Betreff
Umgestaltung eines Teilbereiches der Nieheimer Straße - KAG-Beiträge -
Vorlage
680/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es ist beabsichtigt, für die Verbesserung des Rad- und Fußgängerverkehrs auf der Nieheimer Straße zwischen den Einmündungsbereichen Ringstraße und Bredenweg/ Faulensieksweg beidseitige Radfahrstreifen anzulegen.

 

Diese geplante Maßnahme ist ein erster Bauabschnitt für die Verknüpfung der vorhandenen Radwege an den Historischen Stadtkern.

 

In einem weiteren Abschnitt ist der Lückenschluss über die Nieheimer Straße ab Bredenweg/ Faulensieksweg bis zur Straße Am Thy denkbar.

 

Bei Befürwortung der Maßnahme ist eine Zuwendung in Höhe von 65 % der Kosten nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) möglich.

 

Gleichzeitig soll die Bushaltestelle im Bereich der Lebenshilfe barrierefrei umgestaltet werden. Ein entsprechender Zuschuss aus Mitteln für Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur ist beantragt worden.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 29.03.2017 die Planungen beraten und einstimmig beschlossen, entsprechende Förderanträge zu stellen.

 

Derzeit wird die Verkehrsfläche beidseitig von einem Gehweg in unterschiedlichen Ausbaubreiten und Baumpflanzungen gesäumt. Der Radverkehr bewegt sich in einer Fahrbahnbreite von ca. 7,50 m im Mischverkehr auf der Fahrbahn der Nieheimer Straße.

 

Vorgesehen ist das Anlegen von beidseitigen Radfahrschutzstreifen. Dazu wird eine grundlegende Neuordnung der Verkehrsflächen erforderlich. Der vorhandene Baumbestand sowie die vorhandene Anzahl von Längsparkständen kann nicht erhalten werden. Zur Wahrung des Straßencharakters soll eine Neuanpflanzung erfolgen. Dadurch entfallen nach der Umgestaltung insgesamt 15 Baumstandorte und 9 Parkstände.

 

Im Zusammenhang mit dem Zuwendungsantrag ist der Bezirksregierung auch mitzuteilen, warum die insgesamt eintretende Verbesserung der geplanten Ausbaumaßnahmen nicht zu KAG-Beiträgen der Anlieger führt, da grundsätzlich die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse eine Voraussetzung für die Förderung ist und im Regelfall einen wirtschaftlichen Vorteil im Sinne des KAG beinhaltet.

Auf die dadurch bedingte Reduzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben kann nur verzichtet werden, wenn atypische Gegebenheiten vorliegen und diese durch einen Ratsbeschluss festgestellt werden.

 

Durch die Umgestaltung der innerstädtischen Hauptverkehrsstraße entsprechend dem Planentwurf wird aus Sicht der Verwaltung zukünftig eine bisher bestehende latente Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer erheblich eingedämmt.

Derzeit nutzen Radfahrer den Straßenabschnitt sowohl auf dem Gehweg als auch auf der Fahrbahn. Die jetzt vorhandenen Bäume sorgen für zusätzliche punktuelle Einengungen (Radfahrer/ Fußgänger) auf dem Gehweg.

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit nach der geplanten Ausweisung sollen Radfahrer künftig eigene Radfahrstreifen erhalten. Dadurch reduziert sich sowohl die Fahrbahn- als auch die Gehwegbreite.

Derzeit befindet sich der Fußweg in einem zufriedenstellenden Zustand. Erneuerungsarbeiten speziell im Fußwegbereich sind in absehbarer Zeit nicht vorgesehen.

 

Durch die Umgestaltung des gesamten Straßenbereiches wird eine Kompensation erreicht, die abschließend nicht zu wirtschaftlichen Vorteilen der Anlieger führt (Reduzierung der Fahrbahn-, Park- und Gehwegflächen, Neuanlegung eines Radfahrstreifens).

 

Aus den vorgenannten Gründen ist eine Veranlagung zu KAG-Beiträgen nicht vorgesehen, da nach der erfolgten Umgestaltung des vorgesehenen Bereiches keine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für die Anlieger entstehen wird.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die beantragte Fördermaßnahme ohne KAG-Beiträge durchzuführen, da für die Anlieger keine wirtschaftlichen Vorteile entstehen.