Sachverhalt:
Es
ist beabsichtigt, für die Verbesserung des Rad- und Fußgängerverkehrs auf der
Nieheimer Straße zwischen den Einmündungsbereichen Ringstraße und Bredenweg/ Faulensieksweg
beidseitige Radfahrstreifen anzulegen.
Diese geplante Maßnahme ist ein erster Bauabschnitt
für die Verknüpfung der vorhandenen Radwege an den Historischen Stadtkern.
In einem weiteren Abschnitt ist der Lückenschluss über
die Nieheimer Straße ab Bredenweg/ Faulensieksweg bis zur Straße Am Thy
denkbar.
Bei Befürwortung der Maßnahme ist eine Zuwendung in
Höhe von 65 % der Kosten nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau
(FöRi-kom-Stra) möglich.
Gleichzeitig soll die Bushaltestelle im Bereich der
Lebenshilfe barrierefrei umgestaltet werden. Ein entsprechender Zuschuss aus
Mitteln für Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur ist beantragt worden.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 29.03.2017
die Planungen beraten und einstimmig beschlossen, entsprechende Förderanträge
zu stellen.
Derzeit wird die Verkehrsfläche beidseitig von einem
Gehweg in unterschiedlichen Ausbaubreiten und Baumpflanzungen gesäumt. Der
Radverkehr bewegt sich in einer Fahrbahnbreite von ca. 7,50 m im Mischverkehr
auf der Fahrbahn der Nieheimer Straße.
Vorgesehen ist das Anlegen von beidseitigen
Radfahrschutzstreifen. Dazu wird eine grundlegende Neuordnung der
Verkehrsflächen erforderlich. Der vorhandene Baumbestand sowie die vorhandene
Anzahl von Längsparkständen kann nicht erhalten werden. Zur Wahrung des
Straßencharakters soll eine Neuanpflanzung erfolgen. Dadurch entfallen nach der
Umgestaltung insgesamt 15 Baumstandorte und 9 Parkstände.
Im Zusammenhang mit dem Zuwendungsantrag ist der
Bezirksregierung auch mitzuteilen, warum die insgesamt eintretende Verbesserung
der geplanten Ausbaumaßnahmen nicht zu KAG-Beiträgen der Anlieger führt, da
grundsätzlich die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse eine Voraussetzung für
die Förderung ist und im Regelfall einen wirtschaftlichen Vorteil im Sinne des
KAG beinhaltet.
Auf die dadurch bedingte Reduzierung der
zuwendungsfähigen Ausgaben kann nur verzichtet werden, wenn atypische
Gegebenheiten vorliegen und diese durch einen Ratsbeschluss festgestellt
werden.
Durch die Umgestaltung der innerstädtischen
Hauptverkehrsstraße entsprechend dem Planentwurf wird aus Sicht der Verwaltung
zukünftig eine bisher bestehende latente Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer
erheblich eingedämmt.
Derzeit nutzen Radfahrer den Straßenabschnitt sowohl
auf dem Gehweg als auch auf der Fahrbahn. Die jetzt vorhandenen Bäume sorgen
für zusätzliche punktuelle Einengungen (Radfahrer/ Fußgänger) auf dem Gehweg.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit nach der geplanten
Ausweisung sollen Radfahrer künftig eigene Radfahrstreifen erhalten. Dadurch
reduziert sich sowohl die Fahrbahn- als auch die Gehwegbreite.
Derzeit befindet sich der Fußweg in einem
zufriedenstellenden Zustand. Erneuerungsarbeiten speziell im Fußwegbereich sind
in absehbarer Zeit nicht vorgesehen.
Durch die Umgestaltung des gesamten Straßenbereiches
wird eine Kompensation erreicht, die abschließend nicht zu wirtschaftlichen
Vorteilen der Anlieger führt (Reduzierung der Fahrbahn-, Park- und
Gehwegflächen, Neuanlegung eines Radfahrstreifens).
Aus den vorgenannten Gründen ist eine Veranlagung zu
KAG-Beiträgen nicht vorgesehen, da nach der erfolgten Umgestaltung des
vorgesehenen Bereiches keine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für die
Anlieger entstehen wird.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die
beantragte Fördermaßnahme ohne KAG-Beiträge durchzuführen, da für die Anlieger
keine wirtschaftlichen Vorteile entstehen.