Betreff
Anregung nach § 24 GO NRW
Vorlage
582/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Alexander Soranto Neu regt mit E-Mail vom 18.07.2017 an, Jugendliche, bei denen die Weitergabe Ihrer Daten an die Bundeswehr bevorsteht, sollen ebenso wie deren Eltern angeschrieben und über die beabsichtigte Datenweitergabe informiert werden. Dem Schreiben soll ein Musterwiderspruch beigefügt werden.

Zur Begründung dieser Anregung verweise ich auf die als Anlage 1 beigefügte E-Mail.

 

Diese Anregung ist scheinbar an alle Ober-/Bürgermeister in NRW gegangen, so dass sich auch der Städte- und Gemeindebund NRW dieser Angelegenheit angenommen hat.

 

Aus Sicht des StGB NRW ist der Antrag des MdB Soranto Neu unzulässig, weil es dem Pendenten nicht um ein Sachanliegen geht, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten des MdB zu entsprechen. Daher sind die Räte bzw. zuständigen Ausschüsse nicht verpflichtet, sich mit der Eingabe des MdB inhaltlich zu befassen.

Gleichwohl ist die Anregung dem Rat bzw. dem zuständigen Ausschuss vorzulegen, da § 24 GO NRW dem Bürgermeister kein eigenes Vorprüfungsrecht einräumt.

Zu den weiteren Ausführungen verweise ich auf den Schnellbrief des StGB NRW, der als Anlage 2 beigefügt ist.


Anlagen:

 

-      E-Mail vom 18.07.2017

-      Schnellbrief 184/2017 des StGB NRW


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Brakel weist die Anregung des MdB Dr. Alexander Soranto Neu, als unzulässig zurück.