Sachverhalt:
Bis Anfang 2015 wurden die der Stadt Brakel zugewiesenen Flüchtlinge
-i.d.R. männliche Einzelpersonen- fast ausschließlich in den beiden Wohnheimen
„Brakeler Märsch 1a und 1b“ untergebracht. Aufgrund des großen
Flüchtlingsansturms ab dem Frühjahr 2015 wurden 2 weitere Wohnheime gebaut. Das
Wohnheim im „Heinrich-Kluge-Weg“ konnte im Dezember 2015 bezogen werden, ein
weiteres Wohnheim in der „Brakeler Märsch 1 c“ wurde im März 2016 fertig
gestellt. Eine weitere größere Unterkunft wurde „Am Heineberg 45“ angemietet.
Daneben wurden Flüchtlinge
in Liegenschaften, die der Stadt Brakel gehören (Kindergarten Gehrden, Wohnung
über Dorfgemeinschaftshaus Schmechten), untergebracht.
Ab Mitte 2015 wurden der
Stadt Brakel auch vermehrt Familien zugewiesen. Zu deren Unterbringung wurden
zahlreiche Wohnungen von der Stadt Brakel, aber auch von einzelnen Familien
direkt angemietet.
Nach dem großen Flüchtlingsansturm in 2015 wurden der Stadt Brakel bis
April 2018 nur noch einzelne Flüchtlinge (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
und Familienzusammenführungen) zugewiesen. Im Mai 2018 erfolgte eine Zuweisung
von 10 Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz –FlüAG NRW-.
Im Laufe des Jahres 2016 konnten die meisten Flüchtlinge zur Durchführung
des Asylverfahrens registriert werden. Bei vielen Flüchtlingen aus sicheren
Herkunftsländern (Albanien, Serbien, Mazedonien, etc.) sowie Flüchtlinge mit
guter Bleibeperspektive (Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia) wurden die
Asylanträge zwischenzeitlich entschieden.
Ein Großteil der Flüchtlinge
aus sicheren Herkunftsländern ist nach Ablehnung der Asylanträge in ihre
Heimatländer zurückgekehrt.
Flüchtlinge mit guter
Bleibeperspektive beziehen nach positiver Entscheidung über den Asylantrag
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II -SGB II- vom Jobcenter und können eine
eigene Wohnung anmieten.
Aufgrund der
Wohnortzuweisung nach § 12 a Aufenthaltsgesetz –AufenthG- sind die meisten von
ihnen jedoch gezwungen, ihren Wohnsitz in der Zuweisungsgemeinde Brakel zu
nehmen.
Eine Vielzahl der Flüchtlinge, die jetzt Leistungen nach dem SGB II
beziehen, wohnen noch in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Brakel, weil
kein geeigneter Wohnraum zur Verfügung steht. Hierbei handelt es sich
überwiegend um männliche Einzelpersonen. Die Unterkunftskosten werden von der
Stadt Brakel vorgeleistet und im Nachhinein vom Jobcenter Höxter erstattet.
Hierzu wurde eine Unterbringungspauschale i.H.v. 150,00 €/mtl./Person
festgesetzt, die sich aus den in 2016 für die Bewirtschaftung der Wohnheime
angefallenen Kosten ergibt.
Für die Unterbringung der Flüchtlinge im Erlenhof wird die im Mietvertrag
vom 7.4.2016 vereinbarte Pauschale i.H.v. 155,00 €/mtl. erhoben.
Von der Stadt Brakel
angemietete und nicht mehr benötigte private Mietwohnungen wurden zwischenzeitlich
gekündigt.
Der Mietvertrag zur
Unterbringung von Flüchtlingen im Erlenhof läuft zum 28.2.2019 aus. Die dort
untergebrachten Flüchtlinge auf die anderen Unterkünfte verteilt.
Aktuelle Zahlen (Stand 16.07.2018)
Unterkünfte |
Kapazität |
tatsächliche Belegung |
Anmerkungen |
|
Erlenhof |
75 |
41 |
|
|
Brakeler Märsch
1a (ehemals Schneider) |
60 |
0 |
Renovierung EG
abgeschlossen, im OG werden aktuell durch Herrn Vogt die Sanitäranlagen
renoviert, Fertigstellung im Herbst 2018 |
|
Brakeler Märsch
1b (ehem. Obdachlosen-unterkunft) |
30 |
4 |
|
|
Brakeler Märsch
1c (Neubau) |
58 |
35 |
|
|
Heinrich-Kluge-Weg |
52 |
19 |
|
|
Kindergarten
Gehrden UG |
15 |
10 |
|
|
Kindergarten
Gehrden OG |
15 |
8 |
insgesamt 5
kleine Whg., 2 Whg. aktuell
belegt |
|
Schmechten |
8 |
0 |
große Whg.,
viele Zimmer |
|
Istrup |
7 |
1 |
1 große u. 1
kleine Whg., kleine Whg.
