Betreff
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Brakel für die Jahre 2008 bis 2013
Vorlage
244/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der am 13.12.2000 durch den Rat der Stadt Brakel beschlossene Brandschutzbedarfsplan muss auf Grund wesentlich veränderter Strukturen in der Freiw. Feuerwehr der Stadt Brakel und wegen geänderter Rechtslage (Gesetzesänderungen und Rechtsprechung im Laufe der letzten Jahre) angepasst und fortgeschrieben werden.

 

Der Brandschutzbedarfsplan besteht inhaltlich aus

a)    Allgemeiner Teil

b)    Alarm- und Ausrückeordnung

c)     Übersichtskarten

d)    Bewertung der Löschzüge 1 bis 4

e)    Investitionsübersicht.

 

Zu den Einzelheiten verweise ich auf die beigefügten Anlagen.

 

Gem. § 22 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes NRW (FSHG) sind die Gemeinden zur Aufstellung und Fortschreibung eines Brandschutzbedarfsplanes verpflichtet, der durch den Rat der Stadt zu verabschieden ist.

 

Der Entwurf des Planes wurde zusammen mit der Wehrführung aufgestellt und mit dieser abgestimmt und anschließend den Ratsfraktionen sowie dem Ratsherrn der FDP mit Schreiben vom 21.07.2008 zur Beratung zugeleitet.

 

Über weitere Einzelheiten wird in der Sitzung informiert.


Anlagen:

 

-         Vorbemerkung

-         Investitionsübersicht


Beschlussvorschlag:

 

Die vorliegende Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Brakel für die Jahre 2008 bis 2013 wird beschlossen.