Betreff
Zentrale Enthärtung des Trinkwassers durch das Versorgungsunternehmen VUBRA, Weitere Vorgehensweise
Vorlage
566/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Betriebsausschusssitzung vom 18.05.2017 wurden die Ergebnisse der vorläufigen Gebührenkalkulation unter Berücksichtigung der Investitionen in eine zentrale Enthärtung vorgestellt. Diese führt zur folgenden Entwicklung:

 

Durch geplante, allgemeine Investitionen in die Infrastruktur der Wasserversorgung ist eine voraussichtliche Steigerung des Verkaufspreises von heute 1,25 €/cbm auf 1,48 €/cbm im Jahr 2022 zu erwarten. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Investitionen in die zentrale Enthärtung läge der Verkaufspreis am Ende des Betrachtungszeitraumes bei 2,16 €/cbm. Bis ins Jahr 2022 läge die Gebührensteigerung, welche allein der zentralen Enthärtung zuzuschreiben wäre, demnach bei 0,68 €/cbm. Unterstellt ist hierbei eine gleichbleibende Grundgebühr in  Höhe von 7,50 € monatlich.

 

Nach Auffassung der mit der Machbarkeitsstudie beauftragten Ingenieurgesellschaft GUV aus Kassel ist eine Einleitung des beim Enthärtungsprozess anfallenden Konzentrat-Abwassers ohne weitere Behandlung in den Vorfluter Brucht genehmigungsfähig. In diesem Fall wären keine zusätzlichen Kosten für eine Abwasserbehandlung zu entrichten.

 

Die Frage der Erforderlichkeit der Konzentratbehandlung kann abschließend allerdings erst nach noch ausstehender Stellungnahme der Bezirksregierung Detmold erfolgen.

 

Aufgrund der vorliegenden Informationen sollte kurzfristig über die weitere Vorgehensweise, insbesondere im Hinblick auf eine angestrebte Bürger-Befragung, entschieden werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beauftragt die Betriebsleitung die Abwasserfrage abschließend zu klären.

 

Der Betriebsausschuss beauftragt die Betriebsleitung, eine fachkundige Bürgerinformation, sowie eine geeignete Form der Kundenumfrage auszuarbeiten und dem Betriebsausschuss zur Zustimmung vorzustellen.