Betreff
Entwicklung der Schülerzahlen der städt. Schulen
Vorlage
643/2014-2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Primarbereich

 

Bis zum Schuljahr 2023/2024 liegen aufgrund der Zeiträume die Anzahl der Geburten lt. Melderegister vor und ergeben die zum jeweiligen Schuljahr schulpflichtig werdenden Kinder im Stadtgebiet Brakel.

 

Eine stabile 6-zügikgeit der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Brakel (Hauptstandort Brakel 5-zügikeit/Teilstandort Hembsen 1-zügikeit) sind bis zum Schuljahr 2023/2024 gegeben.

 

Die Geburtenzeiträume und die sich daraus ergebene Entwicklung der Schülerzahlen an der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Brakel sowie die Anmeldungen der Schulanfänger zum Schuljahr 2018/2019 ist als Anlage beigefügt.

 

Sekundarbereich

 

Im Sekundarbereich I ist davon auszugehen, dass die Städt. Gesamtschule Brakel die jährliche max. Anmeldezahl einer genehmigte 5-zügigkeit der Schulform erreichen wird. Die Anmeldezahl beinhaltet bereits Einpendler aus anderen Städten sowie Inklusionskinder. Im Kontext hierzu ist immer die Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen der Brede zu reflektieren.

 

Die genehmigte 5-zügigkeit der Schule ist zurzeit anhand der vorliegenden Daten auf die kommenden Schuljahre bezogen mehr als stabil zu betrachten.

 

Im Sekundarbereich II (G9) gibt es noch keine Erfahrungen. Hier bleibt abzuwarten, wie viele Schülerinnen und Schüler zum Schuljahr 2019/2020 in die Oberstufe wechseln. In der Oberstufe kann von einer 3-zügikeit ausgegangen werden.

 

Die Entwicklung der Schülerzahlen an der städt. Gesamtschule Brakel sind als Anlage beigefügt.

 


Anlagen:

 

Anmeldungen der Schulanfänger zum Schuljahr 2018/2019

Geburtenzeiträume bis Schuljahr 2023/2024

Entwicklung der Schülerzahlen der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Brakel

Entwicklung der Schülerzahlen der Städt. Gesamtschule Brakel


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Zurzeit keine erkennbaren haushaltsrechtlichen Auswirkungen.