Sachverhalt:
Bis Anfang 2015 wurden die der Stadt Brakel zugewiesenen Flüchtlinge
-i.d.R. männliche Einzelpersonen- fast ausschließlich in den beiden Wohnheimen
„Brakeler Märsch 1a und 1b“ untergebracht. Aufgrund des großen
Flüchtlingsansturms ab dem Frühjahr 2015 wurden 2 weitere Wohnheime gebaut. Das
Wohnheim im „Heinrich-Kluge-Weg“ konnte im Dezember 2015 bezogen werden, ein
weiteres Wohnheim in der „Brakeler Märsch 1 c“ wurde im März 2016 fertig
gestellt. Eine weitere größere Unterkunft wurde „Am Heineberg 45“ angemietet.
Daneben wurden Flüchtlinge
in Liegenschaften, die der Stadt Brakel gehören (Kindergarten Gehrden, Wohnung
über Dorfgemeinschaftshaus Schmechten), untergebracht.
Ab Mitte 2015 wurden der
Stadt Brakel auch vermehrt Familien zugewiesen. Zu deren Unterbringung wurden
zahlreiche Wohnungen von der Stadt Brakel, aber auch von einzelnen Familien
direkt angemietet.
Nach dem großen Flüchtlingsansturm in 2015 wurden der Stadt Brakel in
2016/2017 nur noch einzelne Flüchtlinge (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
und Familienzusammenführungen) zugewiesen.
Im Laufe des Jahres 2016 konnten die meisten Flüchtlinge zur Durchführung
des Asylverfahrens registriert werden. Bei vielen Flüchtlingen aus sicheren
Herkunftsländern (Albanien, Serbien, Mazedonien, etc.) sowie Flüchtlinge mit
guter Bleibeperspektive (Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia) wurden die
Asylanträge zwischenzeitlich entschieden.
Ein Großteil der Flüchtlinge
aus sicheren Herkunftsländern ist nach Ablehnung der Asylanträge in ihre
Heimatländer zurückgekehrt.
Flüchtlinge mit guter
Bleibeperspektive beziehen nach positiver Entscheidung über den Asylantrag
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II -SGB II- vom Jobcenter und können eine
eigene Wohnung anmieten.
Aufgrund der
Wohnortzuweisung nach § 12 a Aufenthaltsgesetz –AufenthG- sind die meisten von
ihnen jedoch gezwungen, ihren Wohnsitz in der Zuweisungsgemeinde Brakel zu
nehmen.
Eine Vielzahl der Flüchtlinge, die jetzt Leistungen nach dem SGB II
beziehen, wohnen noch in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Brakel, weil
kein geeigneter Wohnraum zur Verfügung steht. Hierbei handelt es sich
überwiegend um männliche Einzelpersonen. Die Unterkunftskosten werden von der
Stadt Brakel vorgeleistet und im Nachhinein vom Jobcenter Höxter erstattet. Hierzu
wurde eine Unterbringungspauschale i.H.v. 150,00 €/mtl./Person festgesetzt, die
sich aus den in 2016 für die Bewirtschaftung der Wohnheime angefallenen Kosten
ergibt.
Für die Unterbringung der Flüchtlinge im Erlenhof wird die im Mietvertrag
vom 7.4.2016 vereinbarte Pauschale i.H.v. 155,00 €/mtl. erhoben.
Daneben wohnen Familien, die bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen,
noch in Wohnungen, die seinerzeit von der Stadt Brakel angemietet wurden. Die
Unterkunftskosten werden in Höhe der nach dem Mietvertrag zu entrichtenden
Miete vom Jobcenter voll an die Stadt Brakel erstattet.
Von der Stadt Brakel
angemietete und nicht mehr benötigte private Mietwohnungen wurden
zwischenzeitlich gekündigt.
