Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2017 des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA)
Vorlage
782/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Der Jahresabschluss des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA) für das Wirtschaftsjahr 2017 und die gemeinsame Bilanz zum 31.12.2017 der zusammengefassten Sparten Abwasserwerk, Straßen, Bauhof, Gebäude und Straßenreinigung / Winterdienst wurde durch die Wirtschafts-prüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, im Auftrag der Gemeindeprüfanstalt NRW, Herne, überprüft. Das Prüfungsergebnis wird wie folgt zusammengefasst:

 

1.   Der Lagebericht ist daraufhin überprüft worden, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermitteln. Beanstandungen und Hinweise ergaben sich nicht.

 

2.   Der Jahresabschluss 2017 entspricht nach Form- und Wertansätzen den gesetzlichen Vorschriften.

 

3.   Der Betrieb ist mit einem guten Eigenkapital ausgestattet.

 

Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON wurde für den Jahresabschluss 2017 folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.


Anlagen:

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)


Beschlussvorschlag:

 

Von dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, über die Prüfung des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres 2017 des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA) wird Kenntnis genommen.

 

Der Betriebsausschuss stimmt unter Vorbehalt der Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW für das Jahr 2017 zu.

 

Ferner wird empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 125.752.994,38 € und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 festzustellen.

 

Der Jahresfehlbetrag 2017 von insgesamt 105.743,03 € wird festgestellt und auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Für die Sparte „Abwasserwerk“ erfolgt eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 149.165,96 €.

 

Der Rat stimmt der Entlastung des Betriebsausschusses gem. § 4 c EigVO NRW unter Vorbehalt der Bestätigung der GPA NRW für das Jahr 2017 zu.