Sachverhalt:
Der
Landesbetrieb „straßen.nrw“ hat als Straßenbaulastträger der Ortsdurchfahrt L
863 im August 2017 mitgeteilt, dass ab 2018 beabsichtigt sei, die
Ortsdurchfahrt sowie die Landstraße zwischen Erkeln und Tietelsen mit einer
neuen Fahrbahndecke zu versehen.
Im
Dezember 2017 wurde dem Rat der Stadt Brakel das IKEK zur Festlegung einer
Prioritätenliste vorgelegt. Im Hinblick auf das Vorhaben des Landesbetriebes
wurde das Projekt „Umgestaltung der Neuen Straße“ dann unter Punkt 4 in die
Prioritätenliste aufgenommen.
In
diversen Gesprächen mit dem Landesbetrieb und der Bezirksregierung wurde ein
Konzept erarbeitet, welches den Anforderungen an den Betrieb einer Landesstraße
sowie den Förderbedingungen der Dorferneuerung gerecht wird.
Bis
Ende Juni 2018 konnte bei der Bezirksregierung ein Antrag auf Förderung aus der
Dorferneuerung für 2018 gestellt werden. Dieser Termin wurde von der Verwaltung
eingehalten. Die abschließende Zustimmung des Landesbetriebes zu der Planung
erfolgte Mitte August.
Derzeit
werden die Anträge bei der Bezirksregierung für ein Abstimmungsgespräch im
Ministerium Anfang September vorbereitet. Inwieweit dann eine Förderung
ausgesprochen wird, bleibt abzuwarten.
Der
Landesbetrieb hat den ersten Teil seiner Baumaßnahme, die Deckenerneuerung vom
Betrieb Vauth-Sagel bis Tietelsen, quasi abgeschlossen. 2019 sollen der
Abschnitt von „Vauth-Sagel“ bis zum Kapellenweg sowie die Instandsetzung der
Brücke über die Nethe durchgeführt werden.
2020
würde dann der dritte Abschnitt zwischen Kapellenweg und Nethebrücke im
Zusammenhang mit der Umgestaltung in den Seitenbereichen durchgeführt werden. Hierfür
hoffen wir nun auf eine Förderung aus der Dorferneuerung.
Auch
ohne die Bewilligung von Fördermitteln aus der Dorferneuerung sollte im
Zusammenhang mit der Fahrbahnerneuerung die auf absehbare Zeit einmalige
Möglichkeit der Neugestaltung der „Neuen Straße“ in Angriff genommen werden.
Dem
Planungs- und Ingenieurbüro Müller aus Steinheim wurde als günstigstem Bieter
nach einer beschränkten Ausschreibung der Auftrag für die Plan-erstellung
erteilt. Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt der vorgestellten Planung zu und schlägt dem Rat vor, diese im Rahmen einer Einwohnerversammlung den Bürgern vorzustellen.