Betreff
Ausgliederungen in den Eigenbetrieb "Abwasserwerk der Stadt Brakel"
Vorlage
245/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Brakel beabsichtigt, den Gegenstand des Eigenbetriebes „Abwasserwerk Brakel“ gem. § 1 der Betriebssatzung vom 08.09.2006 um die folgenden Zwecke zu erweitern:

 

  • Bau und Unterhaltung von Immobilien- und Infrastrukturvermögen
  • Betrieb und Unterhaltung des städtischen Bauhofes einschl. des Fuhrparks des Bauhofs
  • Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes

 

Nach § 107 Abs. 2 GO NW sind die genannten Ausgliederungsbereiche nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verwalten und können entsprechend der Vorschriften über die Eigenbetriebe geführt werden, so dass rechtlich die Zulässigkeit der Ausgliederung in das „Abwasserwerk Brakel“ besteht. Das zugehörige kommunale Anlagevermögen in Form der Straßen incl. Verkehrslenkungsanlagen, Straßenbeleuchtung pp., der Wirtschaftswege, aller öffentlichen Immobilien, des Bauhofes und des dazugehörigen Fuhrparks wird in den Eigenbetrieb „Abwasserwerk Brakel“ übertragen. Hierzu gehören nicht die sonstigen Liegenschaften (unbebaute Grundstücke, Forst etc.).

 

Eine Erhöhung des bisherigen Stammkapitals des Abwasserwerkes lt. § 11 der Betriebssatzung in Höhe von 8.180.000 € ist nicht erforderlich.

 

Nach § 10 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung ist ein etwaiger Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Stadt Brakel ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Die einzelnen Teilbereiche des Eigenbetriebes werden buchungstechnisch in einem Mandanten geführt, sind aber über Buchungskreise strikt voneinander getrennt, so dass Einzelabschlüsse zu den Teilbetrieben innerhalb des Gesamtbetriebes möglich sind.

 

Aufgrund der Erweiterung des Betriebszweckes mit neuen Aufgabenbereichen ist der Name des Eigenbetriebes von „Abwasserwerk Brakel“ in „Kommunalunternehmen der Stadt Brakel (KUBRA)“ zu ändern.

 

Die Rückführung der ausgegliederten Bereiche zur Stadt Brakel ist möglich.

 

Die Erweiterung soll mit Wirkung vom 01.01.2009 erfolgen. Diese wesentliche Erweiterung des Eigenbetriebes ist der Aufsichtsbehörde nach Beschlussfassung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

Weiterer Sachvortrag ergeht in der Sitzung der Herrn Hengelbrock, ACCURA.


Anlagen:

 

I. Änderung der Betriebssatzung der Stadt Brakel für das Abwasserwerkes Brakel vom 08.09.2006


Beschlussvorschlag:

 

Folgenden Bereiche der Stadt Brakel werden in den Eigenbetrieb „Abwasserwerk Brakel“ ausgegliedert:

 

  • Bau und Unterhaltung von Immobilien- und Infrastrukturvermögen
  • Betrieb und Unterhaltung des städtischen Bauhofes einschl. des Fuhrparks des Bauhofs
  • Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes

 

Das zugehörige kommunale Anlagevermögen in Form der Straßen incl. Verkehrslenkungsanlagen, Straßenbeleuchtung pp., der Wirtschaftswege, aller öffentlichen Immobilien, des Bauhofes und des dazugehörigen Fuhrparks wird in den Eigenbetrieb „Abwasserwerk Brakel“ übertragen. Hierzu gehören nicht die sonstigen Liegenschaften (unbebaute Grundstücke, Forst etc.).

 

Durch die Aufgabenerweiterung erfolgt eine Namensänderung von „Abwasserwerk Brakel“ in „Kommunalunternehmen der Stadt Brakel“ (Kurzbezeichnung „KUBRA“).

 

Eine Erhöhung des Stammkapitals erfolgt nicht.

 

Daher wird die als Anlage beigefügte I. Änderung der Betriebssatzung des Abwasserwerkes Brakel vom 08.09.2006 beschlossen.