Betreff
Honorierung der Tätigkeiten der Einsatzabteilungen bei Feuerwehreinsätzen
Vorlage
598/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Antrages der CDU Fraktion erfolgte in der Sitzung des Rates am 13.07.2017 einstimmig der Prüfauftrag zur Honorierung der Tätigkeiten der Einsatzabteilungen in der Feuerwehr Stadt Brakel.

Bisher wurde zur Pflege der Kameradschaft für die Einsatzabteilungen der Feuerwehr Brakel ein Zuschussbetrag in Höhe von 12,00 € je aktive Einsatzkraft als freiwillige Leistung an die Fördervereine der Einheiten ausgezahlt. Die Jugendfeuerwehr sowie die musiktreibenden Einheiten haben einen Pauschalbetrag in Höhe von 300 € erhalten.

Mit Einführung des neuen Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz Nordrhein Westfalen (BHKG NRW) am 01.01.2016 hat die Förderung des Ehrenamtes einen besonderen Stellenwert erhalten.

Gemäß § 9 Abs. 3 BHKG NRW fördern die Träger des Brandschutzes die Tätigkeiten im Ehrenamt und widmen dem Ehrenamt zur Erhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr besondere Aufmerksamkeit.

Ab dem Haushaltsjahr 2017 wird den Fördervereinen der Einheiten ein Pauschalbetrag von 12,00 € je aktive Einsatzkraft auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 BHKG NRW erstattet. Die Jugendfeuerwehr und die Musikzüge in Hembsen erhalten auf der vorgenannten Grundlage einen pauschalen Zuschuss zur Kameradschaftskasse.

Berechnung Ansatz:

375 aktive Einsatzkräfte *12€/Einsatzkraft= 4.500 €

Jugendfeuerwehr pauschal= 300 €

Musikzug Hembsen= 300 €

Spielmannszug Hembsen= 300 €

Gesamtaufwendungen im Haushaltsjahr 2017:  5.400 €

Diese Förderung wurde seit dem Jahr 2002 nicht mehr angepasst. Zur Förderung der Kameradschaft und zur Intensivierung der Nachwuchsförderung in der Jugendfeuerwehr und den Abteilungen der Feuerwehr Musik wird auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 BHKG NRW folgende Erhöhung ab dem Jahr 2018 vorgeschlagen:

Zuschuss zur Förderung der Feuerwehrkameradschaft: 15,00 € je aktive Einsatzkraft

Jugendfeuerwehr pauschal: 400,00 €

Musikzug Hembsen: 400,00 €

Spielmannszug Hembsen: 400,00 €

Gesamtaufwendungen für das Haushaltsjahr 2018:  6.825 €

Die Auszahlung an die Fördervereine würde dann im laufenden Haushaltsjahr in Bezug auf die tatsächlichen aktiven Einsatzkräfte der Einheiten erfolgen.

 

Des Weiteren haben die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr nach § 22 Abs. 1 BHKG NRW einen Anspruch auf den Ersatz ihrer Auslagen für Tätigkeiten im Feuerwehrdienst. Hierzu gehören z. B. Fahrtkosten zu den Gerätehäusern/ Einsatzstellen mit dem privaten PKW, Reinigung von Privatkleidung nach Einsätzen und vielem mehr.

Zur Anerkennung solcher Auslagen wird eine Erstattung auf Grundlage der tatsächlichen Einsatzteilnahmen und Einsatzzeiten vorgeschlagen. Zum pauschalen Auslagenersatz wird eine Entschädigung von 1,50 € je Einsatzstunde als angemessen angesehen. Die Auszahlung der Beträge würde dann an die Fördervereine der Einheiten erfolgen.

Bei einem durchschnittlichen Einsatzaufkommen von 130 Einsätzen im Jahr ist die Beteiligung von ca. 200 Einheiten erforderlich. Zur Gefahrenabwehr rücken durchschnittlich 10 Einsatzkräfte je Einheit aus und sind dann durchschnittlich 1,5 Stunden im Einsatz. Aus dem aufgezeichneten Beispiel ergeben sich 3.000 Einsatzsunden im Jahr und würden Aufwendungen in Höhe von 4.500 € ergeben.

Da die Anzahl der Einsätze im laufenden Jahr nicht vorhersehbar sind, würden die Auszahlungen vom Auslagenersatz im darauf folgenden Haushaltsjahr erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt die Anpassung der Förderung der ehrenamtlichen Mitglieder wie folgt:

Gemäß § 9 Abs. 3 BHKG NRW erhalten die Fördervereine der Einsatzabteilungen der Feuerwehr Stadt Brakel jährlich je aktive Einsatzkraft einen Betrag in Höhe von 15,00 €, die Jugendfeuerwehr und die musiktreibenden Einheiten jeweils eine pauschale Förderung in Höhe von 400,00 €.

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 1 BHKG NRW erhalten die Fördervereine der Einsatzabteilungen der Feuerwehr Stadt Brakel als pauschalen Auslagenersatz eine Entschädigung in Höhe von 1,50 € je Einsatzstunde.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Für die Aufwendungen zur Beihilfe der Kameradschaftskassen sind Mittel in Höhe von 5.400 € im Haushalt 2017 eingeplant. Die Auszahlung wird nach der bisherigen vorgenannten Grundlage für das Jahr 2017 erfolgen.

Für die Aufwendungen zum pauschalen Auslagenersatz sind Mittel in Höhe von 5.000 € im Haushalt 2017 eingeplant.

Die Auszahlung als pauschaler Auslagenersatz für die Einsatzteilnahmen im Jahr 2016 in Höhe von 1,50 € je Einsatzstunde würde im Jahr 2017 noch an die Fördervereine erfolgen.

Für das Haushaltsjahr 2018 wären dann folgende Mittel erforderlich:

Förderung der ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehr Brakel: 6.825 €

Pauschaler Auslagenersatz für die Einsatzkräfte: ca. 6.000 €