Sachverhalt:
In der Sitzung des
Betriebsausschusses vom 06.07.2017 wurde das weitere Vorgehen bei der Planung
einer zentralen Enthärtung beraten. Hier wurde die Bitte geäußert, mit der
Bezirksregierung Detmold schriftlich zu klären ob eine Behandlung des
Konzentrat-Abwassers erforderlich ist, um anschließend über das weitere
Vorgehen beraten zu können.
Auf schriftliche Anfrage
der Betriebsleitung zur Behandlungsbedürftigkeit des bei der Enthärtung
anfallenden Konzentrat-Abwassers hat sich die BR-Detmold wie folgt geäußert:
Eine
generelle Unbedenklichkeitserklärung für eine Einleitung in die Brucht kann
zunächst nicht abgegeben werden.
Hintergrund dieser
Auffassung ist die Tatsache, dass bei der Überprüfung der Gewässergüte der
Orientierungswert für Phosphor in der Brucht überschritten ist.
Weiterhin ist der
Stellungnahme ist zu entnehmen, dass bei Verwendung phosphorfreier
Filterhilfsstoffe (Antiscalants) die Einleitung in die Brucht ohne
Abwasserbehandlung in Aussicht gestellt wird.
Aus technischer Sicht ist
darauf hinzuweisen, dass durch die Verwendung phosphorreduzierter oder
phosphorfreier Mittel die Effizienz der Enthärtungsanlage beeinträchtigt wird
und sich die erforderliche Aufwandsmenge des Filterhilfsstoffes erhöht.
Um eine fundierte Aussage
zur Auswahl eines geeigneten Produktes zu ermöglichen, ist aus Sicht des
Fachplaners der pilotmäßige Betrieb einer Enthärtungsanlage in einem kleineren
Versuchsmaßstab erforderlich. Die Anlage sollte unter realen Bedingungen mit
dem Original-Wasser betrieben werden. Dadurch ließen sich zudem wertvolle
Betriebskennwerte für eine spätere Auslegung der Anlage ermitteln. Erst nach
Abschluss des Versuchsbetriebes kann die genaue Abwasserzusammensetzung
bestimmt und ein entsprechender Einleitungsantrag bei der Bezirksregierung Detmold
gestellt werden.
Die Betriebsleitung muss
davon ausgehen, dass erst mit Erteilung der Einleitungserlaubnis endgültig
feststeht, ob eine Abwasserbehandlung durchgeführt werden muss oder nicht.
Im Rahmen der vorliegenden
Machbarkeitsstudie ist der Betrieb einer Pilotanlage bereits empfohlen worden.
In der zugehörigen Kostenschätzung ist der Pilotbetrieb mit ca. 70.000 € aufgeführt. Im Falle der vom
Betriebsausschuss zu beschließenden Vergabe weiterer Planungsschritte würden
diese Kosten ohnehin anfallen.
Weiterhin ist darauf
hinzuweisen, dass nach Auswertung des Pilotversuches eine endgültige Aussage
getroffen werden könnte, inwiefern die zentrale Enthärtungsanlage in Brakel
rentabel zu betreiben ist.
Sollte sich als Ergebnis
herausstellen, dass die Enthärtungsanlage nicht rentabel zu betreiben ist,
wären die Kosten des Pilotversuches demnach als normaler Aufwand zu verbuchen
und würden sich somit direkt auf die Gebühren auswirken.
Aus Sicht der Betriebsleitung ist es dennoch sinnvoll, eine Bürgerbefragung unter Hinweis auf etwaige Unwägbarkeiten durchzuführen. Sollte sich nach dieser herausstellen, dass ohnehin ein geringes Interesse an einer zentralen Enthärtung besteht, könnte auf die Durchführung eines Pilotversuches verzichtet werden.
Anlagen:
- Fragen
und Antworten
- Meinungsumfrage
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss beschließt,
zeitnah eine Bürgerbeteiligung zum Thema „Einführung der zentralen Enthärtung
des Trinkwassers“ durchzuführen.
Die Abfrage soll in Form eines Formblattes erfolgen, auf welchem die Kunden per ankreuzen für oder gegen die „Einführung der zentralen Enthärtung des Trinkwassers“ votieren können.
Das Formblatt soll als Beilage zum Amtsblatt „Brakel Erleben“ den Haushalten zur Verfügung gestellt werden. Parallel soll neben einer umfassenden Information zum Thema für die Meinungsabfrage die Nutzung eines „Online-Formulares“ unter www.brakel.de angeboten werden.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Zunächst keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.