Betreff
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur",
Anmeldung von 2 Projektvorschlägen für die Teilnahme am Projektaufruf 2018
Vorlage
765/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Bundeshaushalt 2018 werden erneut Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Der Schwerpunkt lt. dem Programmaufruf 2018 liegt auf Sportstätten, wie z.B. öffentlich genutzte Sportplätze einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibäder, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. Projekte im Rahmen des Bundesprogramms müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Der Bund fördert 45 % der zuwendungsfähigen Projektkosten. 

 

Das Auswahlverfahren für das o.g. Bundesprogramm ist in zwei Phasen untergliedert. In der Phase 1 sind Projektvorschläge mit Beschluss des Stadtrates (alternativ ist auch der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses ausreichend) beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis zum 31.08.2018 über eine sog. Projektskizze online einzureichen. Ein noch nicht vorliegender Rats- bzw. HA-Beschluss kann dem BBSR bis zum 20.09.2018 nachgereicht werden.

 

Nach Vorprüfung der Projektskizzen durch das BBSR bzw. beauftragten Dritten erfolgt die Auswahl der zur Förderung zu empfehlenden Projekte durch eine Jury. In der Phase 2 werden die zu fördernden Kommunen durch das BBSR aufgefordert einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projektes zu stellen.

 

Die Stadt Brakel beabsichtigt die Sportanlagen am Schulzentrum in Brakel zu sanieren. Die „Erneuerung der Außensportanlagen“ wird aus dem Integrationspakt 2017 gefördert. Die ebenfalls in 2017 beantragte „Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz“ wird in diesem Jahr aus Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) finanziert.

 

Für die „Modernisierung der Turnhalle“ wurden in 2017 ebenfalls Mittel aus dem Integrationspakt 2017 beantragt. Eine Zuwendung wurde nicht gewährt.

 

Des Weiteren soll auch eine „Modernisierung von Umkleiden, Duschen, Foyer im Hallenbad“ erfolgen.

 

Die beiden Projekte „Modernisierung der Turnhalle“ und „Modernisierung von Umkleiden, Duschen, Foyer im Hallenbad“ wurden daher für das o.g. Bundesprogramm angemeldet (Phase 1).

 

Entsprechend der bereits erfolgten Planungen und einer Förderung von 45 % ist mit folgendem Eigenanteil zu rechnen:

 

Bezeichnung:

zwf. Ausgaben:

Zuwendung

(45 %):

Eigenanteil

(55 %):

Modernisierung der Turnhalle

850.000,00 €

382.500,00 €

467.500,00 €

Modernisierung von Umkleiden, Duschen, Foyer im Hallenbad

564.000,00 €

253.800,00 €

310.200,00 €

 

1.414.000,00 €

636.300,00 €

777.700,00 €

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, für die nachstehend genannten Projekte eine Projektskizze einzureichen (Phase 1) und bei Projektauswahl einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Gewährung einer Zuwendung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen (Phase 2):

 

Bezeichnung:

zwf. Ausgaben:

Zuwendung

(45 %):

Eigenanteil

(55 %):

Modernisierung der Turnhalle

850.000,00 €

382.500,00 €

467.500,00 €

Modernisierung von Umkleiden, Duschen, Foyer im Hallenbad

564.000,00 €

253.800,00 €

310.200,00 €

 

1.414.000,00 €

636.300,00 €

777.700,00 €

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die vorgenannten Ausgaben werden unter Zugrundlegung des Fördersatzes von 45 % bereitgehalten.