Betreff
Städtische Liegenschaft "Katholische Grundschule" in Bökendorf, hier: weitere Verwendung nach Auflösung zum 01.08.2008
Vorlage
192/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die katholische Grundschule Bökendorf wird gemäß Ratsbeschluss vom 13.12.2007 und auf Grund der Genehmigung der Bezirksregierung vom 14.02.2008 mit Beginn des Schuljahres 2008/2009, also zum 01.08.2008 aufgelöst.

 

Das Schulgrundstück trägt die Bezeichnung Gemarkung Bökendorf Flur 10 Flurstück 23 und weist eine Größe von 4.859 qm aus, wovon ca. 500 qm bebaut sind.

 

Das Schulgebäude untergliedert sich in zwei Teile, die durch einen Zwischenbau miteinander verbunden sind. Der ältere, zweigeschossige Teil stammt aus dem Jahre 1913 und enthält neben einem Klassenraum im Erdgeschoss je eine Wohnung im Ober- und Dachgeschoss; im eingeschossigen Erweiterungsbau aus dem Jahre 1953 befinden sich im Keller- und Erdgeschoss Räume zur schulischen Nutzung und im Dachgeschoss eine Wohnung.

 

Das Grundstück liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 1, 1. Änderung von Bökendorf und ist der Zeit in einer Größe von ca. 3.500 qm als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ und der Restfläche in Größe von ca. 1.000 qm als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Parkplatz“ als ausgewiesen. Eine andere als bisherige Nutzung ist demnach ausgeschlossen.

 

Da heute wohl niemand ernsthaft bezweifeln dürfte, dass im Stadtbezirk Bökendorf jemals wieder eine Schule installiert werden wird, stellt sich die Frage nach einer zukünftigen Verwendung der Liegenschaft.

 

Die Verwaltung sieht zur Zeit für die Gebäude zumindest keine Verwendung, die nicht auch Folgekosten und damit dauernde finanzielle Belastungen für die Stadt für eine unbestimmte Zeit nach sich ziehen würde.

 

Es könnte überlegt werden, die Liegenschaft zum Kauf anzubieten, wobei die Kaufpreiserwartung nicht besonders hoch angesiedelt werden sollte.

 

Auf jeden Fall sollte aber schon jetzt eine Änderung des Bebauungsplans mit zukünftiger Ausweisung der jetzigen Gemeinbedarfsfläche als Mischgebietsfläche erfolgen, um dort alle Optionen für eine Nachfolgenutzung offen zu halten.


Anlagen:

 

1 Lageplan

1 Ablichtung des Bebauungsplans