Sachverhalt:
Die Satzung vom 22.09.2017 über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen „Am Hügel“ in der Gemarkung Hembsen und „Sepkerweg“ in der Gemarkung Brakel wurde in der Ratssitzung am 21.09.2017 beschlossen.
In der Satzung sind nicht alle Flurstücke, die zur Straßenfläche
gehören, genannt worden. Aufgrund dieses Versehens muss für die
Durchführbarkeit der Endabrechnung nach dem BauGB eine Satzungsänderung
vorgenommen werden.
Zu der in der Satzung angegebenen
Straßenfläche, bestehend aus den Grundstücken Flur 10, Flurstück 338 und Flur
26, Flurstück 80, gehören ebenfalls die Grundstücke Flur 26, Flurstücke 74, 75 und 79.
Der Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Anlagen:
- Änderung der Satzung über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen
a) „Am Hügel“ im Stadtbezirk Hembsen und
b) „Sepkerweg“ in der Kernstadt
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Anlage beigefügte
„1. Änderung der Satzung über die Festlegung der Merkmale der
endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen „Am Hügel“ im Stadtbezirk
Hembsen und „Sepkerweg“ in der Kernstadt“
zu beschließen.
Der beiliegende Satzungsentwurf wird Bestandteil der Sitzungsniederschrift.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: