Betreff
Wegeeinziehungsverfahren in der Gemarkung Brakel, Flur 50, Flurst. 140 tlw.
Vorlage
510/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Brakel ist Eigentümerin des Sudheimer Weges. Diese Wegefläche endet vor dem Grundstück, welches unter dem Begriff „Remmerts Ranch“ oder „Cafe Waldfrieden“ bekannt ist. Als Anlage ist ein Lageplan beigefügt.

 

Ab dem Abzweig des Radweges R 2 in Richtung Riesel bis zum o. g. Grundstück auf einer Länge von rd. 120 m hat das Wegeteilstück seine Verkehrsbedeutung verloren und wird ausschließlich von der angrenzenden Nachbarin als Grundstückszufahrt genutzt.

 

Die Grundstücksnachbarin beantragt den Erwerb der Wegeteilfläche ab dem Abzweig in Richtung Riesel bis zu ihrer Grundstücksgrenze. Diesem Antrag kann aus Sicht der Verwaltung bedenkenlos stattgegeben werden.

 

Vor der Veräußerung der Teilfläche ist ein Wegeeinziehungsverfahren nach den Bestimmungen des § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW durchzuführen.

 

Der Bezirksausschuss Brakel hat sich mit der Angelegenheit in seiner letzten Sitzung befasst und einstimmig die Einleitung eines Wegeeinziehungsverfahrens befürwortet.

 

Abschließend entscheidet der Rat, ob dem Wegeeinziehungsverfahren zugestimmt wird und die Wegeteilfläche anschließend veräußert werden kann.

 

Die Absicht der Einziehung wird öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu geben, evtl. Einwände geltend zu machen. Nach Abschluss des öffentlichen Verfahrens folgen eine endgültige Beschlussfassung durch den Rat und ein möglicher Verkauf an die Interessentin.


Anlagen:

 

Plan Sudheimer Weg


Beschlussvorschlag:

 

Dem Wegeeinziehungsverfahren nach den Bestimmungen des § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW für die in der Anlage kenntlich gemachte Teilfläche des städtischen Weges in der Gemarkung Brakel, Flur 50, Flurstück 140 wird zugestimmt, da diese Wegefläche keine Verkehrsbedeutung mehr hat.

 

Die Wegeteilfläche wird nach Abschluss des Wegeeinziehungsverfahrens an die Interessentin veräußert.