487 |
Zuweisungen
insgesamt (Stand 21.8.217) |
183 |
Personen davon
als Asylberechtigter oder als Flüchtling anerkannt |
87 |
von den
anerkannten Personen sind in andere Städte verzogen |
96 |
von den
anerkannten Personen wohnen noch im
Wohnheim bzw. in angemieteten Wohnung in der Kernstadt bzw. in den Ortsteilen |
116 |
Personen mit laufenden Asylverfahren |
47 |
Personen mit abgelehnten Asylantrag, ausreisepflichtig, Duldung |
52 |
Personen sind
freiwillig ausgereist |
17 |
Personen sind
aus anderen Gründen umgezogen (z.B. Familienzusammenführung, etc.) |
72 |
Personen nach
Zuweisung durch BZR Arnsberg noch nicht angekommen bzw. Personen mit
unbekannten Aufenthalt (können
jederzeit auftauchen) |
487 |
Summe |
163 |
Personen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt |
96 |
Personen
leistungsberechtigt nach SGB II |
259 |
Summe
Bewohner gesamt mit Leistungsbezug nach AsylbG und SGB II |
158 |
Einzelpersonen |
101 |
Personen in
insgesamt 35 Familien |
259 |
Summe |
Personen |
Unterbringung |
46 |
Wohnheimen
Brakeler Märsch 1 a, b und c |
27 |
Wohnheimen
Heinrich-Kluge-Weg 1 |
44 |
Erlenhof |
86 |
dezentrale
Wohnungen in der Kernstadt |
56 |
dezentralen
Wohnungen in den Ortschaften |
259 |
|
Verteilung
der Flüchtlinge auf Kernstadt und Ortsteile |
|
203 |
Kernstadt |
0 |
Auenhausen |
0 |
Beller |
0 |
Bellersen |
0 |
Bökendorf |
1 |
Erkeln |
5 |
Frohnhausen |
34 |
Gehrden |
0 |
Hampenhausen |
0 |
Hembsen |
7 |
Istrup |
Rheder |
|
6 |
Riesel |
3 |
Siddessen |
0 |
Schmechten |
259 |
Am
3.8.2017 teilte die Bezirksregierung Arnsberg –BZR Arnsberg- mit, dass die
Stadt Brakel nach §12a Aufenthaltsgesetz
–AufenthG- (= Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge) eine vorläufige
Quote von 62,31 % erfüllt. Danach sind noch 79 Personen aufzunehmen, um auf
100% zu kommen (fortgeschriebener Bestand auf Basis der Bestandserhebung zum
01.01.2017, Stand 28.07.2017). Nach Mitteilung der BZR ist zunächst eine
Zuweisung von insg. 25 Personen ab der 38. KW geboten.
Mit
der BZR wurde eine Zielvereinbarung zur Aufnahme von 5-7 Flüchtlingen pro Woche
ab der 38. KW getroffen.
Seitens
der BZR wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die BZR völlig abhängig vom
BAMF arbeitet und den Kommunen keine Zusicherungen gemacht werden können, ob
Familien oder Einzelpersonen kommen. Bei den zugewiesenen Personen soll es sich
jedoch ausschließlich um anerkannte Flüchtlinge, d.h. Personen aus Ländern mit
einer hohen Schutzquote (wie z.B Syrien oder Irak) handeln. Diese Personen
kommen aus den zentralen Unterbringungseinrichtungen –ZUE- des Landes NRW.
Zudem
könne es durch aus passieren, dass die wöchentliche Marge ganz, teilweise oder
auch gar nicht erfüllt wird, da die BZR nicht weiß, wie viele ZUE-Fälle sie vom
BAMF in welcher Kalenderwoche erhält. Ein Zuwachs an ZUE-Fällen sei in letzter
Zeit aber zu verzeichnen.
Die
zugewiesenen Personen sind leistungsberechtigt nach dem SGB II, d.h., die Stadt
Brakel hat nicht für deren Lebensunterhalt und Krankenhilfe aufzukommen.
Allerdings sind die Personen von der Stadt Brakel zur Vermeidung von
Obdachlosigkeit unterzubringen.
In
diesem Zusammenhang wurde vorab bereits mit einigen potentiellen Vermietern
Rücksprache gehalten, so dass die Unterbringung von zugewiesenen Familien
voraussichtlich auf dem freien Wohnungsmarkt möglich sein wird. Die
Mietverträge sind von den Familien selber abzuschließen.
Einzelpersonen
werden wahrscheinlich nicht sofort eine eigene Wohnung anmieten können, so dass
eine Unterbringung in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften erforderlich
sein wird. Die anfallenden Unterkunftskosten werden der Stadt vom Jobcenter
erstattet werden.
Eine Anfrage bei der
BZR Arnsberg am 3.8.2017 ergab, dass bei der Stadt Brakel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW –FlüAG NRW-
eine vorläufige Erfüllungsquote von 103,01 % -entspricht einer Übererfüllung
von 5 Personen (Stand 28.7.2017)- besteht.
Über die Integration
der Flüchtlinge im Bereich der Stadt Brakel werden die Sozialarbeiterinnen
Marion Benzait und Gertrud Bouzaima in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses berichten.