Betreff
Zukünftige Bewirtschaftung des Stadtwaldes/ Bevollmächtigung des Vorstandes der FBG - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Brakel vom 25.10.2018
Vorlage
801/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Brakel ist Eigentümer des Stadtwaldes in einer Größe von insgesamt rd. 1.550 ha.

Hiervon wird rd. die Hälfte der Fläche in Bezug auf die allgemeine vorgelagerte Beförsterung und Holzvermarktung vertraglich durch den Landesbetrieb Wald und Holz betreut. Des Weiteren besteht für die weitere Hälfte, gemeinsam mit einigen privaten Waldbesitzern, eine Mitgliedschaft in der Forstbetriebsgemeinschaft Egge-Nethe, welche wiederum durch den Landesbetrieb betreut wird.

 

Aus wettbewerbs- und kartellrechtlichen Gründen hat die Landesregierung nunmehr beschlossen, die kooperative Holzvermarktung für den Privat- und Kommunalwald zum 01.01.2020 zu beenden. Insofern besteht für die Stadt Brakel, jedoch auch für eine Vielzahl der kommunalen und privaten Waldbesitzer, die dringliche Notwendigkeit einer Neuorganisation der Holzvermarktung. Die Stadt Brakel steht nun vor die Entscheidung, wie sie die beiden Teile des Stadtwaldes zukünftig bewirtschaften möchte.

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Brakel vom 25.10.2018 wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Bewirtschaftung des Stadtwaldes durch einen eigenen Förster möglich wäre.

 

In Bezug auf diese Thematik haben im Verlaufe des Kalenderjahres im Rahmen eines Arbeitskreises unter Beteiligung von Forstbetriebsgemeinschaften (FBG’s) und einiger Kommunen des Kreises Höxter bereits Besprechungen sowie auch Info-Veranstaltungen durch den Landesbetrieb Wald und Holz bzw. Waldbauernverband stattgefunden. Hinsichtlich der Holzvermarktung gehen die Überlegungen mittlerweile deutlich in Richtung einer „Forstwirtschaftlichen Vereinigung (FWV)“ der FBG´en Höxter/Paderborn. Dies beträfe lediglich die Hälfte des in die FBG eingegliederten Teils des Stadtwaldes. Die Beförsterung ist hiervon nicht betroffen.

 

 

 

In einer Sitzung der FBG´en am 05.11.2018 wurden folgende Punkte beschlossen:

 

„Der Vorstand wird ermächtigt, zusammen mit anderen Vorständen von FBG´en im Hochstift eine „Forstwirtschaftliche Vereinigung Hochstift“ zu gründen. Dies gilt bei den Kommunen vorbehaltlich der Zustimmung des Rates.“

 

Es ist also bereits jetzt zu entscheiden, inwiefern man diesen Weg gemeinsam mit den FBG´en bei der Holzvermarktung beschreiten möchte.

 

Grundsätzlich ergeben sich für die Stadt Brakel vielfältige Möglichkeiten:

 

a)     Selbständige Beförsterung und Vermarktung des gesamten Stadtwaldes durch eigenes Personal.

b)     Selbständige Beförsterung durch eigenes Personal und Vermarktung über einen Dienstleister/Forstwirtschaftliche Vereinigung.

c)     Kooperation mit anderen Kommunen (z. B. Stadt Höxter, grds. Bereitschaft zu Gesprächen wurde beiderseits signalisiert).

d)     Beförsterung und Vermarktung unter Anbindung an das Gemeindeforstamt Willebadessen.

e)     Externe Ausschreibung der Dienstleistungen „Beförsterung und Vermarktung“.

 

Im Falle einer selbständigen Beförsterung (Einstellung eines eigenen Försters) ist es erforderlich, die bestehende Mitgliedschaft in der FBG Egge-Nethe zu kündigen, da die verbleibende Fläche (rd. die Hälfte des Stadtwaldes) für eine Bewirtschaftung durch einen eigenen Förster nicht ausreichend ist. Über die Form der Vermarktung (selbstständig bzw. über FWV) wäre zu entscheiden. Den Kommunen soll nach Aussage der Verantwortlichen die Möglichkeit gegeben sein, der Forstwirtschaftlichen Vereinigung beizutreten.