aktuell belegt |
|
320 |
118 |
|||
Schließung
Erlenhof |
75 |
0 |
Mietvertrag bis
28.2.2019, wg. Auszugsrenovierung Umquartierung der Flüchtlinge bis Ende 2018 |
|
245 |
118 |
503 |
Zuweisungen nach FlüAG |
27 |
Zuweisungen
nach § 12 a AufenthG |
530 |
Summe |
225 |
Personen davon als Asylberechtigter oder
als Flüchtling anerkannt |
100 |
von den
anerkannten Personen sind in andere Städte verzogen |
125 |
von den
anerkannten Personen wohnen noch im
Wohnheim bzw. in angemieteten Wohnung in der Kernstadt bzw. in den Ortsteilen |
84 |
Personen mit
laufenden Asylverfahren |
52 |
Personen mit
abgelehnten Asylantrag, ausreisepflichtig, Duldung |
60 |
Personen sind freiwillig ausgereist |
24 |
Personen sind aus anderen Gründen
umgezogen (z.B. Familienzusammenführung, etc.) |
85 |
Personen nach Zuweisung durch BZR
Arnsberg noch nicht angekommen bzw. Personen mit unbekannten Aufenthalt (können jederzeit auftauchen) |
530 |
Summe |
135 |
Personen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt |
126 |
Personen leistungsberechtigt nach SGB II |
261 |
Summe Bewohner gesamt mit Leistungsbezug
nach AsylbG und SGB II |
Personen |
Unterbringung |
39 |
Wohnheime Brakeler Märsch 1 a, b und c |
19 |
Wohnheim Heinrich-Kluge-Weg 1 |
41 |
Erlenhof |
123 |
dezentrale Wohnungen in der Kernstadt |
39 |
dezentrale Wohnungen in den Ortschaften |
261 |
Kernstadt |
222 |
Auenhausen |
0 |
Beller |
0 |
Bellersen |
0 |
Bökendorf |
0 |
Erkeln |
0 |
Frohnhausen |
0 |
Gehrden |
32 |
Hampenhausen |
0 |
Hembsen |
0 |
Istrup |
1 |
Rheder |
0 |
Riesel |
6 |
Siddessen |
0 |
Schmechten |
0 |
|
261 |
Am 13.7.2018 teilte die Bezirksregierung Arnsberg –BZR Arnsberg- mit,
dass die Stadt Brakel nach §12a
Aufenthaltsgesetz –AufenthG- (= Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge)
eine vorläufige Quote von 49,22 % erfüllt. Danach sind noch 130 Personen
aufzunehmen, um auf 100% zu kommen (fortgeschriebener Bestand auf Basis der
Bestandserhebung zum 01.01.2017, Stand 8.7.2018). Nach Mitteilung der BZR ist
zunächst eine Zuweisung von insg. 25 Personen ab der 31. KW geboten.
Mit der BZR wurde eine Zielvereinbarung zur Aufnahme von 4-6
Flüchtlingen pro Woche ab der 33. KW getroffen.
Seitens der BZR wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die BZR
völlig abhängig vom BAMF arbeitet und den Kommunen keine Zusicherungen gemacht
werden können, ob Familien oder Einzelpersonen kommen.
Zudem könne es durch aus passieren, dass die wöchentliche Marge ganz,
teilweise oder auch gar nicht erfüllt wird, da die BZR nicht weiß, wie viele
ZUE-Fälle sie vom BAMF in welcher Kalenderwoche erhält. Ein Zuwachs an
ZUE-Fällen sei in letzter Zeit aber zu verzeichnen.
Bei den zugewiesenen Personen soll es sich jedoch ausschließlich um
anerkannte Flüchtlinge, d.h. Personen aus Ländern mit einer hohen Schutzquote
(wie z.B Syrien oder Irak) handeln. Diese Personen kommen aus den zentralen
Unterbringungseinrichtungen –ZUE- des Landes NRW.
Die zugewiesenen Personen sind leistungsberechtigt nach dem SGB II, d.h.,
die Stadt Brakel hat nicht für deren Lebensunterhalt und Krankenhilfe
aufzukommen. Allerdings sind die Personen von der Stadt Brakel zur Vermeidung
von Obdachlosigkeit unterzubringen.
In diesem Zusammenhang wurde vorab bereits mit einigen potentiellen Vermietern
Rücksprache gehalten, so dass die Unterbringung von zugewiesenen Familien
voraussichtlich auf dem freien Wohnungsmarkt möglich sein wird. Die
Mietverträge sind von den Familien selber abzuschließen.
Einzelpersonen werden wahrscheinlich nicht sofort eine eigene Wohnung
anmieten können, so dass eine Unterbringung in den städtischen
Gemeinschaftsunterkünften erforderlich sein wird. Die anfallenden
Unterkunftskosten werden der Stadt vom Jobcenter erstattet werden.
Eine Anfrage bei der
BZR Arnsberg am 18.7.2018 ergab, dass bei der Stadt Brakel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW –FlüAG NRW-
eine vorläufige Erfüllungsquote von 91,45 % - entspricht einer
Aufnahmeverpflichtung von 9 Personen (Stand 8.7.2018) - besteht.
Über die Integration
der Flüchtlinge im Bereich der Stadt Brakel werden die Sozialarbeiterinnen
Marion Benzait und Gertrud Bouzaima in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses berichten.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: