Betreff
Ausbau der Straße "Gewerbegebiet" im Stadtbezirk Gehrden, Ergebnis der Einwohnerversammlung und abschließende Beschlussfassung
Vorlage
689/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Betriebsausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 26.11.2015 eine Prioritätenliste für Ausbauarbeiten an den Stadtstraßen beschlossen.

Für die Kategorie „Neubaugebiete/Gewerbegebiete“ wurde folgende Prioritätenliste festgelegt:

 

Kategorie II Neubaugebiete/Gewerbegebiete:

 

  1. Am Hügel                                           Hembsen
  2. Gewerbegebiet                                    Gehrden
  3. Rektor-Micus-Weg                               Brakel
  4. Am Wüllenberg                                   Bökendorf

 

Der Ausbau der Straße „Am Hügel“ in Hembsen ist in 2016 erfolgt. Die Planungen für den Ausbau der Straße „Rektor-Micus-Weg“ laufen.

Für den Ausbau der Straße „Gewerbegebiet“ in Gehrden sind im Haushaltsplan für 2018 Mittel vorgesehen.

 

Der Planentwurf wurde am 27.02.2018 in einer Einwohnerversammlung vorgestellt (Protokoll siehe Anlage). Es wurden zwei Anregungen von Bürgern vorgebracht, die von der Verwaltung mit dem Kreis Höxter abgeklärt worden sind:

 

1.   Kann auf die Errichtung des Wendehammers verzichtet werden? Die Straße hat seit ihrer Entstehung keine Wendemöglichkeit gehabt.

 

Für den Ausbau von Stadtstraßen ist die RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) maßgeblich. In Nordrhein-Westfalen ist sie seit 2009 für den Straßenausbau eingeführt. Die RASt sieht das Anlegen von Wendeanlagen am Ende von Stichstraßen vor, wenn keine anderen Flächen für Wendvorgänge mitbenutzt werden können. Vertretbar wären hier Wendemöglichkeiten linksseitig auf den Grundstücken „Recyclingplatz Schönhoff“ und dann anschließend auf dem Grundstück ehem. Förster (wie favorisiert und in der Einwohnerversammlung vorgestellt) sowie rechtsseitig auf den Grundstücken „Weber“ oder „Brenneke“. Auf den Grundstücken Schönhoff und Förster müssen die Wendeanlagen neu angelegt werden. Auf den Grundstücken Weber und Brenneke befinden sich befestigte Flächen. Herr Weber hat sich gegen die Wendemöglichkeit auf seinem Grundstück ausgesprochen. Auf dem Grundstück Brenneke reicht der Platz für eine Wendemöglichkeit (Müllfahrzeug) nicht aus. Auch wenn man Abstriche von der Größe her vornehmen würde, müsste die gesamte Betriebsfläche vor dem Gebäude Brenneke für eine Wendemöglichkeit vorgesehen und freigehalten werden, was dem Betriebsablauf nicht dienlich wäre. Die Fläche müsste auch öffentlich-rechtlich als Wendemöglichkeit gesichert werden.

Gemäß der RASt sollen Wendeanlagen aus lenktechnischen Gründen asymmetrisch linksseitig angeordnet werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Wendemöglichkeit weiterhin auf dem Grundstück ehem. Förster vorzusehen.

 

 

2.   Kann der Gehweg mit asphaltiert werden und dann lediglich abmarkiert werden (Verzicht auf Rundbord und Pflaster)?

 

Nach der EFA-Richtlinie für Fußgängerverkehrsanlagen kann lediglich in Wohnstraßen mit geringer Verkehrsstärke auf die Anlage von Gehwegen verzichtet werden. Gemäß der Richtlinie für die Markierung von Straßen ist die Anwendung von Fahrbahnmarkierungen zwischen Gehweg und Fahrbahn nicht möglich. Es muss eine Materialtrennung (Bord oder Rinne, Pflaster) erfolgen. Hinsichtlich der Nutzung der Fläche für Versorgungsleitungen (evtl. Aufbrüche) ist das Anlegen der Fläche in Pflaster sinnvoll. Für eine sinnvolle Straßenentwässerung ist ein Rundbord erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den nördlichen Gehweg, getrennt mit einem Rundbord in Pflaster anzulegen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Straße „Gewerbegebiet“ entsprechend der vorgestellten Planung auszubauen. Die Straße erhält eine Wendemöglichkeit linksseitig auf dem Grundstück „ehem. Förster“ und einen durch Rundbord abgetrennten, gepflasterten Gehweg.