 

Jedoch auch in Bezug auf eine denkbare Kooperation mit einer anderen Kommune (z. B. Personalgestellung, gemeinsame Holzvermarktung etc.) wäre eine Mitgliedschaft in der FBG zu hinterfragen, um das eigene Personal entsprechend auslasten zu können.

 

Grundsätzlich ist hierbei zu bedenken, dass der Austritt der Stadt Brakel als größtem Eigentümer selbstverständlich auch erheblichen Einfluss auf die FBG und die Gründung einer FWV hat, da erhebliche Holzabsatzmengen abwandern würden. Aufgrund der einjährigen Kündigungsfrist wäre eine Kündigung bis spätestens zum 31.12.2018 erforderlich, damit der Weg für eine eventuelle eigenständige Lösung zum 01.01.2020 ermöglicht wird.

 

Die Tendenzen anderer kreisweiter Kommunen, bei welchen jedoch individuell andere Voraussetzungen in Bezug auf die vorhandenen Forstflächen bzw. derzeitiger Organisation vorliegen, gehen zum Teil in die Richtung, eine Beförsterung durch das Regionalforstamt (teilweise auch innerhalb einer zukünftig weiter bestehenden Mitgliedschaft in einer FBG) fortzuführen und die Holzvermarktung evtl. über einen privaten Anbieter (z. B. Maschinenring) oder aber mit der noch zu gründenden FWV sicherzustellen. Abschließende Entscheidungen diesbezüglich liegen jedoch bislang noch in keiner kreisweiten Kommune vor, insofern sind noch sämtliche Optionen für alle Beteiligten denkbar. Hier sei noch einmal besonders auf die Sonderstellung des Stadtwaldes Brakel hingewiesen, der fast hälftig aufgeteilt ist, während die anderen Städte ihren Stadtwald teilweise komplett innerhalb einer FBG oder komplett in eigener Regie bewirtschaften und dementsprechend einfachere Voraussetzungen haben.

 

Konkrete Aussagen zu zukünftigen Fördermöglichkeiten können ebenfalls zurzeit aufgrund noch fehlender Richtlinien nicht getroffen werden. Bislang wird häufig nur von einer Förderung der zu bildenden FWV´en gesprochen. Eine „kommunale“ Förderung außerhalb der Verkaufsorganisationen wird seitens des Städte- und Gemeindebundes gefordert, allerdings ist noch nichts fixiert.

 

Eine möglichst konkrete Prüfung der Voraussetzungen und der voraussichtlichen Kosten im Rahmen einer eigenständigen Beförsterung insbesondere im Hinblick auf mögliche Alternativen hierzu ist zur Zeit noch nicht seriös möglich. Um die Option einer selbständigen Beförsterung und Holzvermarktung für die Stadt Brakel aufrecht erhalten zu können, müsste die Mitgliedschaft der Stadt Brakel in der FBG Egge-Nethe spätestens bis zum 31.12.2018 (mit Wirkung zum 31.12.2019) gekündigt werden.

 

Die Darstellung der vielfältigen Möglichkeiten sollte die Komplexität der Situation sowie die zeitliche Dringlichkeit ausreichend verdeutlichen. Der Beschlussvorschlag enthält zwei unterschiedliche Beschlüsse a) zum Verbleib in der FBG und b) zur Ermächtigung des Vorstandes zur Gründung einer FWV Hochstift.

 

Bei positivem Entscheid über Beschluss a) und einem daraus folgenden Austritt aus der FBG ist der Beschluss zu b) folgerichtig nur noch von symbolischer Bedeutung.

 


Anlagen:

 

 

1.)  Information des StGB zur Neuausrichtung der Holzvermarktung durch

 

2.)  Antrag der CDU-Fraktion vom 25.10.2018


Beschlussvorschlag:

 

 

a)           Die Mitgliedschaft in der FBG Egge-Nethe wird mit Wirkung zum 31.12.2019 gekündigt, um sich sämtliche Möglichkeiten in Bezug auf Bewirtschaftung und Beförsterung offen zu halten.

 

b)           Der Vorstand wird ermächtigt, zusammen mit anderen Vorständen von FBG´en im Hochstift eine „Forstwirtschaftliche Vereinigung Hochstift“ zu gründen.