Betreff
Mittelbare Beteiligung der Stadt Bünde als weiterer kommunaler Gesellschafter an der Westfalen Weser Energie GmbH + Co. KG, Änderung des Gesellschaftsvertrages
Vorlage
618/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, an der die Stadt Brakel unmittelbar beteiligt ist, möchte im Wege der Kapitalerhöhung die Stadt Bünde bzw. die Bünder Bäder GmbH als neuen kommunalen Gesellschafter aufnehmen. Die nachfolgenden Beschlüsse dienen der Umsetzung dieses Vorhabens sowie einer damit einhergehenden Änderung des Gesellschaftsvertrages.

 

Hintergrund

Die Stadt Brakel ist an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (nachfolgend: WWE) beteiligt. Sämtliche Anteile der WWE wurden bis Ende 2016 von 48 kommunalen Gebietskörperschaften bzw. kommunalen Unternehmen im Versorgungsgebiet der WWE gehalten. Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2017 sind der WWE vier weitere kommunale Gesellschafter beigetreten, so dass sie aktuell von insgesamt 52 kommunalen Gebietskörperschaften gehalten wird. Die WWE fungiert insofern als Holding-Gesellschaft für die Westfalen Weser Unternehmensgruppe. Die Struktur der WWE stellt sich wie folgt dar:

 

 

Das operative Geschäft wird in zwei 100 %-igen Tochtergesellschaften, der Westfalen Weser Netz GmbH (nachfolgend „WWN“), einem Verteilnetzbetreiber für Strom, Gas und Wasser, sowie der Energieservice Westfalen Weser GmbH (nachfolgend „ESW“) durchgeführt. Daneben wurde mit der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH (nachfolgend „WWB“) eine dritte Tochtergesellschaft mit operativer Tätigkeit aufgebaut, die Beteiligungen verwaltet und Dienstleistungen vermittelt.

 

Vorhaben

Die WWE plant die Aufnahme der Stadt Bünde bzw. der Bünder Bäder GmbH als neuen (kommunalen) Gesellschafter in die WWE im Wege der Kapitalerhöhung. Hierbei ist eine mittelbare Beteiligung der Stadt Bünde über deren 100 %-ige Tochtergesellschaft Bünder Bäder GmbH vorgesehen. Die nachfolgenden Beschlüsse dienen der Umsetzung dieser Beteiligung.

Folgeänderungen

Mit der Beteiligung der Stadt Bünde bzw. der Bünder Bäder GmbH als neuem Gesellschafter gehen eine Kapitalerhöhung, eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages sowie eine Anpassung des Konsortialvertrages der WWE einher. Die geänderte Fassung des Gesellschaftsvertrags der WWE ist diesem Beschluss als Anlage beigefügt. Der Konsortialvertrag wird vornehmlich geändert, um die Aufnahme der Stadt Bünde bzw. der Bünder Bäder GmbH als neuen Gesellschafter abzubilden.

 

 

Begründung

 

Zweck

Die WWE ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein 100 % kommunales Unternehmen. Es war von Anfang an geplant, so viele kommunale Gesellschafter wie möglich im Versorgungsgebiet der WWE zu bündeln. Dementsprechend sieht die Präambel des zwischen sämtlichen Altgesellschaftern geschlossenen Konsortialvertrages in Ziff. 8 den Beitritt weiterer Städte und Gemeinden zur WWE ausdrücklich vor. Durch den Beteiligungsprozess 2016 wurden mit den Städten Höxter und Marienmünster zwei weitere Städte unmittelbar und mit den Städten Bad Driburg und Beverungen zwei weitere Städte mittelbar als Gesellschafter aufgenommen. Mit der Stadt Bünde bzw. der Bünder Bäder GmbH soll nun ein weiterer kommunaler Gesellschafter Anteile an der WWE erwerben und der kommunalen Familie der WWE beitreten. Am Gesamtkonstrukt des Konzerns, insbesondere am Betätigungsfeld der WWE, ändert dies nichts.

 

 

Chance

Eine Beteiligung eines neuen – kommunalen – Gesellschafters an der WWE wird die Marktposition der WWE stärken und festigen, denn das erfolgreiche WWE-Modell steht für die optimale Verbindung von Konzessionsgebereigenschaft und Verbleib der Wertschöpfung aus den Netzen in der Region.

 

 

Beteiligung des neuen Gesellschafters an der WWE und Änderung des Gesellschaftsvertrags

 

Beschlüsse

 

          Der erste Beschluss betrifft die Beteiligung der Stadt Bünde bzw. der Bünder Bäder GmbH als neuen Gesellschafter an der WWE, der zweite Beschluss bestimmt die Änderung des Gesellschaftsvertrages und des Konsortialvertrages der WWE. Der dritte Beschluss regelt die entsprechende Umsetzung.

 

 

 

 

Neuer Gesellschafter

 

Angebote für eine Beteiligung an der WWE wurden und werden lediglich an Kommunen bzw. kommunale Unternehmen aus dem Versorgungsgebiet der WWE versandt. Der Beteiligungsprozess 2016 war noch zu den „ursprünglichen Beteiligungsbedingungen“ möglich. Den potentiellen Neu-Gesellschaftern wurden hier gleiche Konditionen angeboten wie den bereits im Jahr 2013 beteiligten Altgesellschaftern.

 

Mittlerweile wurde eine aktualisierte Unternehmensbewertung der WWE vorgenommen, welche Grundlage des aktuellen Beteiligungsangebotes an die Stadt Bünde ist. Danach kann sich die Stadt Bünde bzw. die Bünder Bäder GmbH mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2018 mit maximal 3,02% an der WWE beteiligen. Dies entspricht wirtschaftlich dem noch im Jahr 2016 der Stadt Bünde angebotenen Beteiligungswert von 3,14% vor dem Beitritt der vier Gesellschafter zum 01.01.2017. Für den Erwerb von 3,02% der Gesellschaftsanteile hat die Stadt Bünde bzw. die Bünder Bäder GmbH einen Betrag i.H.v. 20.927.500,- EURO aufzubringen.

 

Der potentielle Neugesellschafter kann bis zum Ende des Beteiligungsprozesses in seinem Rat einen Beschluss zu einer Annahme des Angebots und damit zu einem Betritt zur WWE fassen. Die Altgesellschafter werden in der Gesellschafterversammlung der WWE am 06.12.2017 nach erfolgter Ratsbefassung dieser Vorlage über den Beitritt des Neugesellschafters entscheiden. Im Nachgang wird dann ein Beteiligungsvertrag mit dem Neugesellschafter unterzeichnet.

 

Bereits im Jahr 2016 wurde die Stadt Bünde als potentieller Neugesellschafter in der damals den Räten der Altgesellschafter vorliegenden Neugesellschafterliste als Anlage zur damaligen Sitzungsvorlage aufgeführt. Der Stadt Bünde war jedoch trotz positiver Beschlussfassung ein Beitritt zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich. Dieser Beitritt soll nun durch die Altgesellschafter ermöglicht werden.

 

Kommunalrechtliche Voraussetzungen

 

Die Stadt Brakel ist als sog. Altgesellschafterin bereits an der WWE beteiligt. Die Beteiligung der Stadt Bünde bzw. der Bünder Bäder GmbH als neuer Gesellschafter an der WWE im Wege der Kapitalerhöhung berührt daher die Beteiligung der Stadt Brakel selbst nicht. Auch eine Veräußerung von Anteilen liegt bei einem Beitritt der Stadt Bünde bzw. der Bünder Bäder GmbH als neuer Gesellschafter im Wege der Kapitalerhöhung nicht vor.

 

Nebeneffekt der Beteiligung eines weiteren kommunalen Gesellschafters ist eine entsprechend quotale „Verwässerung“ der Anteile der kommunalen Altgesellschafter. Durch die Aufnahme eines neuen Gesellschafters im Wege der Kapitalerhöhung sind nach Beitritt mehr Gesellschafter an einem insgesamt höheren Kapital der WWE beteiligt. Dies führt automatisch zu einer entsprechenden Verschiebung der Beteiligungsquoten bei nominal gleicher Beteiligungshöhe. Im Gegenzug wird die WWE durch die Einlagen werthaltiger, so dass sich der Wert der Gesellschaftsanteile für den einzelnen Gesellschafter nicht verändert.

 

Änderung des Gesellschaftsvertrags und des Konsortialvertrages der WWE

 

Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters und die Kapitalerhöhung erfordern jedoch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der WWE und des Konsortialvertrages. Dies wird durch den zweiten Beschluss umgesetzt. Die kommunalrechtlichen Vorgaben an den Gesellschaftsvertrag sind auch in der als Anlage beigefügten Fassung – unverändert – eingehalten. Der Konsortialvertrag wird nur dahingehend geändert, dass ein neuer Gesellschafter dem Gesamtkonstrukt beitritt. Dieses Vorgehen wurde im Vorfeld mit den zuständigen Aufsichtsbehörden abgestimmt. Das Beifügen der Änderungsfassung als Anlage zu diesem Ratsbeschluss ist nicht erforderlich.

 

Umsetzung

 

Zur Umsetzung der Beschlüsse wird der kommunale Vertreter der Stadt Brakel beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der WWE der Aufnahme des neuen Gesellschafters im Wege der Kapitalerhöhung sowie der Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE sowie des Konsortialvertrages der WWE zuzustimmen.

 

Weiteres Vorgehen WWE

 

Die zuständige Aufsichtsbehörde wird ohnehin im Rahmen des Anzeigeverfahrens des Neugesellschafters mit der Thematik der Aufnahme eines neuen Gesellschafters befasst. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll daher der gesamte Beschluss angezeigt werden. Dies gilt insbesondere für die damit einhergehende Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE. Die entsprechenden Verträge und Beschlüsse wurden bereits im Vorfeld mit der Bezirksregierung Detmold abgestimmt.


Anlagen:

 

Gesellschaftsvertrag WWE


Beschlussvorschlag:

 

 

(1)     Der Rat der Stadt Brakel stimmt einer Beteiligung der Stadt Bünde als neuen unmittelbaren oder mittelbaren kommunalen Kommanditisten an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG sowie der damit einhergehenden Kapitalerhöhung um bis zu maximal 20.927.500,- Euro zu.

(2)     Der Rat der Stadt Brakel stimmt einer Änderung des Gesellschaftsvertrags der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG in die als Anlage beigefügte Fassung sowie einer Änderung des Konsortialvertrages zu.

(3)     Der kommunale Vertreter der Stadt Brakel wird ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG der Aufnahme des neuen Gesellschafters im Wege der Kapitalerhöhung, der Kapitalerhöhung sowie der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG sowie des Konsortialvertrags der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zuzustimmen und die zur Umsetzung erforderlichen Verträge zu unterzeichnen.