Betreff
Ausgliederung in den Eigenbetrieb "Wasserwerk der Stadt Brakel"
Vorlage
246/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Kabinett hat auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 22.08.07) zum kommunalen Querverbund reagiert und nunmehr das Jahressteuergesetz 2009 am 18.06.2008 verabschiedet. Dieses Gesetz soll  am 01.01.2009 in Kraft treten.

 

Die Beratung und Beschlussfassung im Bundesrat und Europarat steht noch aus.

 

Danach ist es zulässig, Ergebnisse aus gewinnträchtigen Bereichen ( z.B. Wasserwerk) mit Ergebnissen defizitären Bereichen (Bäder) zu verrechnen.

 

Es ist daher beabsichtigt, den Gegenstand des Eigenbetriebes „Wasserwerk“ gem. § 1 der Betriebssatzung vom 08.09.2006 um folgende Zwecke zu erweitern:

 

  • Bäderbetrieb

 

Eine Erhöhung des bisherigen Stammkapitales des Wasserwerkes lt. § 11 der Betriebssatzung in Höhe von 1.000.000 € ist nicht erforderlich.

 

Die einzelnen Teilbereiche des Eigenbetriebes werden buchungstechnisch in einem Mandanten geführt, sind aber über Buchungskreise strikt voneinander getrennt, so dass Einzelabschlüsse zu den Teilbetrieben innerhalb des Gesamtbetriebes möglich sind.

 

Aufgrund der Erweiterung des Betriebszweckes mit neuen Aufgabenbereichen ist der Name des Eigenbetriebes von „Wasserwerk Brakel“ in „Versorgungsunternehme der Stadt Brakel (VUBRA)“ zu ändern.

 

Die Rückführung der ausgegliederten Bereiche zur Stadt Brakel ist möglich.

 

Die Erweiterung soll unter Vorbehalt der noch ausstehenden Beschlussfassung im Bundesrat und Europarat mit Wirkung vom 01.01.2009 erfolgen. Diese wesentliche Erweiterung des Eigenbetriebes ist der Aufsichtsbehörde nach Beschlussfassung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

Weiterer Sachvortrag ergeht in der Sitzung der Herrn Hengelbrock, ACCURA.


Anlagen:

 

I. Änderung der Betriebssatzung der Stadt Brakel für das Wasserwerk vom 08.09.2006.


Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltliche der Beratung und Beschlussfassung im Bundesrat und Europarat werden folgenden Bereiche der Stadt Brakel in den Eigenbetrieb „Wasserwerk Brakel“ ausgegliedert:

 

  • Bäderbetriebe

 

Das zugehörige kommunale Anlagevermögen in Form des Hallen- und Sommerbades wird in den Eigenbetrieb „Wasserwerk Brakel“ übertragen.

 

Durch die Aufgabenerweiterung erfolgt eine Namensänderung von „Wasserwerk Brakel“ in „Versorgungsunternehmen der Stadt Brakel“ (Kurzbezeichnung „VUBRA“).

 

Eine Erhöhung des Stammkapitals erfolgt nicht.

 

Daher wird die als Anlage beigefügte I. Änderung der Betriebssatzung des Abwasserwerkes Brakel vom 08.09.2006 beschlossen.