Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 26. 10. 2008 beantragt die
UWG/CWG-Ratsfraktion:
Die Stadt Brakel übernimmt ab dem kommenden Schuljahr
die Kosten der Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr.
Gleichzeitig startet die Stadt eine Initiative mit der
angeregt wird, dass heimische Unternehmen die Elternbeiträge ihrer Mitarbeiter
für das 1. und 2. Kindergartenjahr übernehmen.
Zur Begründung wird auf den beiliegenden Antrag
verwiesen.
Nach § 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) können
für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder
Kindertagespflege vom Jugendamt Teilnahme- oder Kostenbeiträge (Elternbeiträge)
nach § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) -Achtes Buch- festgesetzt werden.
Erhebt das Jugendamt Elternbeiträge, hat es eine soziale Staffelung vorzusehen
und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeit
zu berücksichtigen.
Es kann ermäßigte Beiträge oder eine Beitragsfreiheit
für Geschwisterkinder, auch wenn sie eine Ganztagsschule im Primarbereich
besuchen, vorsehen.
Kreise als örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe können durch Satzung oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Gemeinden, für die sie die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnehmen,
mit der Durchführung vorstehender Aufgaben beauftragen.
Der Kreis Höxter hat von seinem Beitragserhebungsrecht
durch Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von
Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Höxter vom 07. 01. 2008 Gebrauch gemacht
und erhebt Elternbeiträge unter Berücksichtigung einer sozialen Staffelung, der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Betreuungszeiten. Ferner ist in
Einzelfällen auf Antrag ein gänzlicher oder teilweise Erlass der Elternbeiträge
unter den Voraussetzungen des § 90, Abs. 3 SGB VIII möglich.
Mit dieser Satzung hat der Kreis Höxter die Aufgaben
der Beitragserhebung auf die Gemeinden übertragen.
Seitens der Stadt Brakel besteht, da kein
eigenständiger Jugendhilfeträger, kein Ermessensspielraum bezüglich der
Erhebung der Elternbeiträge.
Eine pauschale Freistellung von Elternbeiträgen kann
daher nur per Satzungsbeschluss seitens des Jugendhilfeträgers erfolgen.
Würde die Stadt die Beiträge übernehmen, würde dieses
nach dem derzeitigen Stand für 2008 bei ca. 150 Kindern im letzten
Kindergartenjahr in allen Kindertageseinrichtungen der Stadt nach
durchschnittlichem Beitragsaufkommen Kosten von ca. 95.000,00 € ausmachen.
Wenn die betroffenen Erziehungsberechtigten zunächst einmal zu den Elternbeiträgen veranlagt werden müssten (keine Ermessensentscheidung der Stadt) um dann seitens der Stadt einen pauschalen Zahlungsverzicht zu erklären, läge durch den Einnahmeverzicht der Stadt eine Schenkung gegenüber den Beitragspflichtigen vor, die gegen die allgemeinen Haushaltsgrundsätze nach § 75 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) verstoßen würde. Danach ist die Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen.