Betreff
Satzung über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage"Rektor-Micus-Weg" in der Gemarkung Brakel
Vorlage
802/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Erschließungsanlage "Rektor-Micus-Weg" in der Kernstadt wurde in diesem Jahr mit einseitigem Gehweg endgültig technisch hergestellt.

 

Nach § 8 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Brakel vom 17.12.1987 sind Straßen u.a. erst dann endgültig hergestellt, wenn sie beidseitige Gehwege aufweisen.

 

Da der erfolgte Ausbau nicht dem oben genannten Herstellungsmerkmal entspricht, ist es zwecks Endabrechnung - unter Anrechnung der entrichteten Vorausleistungen - der Erschließungsanlage gem. Baugesetzbuch notwendig abweichend von § 8 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Brakel die Herstellungsmerkmale festzulegen.


Anlagen:

 

Satzungsentwurf über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage Rektor-Micus-Weg in der Gemarkung Brakel


Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage "Rektor-Micus-Weg" in der Gemarkung Brakel wird beschlossen.

 

Der beiliegende Satzungsentwurf wird Bestandteil der Sitzungsniederschrift.