Betreff
Antrag der UWG/CWG-Ratsfraktion wegen Übernahme von Elternbeiträgen beim Besuch von Kindestageseinrichtungen durch die Stadt bzw. heimische Unternehmen
Vorlage
286/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 26. 10. 2008 beantragt die UWG/CWG-Ratsfraktion:

 

Die Stadt Brakel übernimmt ab dem kommenden Schuljahr die Kosten der Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr.

Gleichzeitig startet die Stadt eine Initiative mit der angeregt wird, dass heimische Unternehmen die Elternbeiträge ihrer Mitarbeiter für das 1. und 2. Kindergartenjahr übernehmen.

Zur Begründung wird auf den beiliegenden Antrag verwiesen.

 

Nach § 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) können für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege vom Jugendamt Teilnahme- oder Kostenbeiträge (Elternbeiträge) nach § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) -Achtes Buch- festgesetzt werden. Erhebt das Jugendamt Elternbeiträge, hat es eine soziale Staffelung vorzusehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeit zu berücksichtigen.

Es kann ermäßigte Beiträge oder eine Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder, auch wenn sie eine Ganztagsschule im Primarbereich besuchen, vorsehen.

Kreise als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe können durch Satzung oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung Gemeinden, für die sie die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnehmen, mit der Durchführung vorstehender Aufgaben beauftragen.

Der Kreis Höxter hat von seinem Beitragserhebungsrecht durch Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Kreis Höxter vom 07. 01. 2008 Gebrauch gemacht und erhebt Elternbeiträge unter Berücksichtigung einer sozialen Staffelung, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Betreuungszeiten. Ferner ist in Einzelfällen auf Antrag ein gänzlicher oder teilweise Erlass der Elternbeiträge unter den Voraussetzungen des § 90, Abs. 3 SGB VIII möglich.

 

Mit dieser Satzung hat der Kreis Höxter die Aufgaben der Beitragserhebung auf die Gemeinden übertragen.

 

Seitens der Stadt Brakel besteht, da kein eigenständiger Jugendhilfeträger, kein Ermessensspielraum bezüglich der Erhebung der Elternbeiträge.

Eine pauschale Freistellung von Elternbeiträgen kann daher nur per Satzungsbeschluss seitens des Jugendhilfeträgers erfolgen.

Würde die Stadt die Beiträge übernehmen, würde dieses nach dem derzeitigen Stand für 2008 bei ca. 150 Kindern im letzten Kindergartenjahr in allen Kindertageseinrichtungen der Stadt nach durchschnittlichem Beitragsaufkommen Kosten von ca. 95.000,00 € ausmachen.

 

Wenn die betroffenen Erziehungsberechtigten zunächst einmal zu den Elternbeiträgen veranlagt werden müssten (keine Ermessensentscheidung der Stadt) um dann seitens der Stadt einen pauschalen Zahlungsverzicht zu erklären, läge durch den Einnahmeverzicht der Stadt eine Schenkung gegenüber den Beitragspflichtigen vor, die gegen die allgemeinen Haushaltsgrundsätze nach § 75 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) verstoßen würde. Danach ist die Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen.