Betreff
Zeitliche Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen in der Stadt Brakel, Fortführung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Jahre 2018-2023
Vorlage
646/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zur Erfüllung der Pflichten und Aufgaben nach §§ 46 und 47 Landeswassergesetz NRW haben die Gemeinden die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik anzupassen. Der Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Baumaßnahmen sind in einem Abwasserbeseitigungskonzept darzustellen.

Die Gemeinde legt das Abwasserbeseitigungskonzept der oberen Wasserbehörde vor. Eine weitere Ausfertigung erhält die untere Wasserbehörde. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist jeweils im Abstand von 6 Jahren fortgeschrieben zur Genehmigung vorzulegen.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept muss mindestens folgende Angaben enthalten:

1.  Angaben zu Abwassereinleitungen, Übernahme- und Übergabestellen

2.  Angaben zu Abwasseranlagen - Abwasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserrückhaltung, Regenüberläufe, Pumpwerke

3.  Angaben zu den Entwässerungsgebieten

4.  Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasserbeseitigungskonzept)

5.  Art der erfassten Maßnahmen

6.  Verbindungen, Zuleitungen und Ableitungen

7.  Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit

 

Da mit dem Konzept finanzielle Auswirkungen bzw. Verpflichtungen für eine Gemeinde verbunden sind, muss der Rat das Abwasserbeseitigungskonzept beschließen.

 

Mit den vorgesetzten Behörden wurde der Entwurf des Konzeptes abgestimmt, sodass eine abschließende Beratung und Beschlussfassung erfolgen kann.


Anlagen:

Maßnahmenkatalog für den genannten 6-Jahreszeitraum 2018-2023.

 


Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, dem vorgestellten Abwasserbeseitigungskonzept zuzustimmen.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Die Maßnahmen werden in den jeweiligen Haushaltsjahren gemeldet.