Sachverhalt:
Der am 13.12.2000 durch den Rat der Stadt Brakel
beschlossene Brandschutzbedarfsplan muss auf Grund wesentlich veränderter
Strukturen in der Freiw. Feuerwehr der Stadt Brakel und wegen geänderter
Rechtslage (Gesetzesänderungen und Rechtsprechung im Laufe der letzten Jahre)
angepasst und fortgeschrieben werden.
Der Brandschutzbedarfsplan besteht inhaltlich aus
a)
Allgemeiner Teil
b)
Alarm- und
Ausrückeordnung
c)
Übersichtskarten
d)
Bewertung der
Löschzüge 1 bis 4
e)
Investitionsübersicht.
Zu den Einzelheiten verweise ich auf die beigefügten
Anlagen.
Gem. § 22 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes NRW
(FSHG) sind die Gemeinden zur Aufstellung und Fortschreibung eines
Brandschutzbedarfsplanes verpflichtet, der durch den Rat der Stadt zu
verabschieden ist.
Der Entwurf des Planes wurde zusammen mit der
Wehrführung aufgestellt und mit dieser abgestimmt und anschließend den
Ratsfraktionen sowie dem Ratsherrn der FDP mit Schreiben vom 21.07.2008 zur
Beratung zugeleitet.
Über weitere Einzelheiten wird in der Sitzung informiert.
Anlagen:
- Vorbemerkung
- Investitionsübersicht
Beschlussvorschlag:
Die vorliegende Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Brakel für die Jahre 2008 bis 2013 wird beschlossen.