Sachverhalt:
Auf
der Grundlage des Antrages der CDU Fraktion erfolgte in der Sitzung des Rates
am 13.07.2017 einstimmig der Prüfauftrag zur Honorierung der Tätigkeiten der
Einsatzabteilungen in der Feuerwehr Stadt Brakel.
Bisher
wurde zur Pflege der Kameradschaft für die Einsatzabteilungen der Feuerwehr
Brakel ein Zuschussbetrag in Höhe von 12,00 € je aktive Einsatzkraft als
freiwillige Leistung an die Fördervereine der Einheiten ausgezahlt. Die
Jugendfeuerwehr sowie die musiktreibenden Einheiten haben einen Pauschalbetrag
in Höhe von 300 € erhalten.
Mit
Einführung des neuen Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz
Nordrhein Westfalen (BHKG NRW) am 01.01.2016 hat die Förderung des Ehrenamtes
einen besonderen Stellenwert erhalten.
Gemäß
§ 9 Abs. 3 BHKG NRW fördern die Träger des Brandschutzes die Tätigkeiten im
Ehrenamt und widmen dem Ehrenamt zur Erhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr
besondere Aufmerksamkeit.
Ab
dem Haushaltsjahr 2017 wird den Fördervereinen der Einheiten ein Pauschalbetrag
von 12,00 € je aktive Einsatzkraft auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 BHKG NRW
erstattet. Die Jugendfeuerwehr und die Musikzüge in Hembsen erhalten auf der
vorgenannten Grundlage einen pauschalen Zuschuss zur Kameradschaftskasse.
Berechnung
Ansatz:
375
aktive Einsatzkräfte *12€/Einsatzkraft= 4.500
€
Jugendfeuerwehr
pauschal= 300 €
Musikzug
Hembsen= 300 €
Spielmannszug
Hembsen= 300 €
Gesamtaufwendungen
im Haushaltsjahr 2017: 5.400 €
Diese
Förderung wurde seit dem Jahr 2002 nicht mehr angepasst. Zur Förderung der
Kameradschaft und zur Intensivierung der Nachwuchsförderung in der
Jugendfeuerwehr und den Abteilungen der Feuerwehr Musik wird auf der Grundlage
des § 9 Abs. 3 BHKG NRW folgende Erhöhung ab dem Jahr 2018 vorgeschlagen:
Zuschuss
zur Förderung der Feuerwehrkameradschaft: 15,00
€ je aktive Einsatzkraft
Jugendfeuerwehr
pauschal: 400,00 €
Musikzug
Hembsen: 400,00 €
Spielmannszug
Hembsen: 400,00 €
Gesamtaufwendungen
für das Haushaltsjahr 2018: 6.825 €
Die
Auszahlung an die Fördervereine würde dann im laufenden Haushaltsjahr in Bezug
auf die tatsächlichen aktiven Einsatzkräfte der Einheiten erfolgen.
Des
Weiteren haben die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr nach § 22 Abs. 1
BHKG NRW einen Anspruch auf den Ersatz ihrer Auslagen für Tätigkeiten im
Feuerwehrdienst. Hierzu gehören z. B. Fahrtkosten zu den Gerätehäusern/
Einsatzstellen mit dem privaten PKW, Reinigung von Privatkleidung nach
Einsätzen und vielem mehr.
Zur
Anerkennung solcher Auslagen wird eine Erstattung auf Grundlage der
tatsächlichen Einsatzteilnahmen und Einsatzzeiten vorgeschlagen. Zum pauschalen
Auslagenersatz wird eine Entschädigung von 1,50
€ je Einsatzstunde als angemessen angesehen. Die Auszahlung der Beträge
würde dann an die Fördervereine der Einheiten erfolgen.
Bei
einem durchschnittlichen Einsatzaufkommen von 130 Einsätzen im Jahr ist die
Beteiligung von ca. 200 Einheiten erforderlich. Zur Gefahrenabwehr rücken
durchschnittlich 10 Einsatzkräfte je Einheit aus und sind dann durchschnittlich
1,5 Stunden im Einsatz. Aus dem aufgezeichneten Beispiel ergeben sich 3.000 Einsatzsunden
im Jahr und würden Aufwendungen in Höhe von 4.500 € ergeben.
Da
die Anzahl der Einsätze im laufenden Jahr nicht vorhersehbar sind, würden die
Auszahlungen vom Auslagenersatz im darauf folgenden Haushaltsjahr erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Brakel beschließt die Anpassung der Förderung der ehrenamtlichen
Mitglieder wie folgt:
Gemäß
§ 9 Abs. 3 BHKG NRW erhalten die Fördervereine der Einsatzabteilungen der
Feuerwehr Stadt Brakel jährlich je aktive Einsatzkraft einen Betrag in Höhe von
15,00 €, die Jugendfeuerwehr und die musiktreibenden Einheiten jeweils eine
pauschale Förderung in Höhe von 400,00 €.
Auf
der Grundlage des § 22 Abs. 1 BHKG NRW erhalten die Fördervereine der
Einsatzabteilungen der Feuerwehr Stadt Brakel als pauschalen
Auslagenersatz eine Entschädigung in Höhe von 1,50 € je Einsatzstunde.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Für
die Aufwendungen zur Beihilfe der Kameradschaftskassen sind Mittel in Höhe von
5.400 € im Haushalt 2017 eingeplant. Die Auszahlung wird nach der bisherigen
vorgenannten Grundlage für das Jahr 2017 erfolgen.
Für
die Aufwendungen zum pauschalen Auslagenersatz sind Mittel in Höhe von 5.000 €
im Haushalt 2017 eingeplant.
Die
Auszahlung als pauschaler Auslagenersatz für die Einsatzteilnahmen im Jahr 2016
in Höhe von 1,50 € je Einsatzstunde würde im Jahr 2017 noch an die
Fördervereine erfolgen.
Für
das Haushaltsjahr 2018 wären dann folgende Mittel erforderlich:
Förderung
der ehrenamtlichen Mitglieder der Feuerwehr Brakel: 6.825 €
Pauschaler
Auslagenersatz für die Einsatzkräfte: ca.
6.000 €