Betreff
Bericht über die Situation der Flüchtlinge im Bereich der Stadt Brakel
Vorlage
763/2014-2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Bis Anfang 2015 wurden die der Stadt Brakel zugewiesenen Flüchtlinge -i.d.R. männliche Einzelpersonen- fast ausschließlich in den beiden Wohnheimen „Brakeler Märsch 1a und 1b“ untergebracht. Aufgrund des großen Flüchtlingsansturms ab dem Frühjahr 2015 wurden 2 weitere Wohnheime gebaut. Das Wohnheim im „Heinrich-Kluge-Weg“ konnte im Dezember 2015 bezogen werden, ein weiteres Wohnheim in der „Brakeler Märsch 1 c“ wurde im März 2016 fertig gestellt. Eine weitere größere Unterkunft wurde „Am Heineberg 45“ angemietet.

Daneben wurden Flüchtlinge in Liegenschaften, die der Stadt Brakel gehören (Kindergarten Gehrden, Wohnung über Dorfgemeinschaftshaus Schmechten), untergebracht.

Ab Mitte 2015 wurden der Stadt Brakel auch vermehrt Familien zugewiesen. Zu deren Unterbringung wurden zahlreiche Wohnungen von der Stadt Brakel, aber auch von einzelnen Familien direkt angemietet.

Nach dem großen Flüchtlingsansturm in 2015 wurden der Stadt Brakel bis April 2018 nur noch einzelne Flüchtlinge (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Familienzusammenführungen) zugewiesen. Im Mai 2018 erfolgte eine Zuweisung von 10 Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz –FlüAG NRW-.

Im Laufe des Jahres 2016 konnten die meisten Flüchtlinge zur Durchführung des Asylverfahrens registriert werden. Bei vielen Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsländern (Albanien, Serbien, Mazedonien, etc.) sowie Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive (Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia) wurden die Asylanträge zwischenzeitlich entschieden.

Ein Großteil der Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern ist nach Ablehnung der Asylanträge in ihre Heimatländer zurückgekehrt.

Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive beziehen nach positiver Entscheidung über den Asylantrag Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II -SGB II- vom Jobcenter und können eine eigene Wohnung anmieten.

Aufgrund der Wohnortzuweisung nach § 12 a Aufenthaltsgesetz –AufenthG- sind die meisten von ihnen jedoch gezwungen, ihren Wohnsitz in der Zuweisungsgemeinde Brakel zu nehmen.

Eine Vielzahl der Flüchtlinge, die jetzt Leistungen nach dem SGB II beziehen, wohnen noch in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Brakel, weil kein geeigneter Wohnraum zur Verfügung steht. Hierbei handelt es sich überwiegend um männliche Einzelpersonen. Die Unterkunftskosten werden von der Stadt Brakel vorgeleistet und im Nachhinein vom Jobcenter Höxter erstattet. Hierzu wurde eine Unterbringungspauschale i.H.v. 150,00 €/mtl./Person festgesetzt, die sich aus den in 2016 für die Bewirtschaftung der Wohnheime angefallenen Kosten ergibt.


 

 

Für die Unterbringung der Flüchtlinge im Erlenhof wird die im Mietvertrag vom 7.4.2016 vereinbarte Pauschale i.H.v. 155,00 €/mtl. erhoben.

 

Von der Stadt Brakel angemietete und nicht mehr benötigte private Mietwohnungen wurden zwischenzeitlich gekündigt.

 

Der Mietvertrag zur Unterbringung von Flüchtlingen im Erlenhof läuft zum 28.2.2019 aus. Die dort untergebrachten Flüchtlinge auf die anderen Unterkünfte verteilt.

 

 

 

Aktuelle Zahlen (Stand 16.07.2018)

 

Unterkünfte

Kapazität

tatsächliche Belegung

Anmerkungen

Erlenhof

75

41

 

Brakeler Märsch 1a (ehemals Schneider)

60

0

Renovierung EG abgeschlossen, im OG werden aktuell durch Herrn Vogt die Sanitäranlagen renoviert, Fertigstellung im Herbst 2018

Brakeler Märsch 1b (ehem. Obdachlosen-unterkunft)

30

4

 

Brakeler Märsch 1c (Neubau)

58

35

 

Heinrich-Kluge-Weg

52

19

 

Kindergarten Gehrden UG

15

10

 

Kindergarten Gehrden OG

15

8

insgesamt 5 kleine Whg.,

2 Whg. aktuell belegt

Schmechten

8

0

große Whg., viele Zimmer

Istrup

7

1

1 große u. 1 kleine Whg.,

kleine Whg. aktuell belegt

320

118

Schließung Erlenhof              

75

0

Mietvertrag bis 28.2.2019, wg. Auszugsrenovierung Umquartierung der Flüchtlinge bis Ende 2018

