Betreff
Änderung des Rezesses von Erkeln,
Einziehung einer Wegefläche des Separationsinteressentenweges in der Gemarkung Erkeln
Vorlage
766/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es ist beabsichtigt, die Wegefläche im Bereich „Lausebeutel“ in der Gemarkung Erkeln, Flur 11, Flurstück 79, einzuziehen. Die Wegefläche ist beim Katasteramt des Kreises Höxter als Anlage zu § 10 (Wege und Gräben) unter der lfd. Nr. 19 als Graben eingetragen.

 

Die im Lageplan blau markierte Fläche in Größe von ca. 220 qm soll an einen Interessenten veräußert werden. Das angrenzende Grundstück in der Gemarkung Erkeln, Flur 10, Flurstück 20, hat der Interessent bereits erworben. Auf diesem Grundstück steht zum Großteil eine Scheune. Der restliche Teil der Scheune befindet sich auf der Fläche der Separationsinteressenten zu Erkeln.

 

Da die Fläche an Verkehrsbedeutung verloren hat und um geordnete Verhältnisse in der Örtlichkeit zu schaffen wird eine Änderung des Rezesses von Erkeln notwendig.

 

Der Bezirksausschuss Erkeln hat in seiner Sitzung vom 26.04.2018 über den Sachverhalt beraten und per Abstimmung im Umlaufverfahren darüber beschlossen.

 


Anlagen:

 

-      2 Lagepläne


Beschlussvorschlag:

 

Der Bezirksausschuss Erkeln und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der 7. Änderung des Rezesses in der Separationssache von Erkeln wird zugestimmt, sofern gegen die Einziehung der o.g. Grundstücksfläche in der Gemarkung Erkeln mit der aktuellen Bezeichnung Flur 11, Flurstück 79 keine Einsprüche erhoben werden.

 

Anschließend kann das Grundstück an einen Interessenten veräußert werden.