Betreff
Zentrale Enthärtung des Trinkwassers, Klärung der Abwassersituation und weiteres Vorgehen
Vorlage
597/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 06.07.2017 wurde das weitere Vorgehen bei der Planung einer zentralen Enthärtung beraten. Hier wurde die Bitte geäußert, mit der Bezirksregierung Detmold schriftlich zu klären ob eine Behandlung des Konzentrat-Abwassers erforderlich ist, um anschließend über das weitere Vorgehen beraten zu können.

Auf schriftliche Anfrage der Betriebsleitung zur Behandlungsbedürftigkeit des bei der Enthärtung anfallenden Konzentrat-Abwassers hat sich die BR-Detmold wie folgt geäußert:

Eine generelle Unbedenklichkeitserklärung für eine Einleitung in die Brucht kann zunächst nicht abgegeben werden.

Hintergrund dieser Auffassung ist die Tatsache, dass bei der Überprüfung der Gewässergüte der Orientierungswert für Phosphor in der Brucht überschritten ist.

Weiterhin ist der Stellungnahme ist zu entnehmen, dass bei Verwendung phosphorfreier Filterhilfsstoffe (Antiscalants) die Einleitung in die Brucht ohne Abwasserbehandlung in Aussicht gestellt wird.

Aus technischer Sicht ist darauf hinzuweisen, dass durch die Verwendung phosphorreduzierter oder phosphorfreier Mittel die Effizienz der Enthärtungsanlage beeinträchtigt wird und sich die erforderliche Aufwandsmenge des Filterhilfsstoffes erhöht.

Um eine fundierte Aussage zur Auswahl eines geeigneten Produktes zu ermöglichen, ist aus Sicht des Fachplaners der pilotmäßige Betrieb einer Enthärtungsanlage in einem kleineren Versuchsmaßstab erforderlich. Die Anlage sollte unter realen Bedingungen mit dem Original-Wasser betrieben werden. Dadurch ließen sich zudem wertvolle Betriebskennwerte für eine spätere Auslegung der Anlage ermitteln. Erst nach Abschluss des Versuchsbetriebes kann die genaue Abwasserzusammensetzung bestimmt und ein entsprechender Einleitungsantrag bei der Bezirksregierung Detmold gestellt werden.

Die Betriebsleitung muss davon ausgehen, dass erst mit Erteilung der Einleitungserlaubnis endgültig feststeht, ob eine Abwasserbehandlung durchgeführt werden muss oder nicht.

Im Rahmen der vorliegenden Machbarkeitsstudie ist der Betrieb einer Pilotanlage bereits empfohlen worden. In der zugehörigen Kostenschätzung ist der Pilotbetrieb mit ca. 70.000 € aufgeführt. Im Falle der vom Betriebsausschuss zu beschließenden Vergabe weiterer Planungsschritte würden diese Kosten ohnehin anfallen.

Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass nach Auswertung des Pilotversuches eine endgültige Aussage getroffen werden könnte, inwiefern die zentrale Enthärtungsanlage in Brakel rentabel zu betreiben ist.

Sollte sich als Ergebnis herausstellen, dass die Enthärtungsanlage nicht rentabel zu betreiben ist, wären die Kosten des Pilotversuches demnach als normaler Aufwand zu verbuchen und würden sich somit direkt auf die Gebühren auswirken.

Aus Sicht der Betriebsleitung ist es dennoch sinnvoll, eine Bürgerbefragung unter Hinweis auf etwaige Unwägbarkeiten durchzuführen. Sollte sich nach dieser herausstellen, dass ohnehin ein geringes Interesse an einer zentralen Enthärtung besteht, könnte auf die Durchführung eines Pilotversuches verzichtet werden.


Anlagen:

 

-      Fragen und Antworten

-      Meinungsumfrage


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt, zeitnah eine Bürgerbeteiligung zum Thema „Einführung der zentralen Enthärtung des Trinkwassers“ durchzuführen.

 

Die Abfrage soll in Form eines Formblattes erfolgen, auf welchem die Kunden per ankreuzen für oder gegen die „Einführung der zentralen Enthärtung des Trinkwassers“ votieren können.

Das Formblatt soll als Beilage zum Amtsblatt „Brakel Erleben“ den Haushalten zur Verfügung gestellt werden. Parallel soll neben einer umfassenden Information zum Thema für die Meinungsabfrage die Nutzung eines „Online-Formulares“ unter www.brakel.de angeboten werden.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Zunächst keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen.