Betreff
Neubesetzung der Einigungsstelle gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG) bei der Stadtverwaltung Brakel
Vorlage
264/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Personalrat der Stadtverwaltung Brakel ist am 16.06.2008 neugewählt worden. Mit Ablauf der Amtszeit des alten Personalrates endete zugleich auch die Funktion der bisherigen Einigungsstelle. Auf die Person des unparteiischen Vorsitzenden der Einigungsstelle und seines Stellvertreters sowie über die Zahl der Beisitzer haben sich der Rat der Stadt als oberste Dienstbehörde und der Personalrat zu einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet auf Antrag der obersten Dienstbehörde oder der Personalvertretung der Präsident des Oberverwaltungsgerichts.

 

Die Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertre-tungsgesetzes sein müssen, werden von beiden Seiten je zur Hälfte bestellt und dem Vorsitzenden benannt.

 

Der neue Direktor des Amtsgerichts, Herr Günter Köhne, hat sich bereit erklärt, den Vorsitz der Einigungsstelle bei der Stadt Brakel zu übernehmen. Der vorsitzende Richter am Arbeitsgericht Paderborn, Herr Holger Kuhlmey, hat sich bereit erklärt, das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden zu übernehmen.

 

Als Vertreter der Arbeitnehmerseite in der Einigungsstelle werden vom Personalrat für die neue Wahlperiode benannt:

 

Ordentliche Beisitzer

1.     Georg Kleinschmidt, Vorsitzender des Personalrates,

2.     Ralf Müller (Personalratsmitglied),

3.     Ferdinand Rampe (Personalratsmitglied)

 

Verhinderungsvertreter

  1. Petra Hagenkord (Personalratsmitglied)
  2. Heiner Balke (Personalratsmitglied)
  3. Stefan Temme (stellv. Personalratsmitglied)

 

Die Verhinderungsvertreter werden in der genannten Reihenfolge tätig.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode hatten sich der Rat der Stadt und der Personalrat auf den vorsitzenden Richter am Arbeitsgericht Paderborn, Herrn Holger Kuhlmey, als Vorsitzenden und auf den bisherigen Direktor des Amtsgerichts, Herr Friedhelm Becker, als stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle und auf eine Besetzung der Einigungsstelle mit je 3 Beisitzern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite geeinigt.

 

Zu Beisitzern der Einigungsstelle als Vertreter der Arbeitgeberseite waren vom Rat der Stadt Brakel in der abgelaufenen Wahlperiode bestellt:

 

Ordentliche Beisitzer

 

1.     Bürgermeister

2.     Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters

3.     Leiter des Hauptamtes

 

Verhinderungsvertreter

 

1.     Ratsherr Ulrich Disse

2.     Ratherr Dirk Multhaupt

3.     Ratsherr Meinolf Schulte.

 

Aus praktischen Erwägungen, insbesondere um eine zeitnahe Sitzung der Einigungsstelle zu ermöglichen, wurde erstmals für die 3 stellvertretenden Beisitzer eine Reihenfolge festgelegt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel fasst folgenden Beschluss:

 

Zum Vorsitzenden der nach § 67 LPVG NRW für die Stadtverwaltung Brakel neu zu besetzenden Einigungsstelle wird in Einvernahme mit dem Personalrat der Stadt Brakel der Direktor des Amtsgerichts Brakel, Herr Günter Köhne, und zum Stellvertreter der vorsitzende Richter am Arbeitsgericht Paderborn, Herr Holger Kuhlmey, bestellt.

 

Die Gesamtzahl der Beisitzer in der Einigungsstelle, die je zur Hälfte von der Arbeitgeber- bzw. von der Arbeitnehmerseite bestellt werden, wird ebenfalls in Einvernahme mit dem Personalrat auf 6 Beisitzer festgesetzt. Als Vertreter der Arbeitgeberseite werden neben dem Bürgermeister, der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters und dem Leiter des Hauptamtes vom Rat der Stadt Brakel für die neue Wahlperiode folgende Ratsmitglieder benannt:

 

Beisitzer der Arbeitgeberseite:

 

1. Bürgermeister,

2. Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters,

3. Leiter des Hauptamtes,

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