Betreff
Veräußerung der Beteiligung der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH an der Stadtwerke Bad Driburg GmbH
Vorlage
627/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Westfalen Weser Beteiligungen GmbH möchte ihre Beteiligung an der Stadtwerke Bad Driburg GmbH an die Stadt Bad Driburg veräußern.

 

Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (WWE) beteiligt. Diese wiederum hält 100 % der Anteile an der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH (WWB).

 

Die WWB hält eine Beteiligung in Höhe von 1,07 % an der Stadtwerke Bad Driburg GmbH (SWB). Die weiteren Anteile an der SWB werden von der Stadt Bad Driburg gehalten.

 

Die Struktur stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

Die WWB möchte diese Beteiligung an der SWB an die Stadt Bad Driburg verkaufen. Die Partnerschaft zwischen der WWE-Gruppe und der Stadt Bad Driburg ist seit Jahresbeginn 2017 auf eine neue Ebene gestellt, da die Stadt sich über die SWB als Kommanditist an der WWE beteiligt hat. Vor diesem Hintergrund möchte die WWE-Gruppe dem Wunsch der Stadt und der SW Bad Driburg entsprechen und den marginalen Anteil an den SW Bad Driburg aufgeben. Die Stadt Bad Driburg würde anschließend alle Anteile an der SWB auf sich vereinen. Die Anteile sollen noch im Jahr 2017 zum Buchwert in Höhe von 103.000,00 € übergehen.

 

 

Rechtliche Vorgaben:

 

Gem. § 111 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dürfen Vertreter der Kommune in einer Gesellschaft, an der Gemeinden unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50 v. H. beteiligt sind, Veräußerungen nur nach vorheriger Zustimmung des Rates und nur dann zustimmen, wenn für die Kommune die Voraussetzungen des § 111 Abs. 1 GO NRW vorliegen. Demnach ist eine Veräußerung zulässig, wenn die für die Betreuung der Einwohner erforderliche Erfüllung der Aufgaben der Kommune nicht beeinträchtigt wird. An der WWB sind mittelbar (über die WWE) Kommunen mit 100 % beteiligt.

 

Durch eine Veräußerung der Beteiligung an der SWB wird die Aufgabenerfüllung der an der WWE (und damit mittelbar an der WWB) beteiligten Kommunen nicht beeinträchtigt.

 

Ein entsprechendes Anzeigeverfahren ist nach § 115 GO durchzuführen.


Beschlussvorschlag:

 

 

(1)   

 

Die Stadt Brakel stimmt einer Veräußerung der Anteile der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH an der Stadtwerke Bad Driburg GmbH an die Stadt Bad Driburg zu.

 

(2)   

 

Herr Bürgermeister Temme wird ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG dafür zu stimmen, den Geschäftsführer der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu beauftragen und zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH einer Veräußerung der Anteile an der Stadtwerke Bad Driburg GmbH zuzustimmen und die entsprechenden Maßnahmen in die Wege zu leiten.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Keine.