Betreff
Projekt Bibelpfähle an der Klostergarten-Route- Bestimmung eines Standortes
Vorlage
818/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Die Stadt Brakel ist Eigentümerin des Grundstücks der Gemarkung Brakel Flur 50 Flurstück 153 an den Sudheimer Linden.

 

Auf diesem Grundstück möchte die Projektgemeinschaft „Bibelpfähle entlang der Klostergarten-Route“ als eine Gemeinschaftsaktion der Ökumenen im Kreis Höxter einen Bibelpfahl stationieren. Der ideale Standort ist in der beiliegenden Luftbildaufnahme durch ein Kreuz gekennzeichnet.

 

Es handelt sich hierbei um einen ca. vier Meter hohen Lärchenpfahl, welcher auf Winkeleisen geschraubt wird und mit einer Pfostenkappe sowie einem Betonfundament versehen wird. Jeder Pfahl erhält einen Prägestempel. Eine Begleitbroschüre zeigt zusätzlich jedes Zitat mit dem Erläuterungstext auf.

 

Auf 300 km Klostergarten-Route sollen ca. 41. Bibel-Pfähle nach Art der Friedensmahner  auf kommunalen bzw. kirchlichen Grundstücken stationiert werden.

 

Das Projekt erhält ca. 65% LEADER-Förderung, der Eigenanteil der Ökumene in Höhe von 35% ist gesichert.

 

Durch die Stationierung der Bibelpfähle soll die Attraktivität der Radroute durch spirituelle Begleitung unter Einbindung der Menschen aus der Region gesteigert werden. Die Radroute wird somit zur Pilgerroute und erhält durch die Botschaften eine besondere persönliche Note.

 


Anlagen:

 

 

1 Lageplan


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, auf dem Grundstück der Gemarkung Brakel Flur 50 Flurstück 153 den geplanten Bibelpfahl durch die Projektgemeinschaft Bibelpfähle an der Klostergarten-Route an geeigneter Stelle aufstellen zu lassen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Durch die Aufstellung des Bibelpfahls auf dem kommunalen Grundstück der Gemarkung Brakel Flur 50 Flurstück 153 ergeben sich keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.