Betreff
Beschwerde eines Bürgers, hier: zu schnelles Fahren und Befahren der Straße "Zum Mittelholz" in Gehrden mit überbreiten Fahrzeugen
Vorlage
265/2008/1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Folgende Vorbemerkung zur Beschwerde des Bürgers:

 

Am 21. April 2007 beantragte eine Anwohnerin aus Gehrden, die an der Straße „Zum Mittelholz“ (Feriendorf) wohnt, diese Straße in dem Abschnitt, der durch das westliche Feriendorf führt bzw. dieses tangiert, also ab Einmündung der Straße „Unter den Eichen“ bis zum Ortsausgang (führt in westliche Richtung in die Feldmark Mittelholz) für landwirtschaftlichen Verkehr zu sperren. Sie schlug unter anderem vor, dass die Landwirte bzw. der landwirtschaftliche Verkehr über die Straße „Rüterweg“, der in einen Wirtschaftweg übergeht, fahren sollen, um zu den Feldern in der Feldmark Mittelholz, die westlich und nördlich des Feriendorfs liegen, zu gelangen. Als weiteren Grund führte Sie an, dass zu schnell gefahren und die Straße durch landwirtschaftliche Fahrzeuge stark verschmutzt und von den Verursachern (den Landwirten) nicht ordnungsgemäß gereinigt würden.

 

Der Bezirksausschuss Gehrden hatte sich in seiner Sitzung am 18. September 2007 mit dem Antrag befasst und abgelehnt. Ein Grund war u.a., dass nördlich des Abschnitts ab Einmündung der Straße „Unter den Eichen“ bis zum Ortsausgang gelegene landwirtschaftliche Flächen (Acker-, Wiesen- und Weideflächen) nur über diesen Straßenabschnitt zu erreichen sind bzw. angefahren werden können.

 

Zur Straße „Zum Mittelholz“ folgende Ausführungen:

 

Die Straße „Zum Mittelholz“ hat in dem in Rede stehenden Abschnitt eine Doppelfunktion: Sie ist zum einen die Erschließungsstraße für das westliche Feriendorfgebiet, das den eigentlichen Charakter eines Feriendorfs nicht mehr hat, weil überwiegend Dauerbewohner dort leben/ wohnen, und zum anderen ein Wirtschaftsweg.

 

Der Straßenbaulastträger - Stadt Brakel - hat als Eigentümer der Straße nach Beteiligung und Votum des Bezirksausschusses in diesem Fall und auf Grund der Sachlage und örtlichen Verhältnisse von seinem Verfügungsrecht Gebrauch gemacht und entschieden, die Straße für landwirtschaftliche Fahrzeuge nicht zu sperren.

 

Mit Schreiben vom 1. August 2008 führt nunmehr ein Bürger Beschwerde über zu schnelles Fahren und mit überbreiten Fahrzeugen der landwirtschaftlichen Lohnunternehmer auf der Straße „Zum Mittelholz“ in dem Abschnitt, der durch das westliche Feriendorf führt bzw. dieses tangiert. Durch diese überbreiten Fahrzeuge werde die Fahrbahndecke der Straße „Zum Mittelholz“ in dem in Rede stehenden Anschnitt stark beschädigt.

 

Der Hinweis wegen des zu schnellen Fahrens wurde an die Polizei weitergegeben.

 

Die Eingabe des Bürgers ist in Kopie beigefügt.

 

Die Eingabe ist eine Beschwerde im Sinne von § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Brakel.

 

Nach Kenntnisnahme dieser Beschwerde sollte entschieden werden, ob und inwieweit konkreter Handlungsbedarf gesehen wird oder etwa verkehrsregelnde Maßnahmen ergriffen werden sollen.

 

Zur Orientierung ist ein Ausschnitt aus der Flurkarte mit markierten Wegen beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

aus obigem Sachverhalt in der Sitzung herzuleiten