Betreff
Änderung des Rezesses in Istrup, a) Einziehung einer Grabenfläche (Flur 2, Flurstück 71 tlw.) b) Einziehung einer Wegefläche (Flur 2, Flurstück 126) c) Einziehung einer Wegeteilfläche (Flur 6, Flurstück 482)
Vorlage
249/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zu a)

Es ist beabsichtigt, im Bereich der Gemarkung Istrup ein Teilstück aus der Flur 2, Flurstück 71, einzuziehen. Dabei handelt es sich um eine Grabenfläche die heute noch im Verzeichnis der Separationsinteressenten von Istrup steht. Die Fläche ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan kenntlich gemacht.

 

Das Flurstück ist im Verzeichnis der Gräben und Gewässer als Aufstellung zu § 10 der Spezial-Separationssache von Istrup wie folgt eingetragen:

 

„B. Bezeichnung der Gräben und Gewässer

Plan Nr. 24, Graben im Plan 58 und 63“.

 

Der direkt betroffene Anlieger möchte den Teil der Grabenfläche, welcher seine beiden Flurstücke 70 und 72 trennt, erwerben. Das bis dahin von oberhalb ankommende Wasser aus dem Graben wird durch den Erwerber aufgefangen und über das Flurstück 72 in den südlich im Anschluss vorhandenen Vorfluter geleitet.

 

Zu b)

Weiterhin ist beabsichtigt, den von der Johannes-Allerkamp-Straße abzweigenden Weg zur „Heimkehrerkapelle“ in der Flur 2, Flurstück 126, einzuziehen. Dieser Weg ist im Verzeichnis der Wege als Anlage zu § 10 des Rezesses von Istrup als lfd. Nr. 17/2 wie folgt eingetragen: Feldweg vom Wege 17 zum Löwenberge.

 

Dieser Weg erfüllt insgesamt nicht mehr die Interessen der Separationsinteressenten sondern ist bereits jetzt ein Teil des erschlossenen Baugebietes an der Johannes-Allerkamp-Straße. Nach der geplanten Einziehung geht der Weg in das Eigentum der Stadt Brakel über und wird als öffentlicher Weg erhalten bleiben. Die Fläche ist im beiliegenden Lageplan kenntlich gemacht.

 

Zu c)

Im Bereich der Johannes-Allerkamp-Straße liegt in der Flur 6, Flurstück 482 noch eine Fläche von 9 qm im Eigentum der Separationsinteressenten. Tatsächlich ist dieses Flurstück heute Bestandteil eines Grundstückes an der Anliegerstraße.

 

Um die vorgenannten Flächen zukünftig den neuen Gegebenheiten anzupassen ist eine Änderung des Rezesses in der Spezial-Separationssache von Istrup erforderlich.


Anlagen:

 

Auszug aus dem Lageplan


Beschlussvorschlag:

 

Der Bezirksausschuss Istrup und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

„Der 6. Änderung des Rezesses in der Spezial-Separationssache von Istrup wird zugestimmt, sofern gegen die Einziehung der nachfolgenden Flächen in der Gemarkung Istrup keine Einsprüche erhoben werden:

 

zu a) Flur 2, Flurstück 71 teilw.

Frühere Bezeichnung im Rezess von Istrup als Aufstellung zu § 10:

„B. Bezeichnung der Gräben und Gewässer

Plan Nr. 24, Graben im Plan 58 und 63“.

 

Der Bereich des „Rezessgrabens“ zwischen den Flurstücken 70 und 72 der Flur 2 in Brakel-Istrup wird an den Eigentümer der beiden vorgenannten Flurstücke verkauft“.

 

Zu b) Flur 2, Flurstück 126

Dieser Weg ist im Verzeichnis der Wege als Anlage zu § 10 des Rezesses von Istrup als lfd. Nr. 17/2 wie folgt eingetragen: Feldweg vom Wege 17 zum Löwenberge.

Der Weg geht in das Eigentum der Stadt Brakel über und bleibt als öffentlicher Weg erhalten.

 

Zu c) Flur 6, Flurstück 482

Nach der Einziehung wird das Flurstück an den Grundstücksanlieger veräußert.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

entfällt