Betreff
Oberflächengestaltung der Straßen "Rosenstraße" und "Am Thy" im historischen Stadtkern, Planvorstellung
Vorlage
807/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In den Jahren 2014 bis 2018 wurden die Bauabschnitte der Oberflächengestaltung „Marktplatz-Königstraße mit Übergang zum Kirchplatz“, „Ostheimer Straße“, „Fußgängerzone Hanekamp mit Platzgestaltung Bahnhofstraße/ Im Schild“ und „Eingangsbereich Kriegerehrung“ durchgeführt. Kurzfristig soll mit den Arbeiten am Parkplatz hinter der „Alten Waage“ begonnen werden. Die Planungen wurden durch den Bauausschuss in der Sitzung am 12.09.2018 festgelegt. Die Auftragserteilung an die Fa. Tegetmeier ist bereits erfolgt.

 

Als weiterer Bauabschnitt ist gemäß dem städtebaulichen Handlungskonzept die Umgestaltung der „Rosenstraße“ und der Straße „Am Thy“ vorgesehen. Im Haushaltsplan 2018 sind Mittel für die Planung in Höhe von 50.000 € eingestellt worden. Gemäß dem Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbes von 2012 wurde der Planungsauftrag an das Büro BSL in Soest vergeben. Im Haushaltsplan ist für den Abschnitt der Rosenstraße eine VE in Höhe von 400.000 € für 2019 eingestellt worden. Für den Abschnitt „Am Thy“ sind im Finanzplan für 2020 430.000 € vorgesehen.

 

Mit Bewilligungsbescheid vom 02.11.2016 wurde ein Zuschuss in Höhe von 464.400 € auf anrechenbare Kosten in Höhe von 774.000 € für den Bauabschnitt „Am Thy/ Rosenstraße“ bewilligt. Mit Bewilligungsbescheid vom 24.05.2017 wurde für den Bauabschnitt „Am Thy bis Nieheimer Straße“ und den Bereich um das Modehaus Schulz ein Zuschuss von 81.600 € auf die anrechenbaren Kosten von 136.000 € bewilligt.

 

Unter diesen finanziellen Voraussetzungen könnte die Maßnahme in 2019 und 2020 umgesetzt werden.

 

Das Büro BSL aus Soest hat für den gesamten Bauabschnitt eine Planung erstellt, die in der Sitzung vorgestellt wird.

 

Der Bauausschuss sollte dem Rat vorschlagen, mit dieser Planung eine Einwohnerversammlung durchzuführen. Die Beratung des Ergebnisses und die abschließende Beschlussfassung können dann in der ersten Sitzung des neuen Jahres erfolgen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss stimmt der vorgestellten Planung zu und schlägt dem Rat vor, eine Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW durchzuführen.