Betreff
Mitgliedschaft im "Zukunftsnetz Mobilität NRW"
Vorlage
681/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Unter dem Namen „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ unterstützt die Landesregierung seit 2015 Kommunen dabei, neue Wege für lebenswerte Städte und für eine gesicherte Mobilität im ländlichen Raum zu eröffnen. Um auf Landesebene ein entsprechend angemessenes Angebot gewährleisten zu können, wurden mit finanzieller Unterstützung des Verkehrsministeriums NRW und regionalen Partnern vier Koordinierungsstellen in NRW eingerichtet. Diese beraten Mitgliedskommunen kostenlos und unterstützen sie bei der Initiierung und Umsetzung von kommunalen Mobilitätsmanagementmaßnahmen. Ziel ist die Förderung und Sicherung einer nachhaltigen Mobilität in Kommunen und Regionen durch Stärkung des Mobilitätsverbunds.

Ein kommunales Mobilitätsmanagement bietet dabei die Chance, die vorhandenen Ressourcen für eine nutzerfreundliche und bezahlbare Ausrichtung der Verkehre zu nutzen und die ganzheitliche Betrachtung der Thematik dauerhaft in den alltäglichen Arbeitspraktiken der Verwaltungen zu verankern.

 

Die für Brakel zuständige Koordinierungsstelle Ostwestfalen-Lippe ist beim Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (nph) angesiedelt. Diese Koordinierungsstelle hilft bei der regionalen Vernetzung zwischen Kommunen, Experten, Verkehrsunternehmen etc. Sie bietet Qualifizierungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Handlungsleitfäden, Fachgruppen, Tagungen, Workshops und Materialien an. Darüber hinaus können sich Kommunen zu speziellen Mobilitätsmanagementmaßnahmen (u. a. zum Thema Förderung) beraten lassen.

 

Auch wenn für die Kommunen keine Kosten für die Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW entstehen, sind aber verschiedene Voraussetzungen erforderlich:

 

GESPRÄCH AUF LEITUNGSEBENE

Der Mitgliedschaft geht die Vorstellung des kommunalen Mobilitätsmanagements durch Vertreter des Zukunftsnetzes auf Leitungsebene (z. B. Verwaltungsspitze) voraus.

Dieses Gespräch zwischen der Koordinierungsstelle Ostwestfalen-Lippe und dem Bürgermeister Hermann Temme hat am 12.10.2017 in Brakel stattgefunden.

 

BENENNUNG EINER ANSPRECHPERSON

Die verantwortliche Person übernimmt vor allem die Funktion des „Informationsknotens“, extern mit der Koordinierungsstelle des Zukunftsnetz Mobilität NRW und intern zu den verschiedenen Fachbereichen, die unverändert federführend in ihrem Aufgabengebiet tätig sind.

 

 

UNTERZEICHNUNG DER RAHMENVEREINBARUNG

Wenn die o.g. Bedingungen erfüllt sind, kommt es zur Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung. Diese wird vom Bürgermeister und der Koordinierungsstelle unterzeichnet. Die offizielle Mitgliedsurkunde wird der Kommune im Laufe des Jahres in einem feierlichen Rahmen in Düsseldorf durch den Verkehrsminister NRW überreicht.

Die Kommune entscheidet selbst, in welcher Form sie die Politik in diesen Prozess einbindet. Ein politischer Beschluss ist für die Mitgliedschaft nicht erforderlich, kann aber sinnvoll und nützlich sein.

Die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung wird nach zwei Jahren im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs auf Leitungsebene von beiden Kooperationspartnern bewertet. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird die Mitgliedschaft nach vier Jahren verlängert.

 

AUFGABEN DER KOMMUNE

Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit mit dem „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ verpflichtet sich die Kommune, folgende Dinge umzusetzen:

 

·      Benennung eines oder einer Verantwortlichen als Ansprechpartner(in) für die Koordinierungsstelle Ostwestfalen-Lippe, dessen/deren Aufgaben ggf. in einer Dienstanweisung zu regeln sind,

·      Beteiligung am Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den anderen kommunalen Gebietskörperschaften des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“,

·      Durchführung eines verwaltungsinternen Workshops zum Thema „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ unter Beteiligung der zuständigen Fachbereiche in Kooperation mit der Koordinierungsstelle,

·      Einrichtung eines verwaltungsinternen fachbereichsübergreifenden Arbeitskreises bzw. Aufnahme des Themas „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ in bestehende Arbeitskreise und

·      Umsetzung von zielgruppen- und standortspezifischen Mobilitätsmanagementmaßnahmen und Maßnahmen der Verkehrssicherheit.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, dem „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ beizutreten und die Rahmenvereinbarung abzuschließen.

 

Der Bauausschuss benennt Herrn Hendrik Rottländer (Fachbereich Planen und Bauen) als Ansprechpartner für die regionale Koordinierungsstelle des Zukunftsnetz Mobilität NRW.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Keine - die Mitgliedschaft ist für die Kommunen kostenlos.