Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2015 des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA), Neufassung
Vorlage
515/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA) zum 31.12.2015 ist in der Betriebsausschusssitzung am 01.09.2016 vorgestellt und diskutiert worden. Es wurde dem Rat empfohlen, diesen Jahresabschluss festzustellen und die entsprechenden Entlastungen vorzunehmen. Dies ist dann auch mit Ratsbeschluss vom 08.09.2016 erfolgt.

 

Mit Vorlage des Auszuges aus der Niederschrift bei der GPA NRW, Herne, ergab sich von dort die Empfehlung, den Beschluss neu zu fassen und dabei den gesetzlich nicht normierten Begriff „Beitragsrücklage“ nicht zu verwenden. Gesetzlich richtig ist die Zuführung zur „allgemeinen Rücklage“. Möglich ist die Beitragsrücklage als eine quasi „Unterrücklage“ zu der „allgemeinen Rücklage“ zu sehen. Aber trotzdem ist im Feststellungsbeschluss des Jahresabschlusses der für das Eigenkapital maßgebende Gliederungsbegriff gem. Mustergliederungsblätter zur EigVO NRW zu verwenden. Dabei legte die GPA NRW in den Diskussionen und Erläuterungen Wert darauf, dass sie hier nicht den Organen der Stadt in der Beschlussautonomie vorgreifen kann. Allerdings hält sie es für sehr wichtig, dass bescheinigt werden kann, dass auch die formalen Begriffsvorgaben eingehalten sind.

 

Somit ist der seinerzeitige Beschluss mit den entsprechenden formalen Veränderungen neugefasst mit dem in der Sache für die Stadt selben Ergebnis.


Beschlussvorschlag:

 

Von dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, über die Prüfung des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres 2015 des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA) wird Kenntnis genommen.

 

Der Betriebsausschuss stimmt der Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW für das Jahr 2015 zu.

 

Ferner wird empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 130.092.262,75 € und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 festzustellen.

 

Der Jahresüberschuss 2015 von insgesamt 120.367,84 € wird festgestellt.

 

Für die Sparte „Abwasserwerk“ erfolgt eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 160.050,00 €.

 

Der Restbetrag von -39.682,16 € ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Der Rat stimmt der Entlastung des Betriebsausschusses gem. § 4 c EigVO NRW unter Vorbehalt der Bestätigung der GPA NRW für das Jahr 2015 zu.