245

118

 


 

 

503

Zuweisungen nach FlüAG

27

Zuweisungen nach § 12 a AufenthG

530

Summe

225

Personen davon als Asylberechtigter oder als Flüchtling anerkannt

100

von den anerkannten Personen sind in andere Städte verzogen

125

von den anerkannten Personen wohnen noch  im Wohnheim bzw. in angemieteten Wohnung in der Kernstadt bzw. in den Ortsteilen

84

Personen mit laufenden Asylverfahren

52

Personen mit abgelehnten Asylantrag, ausreisepflichtig, Duldung

60

Personen sind freiwillig ausgereist

24

Personen sind aus anderen Gründen umgezogen (z.B. Familienzusammenführung, etc.)

85

Personen nach Zuweisung durch BZR Arnsberg noch nicht angekommen bzw. Personen mit unbekannten Aufenthalt  (können jederzeit auftauchen)

530

Summe

135

Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt

126

Personen leistungsberechtigt nach SGB II

261

Summe Bewohner gesamt mit Leistungsbezug nach AsylbG und SGB II

 

Personen

Unterbringung

39

Wohnheime Brakeler Märsch 1 a, b und c

19

Wohnheim Heinrich-Kluge-Weg 1

41

Erlenhof

123

dezentrale Wohnungen in der Kernstadt

39

dezentrale Wohnungen in den Ortschaften

261

 


 

Kernstadt

222

Auenhausen

0

Beller

0

Bellersen

0

Bökendorf

0

Erkeln

0

Frohnhausen

0

Gehrden

32

Hampenhausen

0

Hembsen

0

Istrup

1

Rheder

0

Riesel

6

Siddessen

0

Schmechten

0

 

261

 

Am 13.7.2018 teilte die Bezirksregierung Arnsberg –BZR Arnsberg- mit, dass die Stadt Brakel nach §12a Aufenthaltsgesetz –AufenthG- (= Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge) eine vorläufige Quote von 49,22 % erfüllt. Danach sind noch 130 Personen aufzunehmen, um auf 100% zu kommen (fortgeschriebener Bestand auf Basis der Bestandserhebung zum 01.01.2017, Stand 8.7.2018). Nach Mitteilung der BZR ist zunächst eine Zuweisung von insg. 25 Personen ab der 31. KW geboten.

Mit der BZR wurde eine Zielvereinbarung zur Aufnahme von 4-6 Flüchtlingen pro Woche ab der 33. KW getroffen.

Seitens der BZR wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die BZR völlig abhängig vom BAMF arbeitet und den Kommunen keine Zusicherungen gemacht werden können, ob Familien oder Einzelpersonen kommen.

Zudem könne es durch aus passieren, dass die wöchentliche Marge ganz, teilweise oder auch gar nicht erfüllt wird, da die BZR nicht weiß, wie viele ZUE-Fälle sie vom BAMF in welcher Kalenderwoche erhält. Ein Zuwachs an ZUE-Fällen sei in letzter Zeit aber zu verzeichnen.

Bei den zugewiesenen Personen soll es sich jedoch ausschließlich um anerkannte Flüchtlinge, d.h. Personen aus Ländern mit einer hohen Schutzquote (wie z.B Syrien oder Irak) handeln. Diese Personen kommen aus den zentralen Unterbringungseinrichtungen –ZUE- des Landes NRW.

Die zugewiesenen Personen sind leistungsberechtigt nach dem SGB II, d.h., die Stadt Brakel hat nicht für deren Lebensunterhalt und Krankenhilfe aufzukommen. Allerdings sind die Personen von der Stadt Brakel zur Vermeidung von Obdachlosigkeit unterzubringen.

In diesem Zusammenhang wurde vorab bereits mit einigen potentiellen Vermietern Rücksprache gehalten, so dass die Unterbringung von zugewiesenen Familien voraussichtlich auf dem freien Wohnungsmarkt möglich sein wird. Die Mietverträge sind von den Familien selber abzuschließen.

Einzelpersonen werden wahrscheinlich nicht sofort eine eigene Wohnung anmieten können, so dass eine Unterbringung in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften erforderlich sein wird. Die anfallenden Unterkunftskosten werden der Stadt vom Jobcenter erstattet werden.

 

Eine Anfrage bei der BZR Arnsberg am 18.7.2018 ergab, dass bei der Stadt Brakel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW –FlüAG NRW- eine vorläufige Erfüllungsquote von 91,45 % - entspricht einer Aufnahmeverpflichtung von 9 Personen (Stand 8.7.2018) - besteht.

 

Über die Integration der Flüchtlinge im Bereich der Stadt Brakel werden die Sozialarbeiterinnen Marion Benzait und Gertrud Bouzaima in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses berichten.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: