Betreff
Maßnahmen nach dem KInvFöG NRW
Vorlage
716/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Gemäß § 8 Absatz 3 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG) muss der Rechnungsprüfungsausschuss die zweckentsprechende Verwendung der Mittel aus dem Förderprogramm bestätigen.

 

Mittlerweile sind die Maßnahmen „Erneuerung der Heizungsanlage im Feuerwehrgerätehaus Beller“ sowie „Wärmedämmung am Kindergarten Hembsen“ abgeschlossen, so dass die Beendigungsanzeige erfolgen muss.

 

Hierfür bedarf es der oben beschriebenen Bestätigung.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss bestätigt die zweckentsprechende Verwendung der Mittel für die abgeschlossenen Maßnahmen in Beller und Hembsen.