Sachverhalt:
Unter dem Namen „Zukunftsnetz Mobilität
NRW“ unterstützt die Landesregierung seit 2015 Kommunen dabei, neue Wege für
lebenswerte Städte und für eine gesicherte Mobilität im ländlichen Raum zu
eröffnen. Um auf Landesebene ein entsprechend angemessenes Angebot
gewährleisten zu können, wurden mit finanzieller Unterstützung des
Verkehrsministeriums NRW und regionalen Partnern vier Koordinierungsstellen in
NRW eingerichtet. Diese beraten Mitgliedskommunen kostenlos und unterstützen
sie bei
der Initiierung und Umsetzung von kommunalen Mobilitätsmanagementmaßnahmen. Ziel ist die Förderung und Sicherung einer
nachhaltigen Mobilität in Kommunen und Regionen durch Stärkung des
Mobilitätsverbunds.
Ein kommunales Mobilitätsmanagement
bietet dabei die Chance, die vorhandenen Ressourcen für eine nutzerfreundliche
und bezahlbare Ausrichtung der Verkehre zu nutzen und die
ganzheitliche Betrachtung der Thematik dauerhaft in den alltäglichen
Arbeitspraktiken der Verwaltungen zu verankern.
Die für Brakel zuständige Koordinierungsstelle Ostwestfalen-Lippe
ist beim Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) angesiedelt. Diese Koordinierungsstelle
hilft bei der regionalen Vernetzung zwischen Kommunen, Experten,
Verkehrsunternehmen etc. Sie bietet Qualifizierungen von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern durch Handlungsleitfäden, Fachgruppen, Tagungen, Workshops und
Materialien an. Darüber hinaus können sich Kommunen zu speziellen
Mobilitätsmanagementmaßnahmen (u. a. zum Thema Förderung) beraten lassen.
Auch wenn für die Kommunen keine Kosten für die Mitgliedschaft im
Zukunftsnetz Mobilität NRW entstehen, sind aber verschiedene Voraussetzungen
erforderlich:
GESPRÄCH AUF LEITUNGSEBENE
Der Mitgliedschaft geht die Vorstellung des kommunalen
Mobilitätsmanagements durch Vertreter des Zukunftsnetzes auf Leitungsebene (z.
B. Verwaltungsspitze) voraus.
Dieses Gespräch zwischen der Koordinierungsstelle
Ostwestfalen-Lippe und dem Bürgermeister Hermann Temme hat am 12.10.2017 in
Brakel stattgefunden.
BENENNUNG EINER ANSPRECHPERSON
Die verantwortliche Person übernimmt vor allem die Funktion des
„Informationsknotens“, extern mit der Koordinierungsstelle des Zukunftsnetz
Mobilität NRW und intern zu den verschiedenen Fachbereichen, die unverändert
federführend in ihrem Aufgabengebiet tätig sind.
UNTERZEICHNUNG DER RAHMENVEREINBARUNG
Wenn die o.g. Bedingungen erfüllt sind, kommt es zur
Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung. Diese wird vom Bürgermeister und der
Koordinierungsstelle unterzeichnet. Die offizielle Mitgliedsurkunde wird der
Kommune im Laufe des Jahres in einem feierlichen Rahmen in Düsseldorf durch den
Verkehrsminister NRW überreicht.
Die Kommune entscheidet selbst, in welcher Form sie die Politik in
diesen Prozess einbindet. Ein politischer Beschluss ist für die Mitgliedschaft
nicht erforderlich, kann aber sinnvoll und nützlich sein.
Die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung wird nach zwei Jahren
im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs auf Leitungsebene von beiden Kooperationspartnern
bewertet. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird die Mitgliedschaft nach vier
Jahren verlängert.
AUFGABEN DER KOMMUNE
Mit
dem Abschluss der Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit mit dem „Zukunftsnetz
Mobilität NRW“ verpflichtet sich die Kommune, folgende Dinge umzusetzen:
·
Benennung
eines oder einer Verantwortlichen als Ansprechpartner(in) für die Koordinierungsstelle
Ostwestfalen-Lippe, dessen/deren Aufgaben ggf. in einer Dienstanweisung zu regeln
sind,
·
Beteiligung
am Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den anderen kommunalen Gebietskörperschaften
des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“,
·
Durchführung
eines verwaltungsinternen Workshops zum Thema „Nachhaltige
Mobilitätsentwicklung“ unter Beteiligung der zuständigen Fachbereiche in
Kooperation mit der Koordinierungsstelle,
·
Einrichtung
eines verwaltungsinternen fachbereichsübergreifenden Arbeitskreises bzw.
Aufnahme des Themas „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ in bestehende
Arbeitskreise und
·
Umsetzung
von zielgruppen- und standortspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen und
Maßnahmen der Verkehrssicherheit.
Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss beschließt, dem „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ beizutreten und die Rahmenvereinbarung
abzuschließen.
Der
Bauausschuss benennt Herrn Hendrik Rottländer (Fachbereich Planen und
Bauen) als
Ansprechpartner für die regionale Koordinierungsstelle des Zukunftsnetz
Mobilität NRW.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Keine -
die Mitgliedschaft ist für die Kommunen kostenlos.