Betreff
Sommer- und Hallen-Bad der Stadt Brakel, Saison- und Öffnungszeiten ab dem Jahr 2017
Vorlage
506/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Anschluss des Sommer-Bades Brakel im Juni 2016 an ein Nahwärmenetz wird den Kundinnen und Kunden dauerhaft warmes Schwimmwasser von rd. 27°C angeboten.

 

Dadurch bedingt konnten die bisher bekannten „Witterungsbedingten Änderungen der Öffnungszeiten“

 

·      wechselhaftes Wetter  
einzelne Regenschauer, mittags 12:00 Uhr bis 20°C Lufttemperatur lt. Anzeige im Sommer-Bad und

·      schlechtes Wetter       
Mittags 12:00 Uhr Wassertemperatur unter 18°C lt. Anzeige im Sommer-Bad

 

entfallen. Sicherheitsrelevante Änderungen, wie z.B. Gewitter und Sturm, blieben im Entscheidungsrahmen des Badpersonals vorbehalten.

 

Ferner gibt es seit diesem Zeitpunkt mit dem angebotenen dauerhaft warmen Wasser nach Rücksprachen und -fragen vom Bäder-Team bei Schulen, Kursdozenten und anderen Interessierten gegenüber den vergangenen Jahren ein großes Interesse an Belegungszeiten – ähnlich wie im Hallen-Bad. In diesem Zusammenhang sei noch einmal darauf hinzuweisen, dass beim Schulbetrieb in der zugeteilten Wasserfläche nicht gleichzeitig öffentlicher Badebetrieb stattfinden darf (Quelle: www.schulsport-nrw.de/sicherheits- und gesundheitsförderung 1.2 Organisation und Aufsicht).

 

Ein ausführliches Resümee der Sommer-Bad-Saison 2016 wurde in der Betriebsausschusssitzung am 24.11.2016 vorgestellt und festgehalten, dass sich der Betriebsausschuss dann in der nächsten Sitzung, nachdem die Beratungen zum Haushalt 2017 abgeschlossen sein, mit den Änderungswünschen befassen werde. Festgehalten werden konnte im Resümee unter anderem, dass es einen Besucherzuwachs gegenüber der Saison 2015 von rd. 63 % und eine Einnahmeverbesserung von rd. 16.000 € gab, aber auch ein verstärkter Personaleinsatz wegen dauerhaften, nicht mehr groß vom Wetter beeinflussten, Öffnungszeiten erforderlich war. Wo in vorausgegangenen Sommer-Bad-Saisons in den so genannten „Schlecht-wetterphasen“ zum Beispiel noch Überstunden abgebaut werden konnten, ist dies nun bei „Dauerbetrieb“ nicht im vollen Umfang möglich – die Medaille hat eben zwei Seiten. Kalkulatorisch dargestellt sind dies am Beispiel der Sommer-Bad-Saison 2016 für Schwimmmeister / Fachangestellte rund 120 Überstunden x 35 € = 4.200 €. Es wird natürlich immer versucht, diese Überstunden „kostenneutral“ und zeitnah abzubauen, lässt sich aber gerade auf Grund der dauerhaft erforderlichen Anwesenheitspflicht des Schwimmmeisters / Fachpersonals während des öffentlichen Badebetriebes nicht immer umsetzen. Besser umsetzbar ist dies noch beim Reinigungspersonal, welches bei schlechtem Wetter und entsprechend niedriger Besucherzahl nicht immer gleichzeitig mit dem Schwimmmeister / Fachpersonal im Bad anwesend sein muss.

 

Auf Grund dieser Erkenntnisse und Informationen sowie unter Berücksichtigung der Anzahl des vorhandenen Bäder-Team-Personals von drei Vollzeitkräften und dessen Arbeits-, Ruhe- und Urlaubszeiten, über die der Kollege B. Willeke aktuell in zwei Fachseminaren zum Thema „Personaleinsatz und Organisationssicherheit“ in Kenntnis gesetzt wurde, sind die in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Öffnungszeitenvorschläge erarbeitet worden:

 

a)   Außerhalb der Sommerferien NRW

b)   Innerhalb der Sommerferien NRW.

 

Zur Einhaltung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (z.B. regelmäßige Ausgleichstage für Sonn- und Feiertagsarbeit, Pausenzeiten,…) sind in den Vorschlägen auch wöchentliche Öffnungs- bzw. Schichtzeiten von 11 Stunden enthalten (samstags und sonntags von 14:00 – 19:30 Uhr), die von einem externen Schwimmmeisterersatzdienst / Aushilfsschwimmmeister abgedeckt werden müssten (ca. 4 Monate = 16 Wochen = 32 Schichten je 5,5 Std. = 176 Std. x kalkulatorisch 35 € Stundensatz lt. KGSt = rd. 6.200 €).

Ferner müssen bei der derzeitigen Personalbesetzung Urlaubs-, Krankheits- und Fortbildungstage, … (rd. 150 Tage/Jahr), die jeweiligen Saisonvorbereitungs- sowie Außerbetriebnahmearbeiten (90 Tage/Jahr) bei der Personaleinsatz- und Organisationsplanung Berücksichtigung finden. Mit Blick auf das ganze Kalenderjahr arbeiten die drei (Schwimmmeister / Fachpersonal) „nur“ sieben Wochen zu dritt zusammen (Früh-, Mittel- und Spätschicht). In der restlichen Zeit wird der Badbetrieb mit zwei Mitarbeitern aufrechterhalten.

 

Von sehr großer Bedeutung bei der Personaleinsatz- und Organisationsplanung ist dann auch noch das Merkblatt 94.05 von der „Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V.“ ("Verkehrs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes"), wonach z.B. das Bad täglich vor der Inbetriebnahme von einer Fachkraft („Schwimmmeister, Fachangestellter,…“) auf seine Sicherheit und Funktionstüchtigkeit hin zu prüfen ist, diese Fachkraft beim öffentlichen Badebetrieb auch anwesend bzw. in Rufbereitschaft sein muss (Leitung und Aufsicht), wenn die Wasseraufsicht „nur“ durch einen Rettungsschwimmer wahrgenommen wird, die Person, welche die Wasseraufsicht durchführt, keine andere Tätigkeit (Instandhaltungsarbeiten, Kassen-/ Servicedienst, Animation,…) durchführen darf, bestimmte Chemikalien und Gefahrenstoffe nur von einer Fachkraft eingesetzt werden dürfen und so weiter.

 

Bei der Festlegung der Saisonzeiten vom Hallen- und Sommer-Bad müssen unter anderem natürliche und technische Dinge Berücksichtigung finden. So kann z. B. die Vorbereitung des Schwimmerbeckens im Sommer-Bad erst bei entsprechendem Grundwasserspiegel erfolgen. Ferner können z.B. gewisse Reinigungsmittel erst bei bestimmten Außentemperaturen eingesetzt werden – z.B. nicht bei Nachtfrost. 

 

Somit kostet, ausgehend vom Verwaltungsvorschlag, jede zusätzliche Stunde rd. 35 €. Am Beispiel der in der letzten Saison eingegangenen und am 24.11.2016 dem Betriebsausschuss vorgestellten Vorschläge würde dies einen wöchentlichen Mehraufwand von 5,5 Stunden/192,50 € wöchentlich/3.080 € in der Saison verursachen.

 

Berechnung:      
          bisher wöchentlich 2 x 2 Stunden Frühschwimmen von 06:30 – 08:30 Uhr       
          = 4 Stunden,
          zukünftig 3 x 2,5 Std Stunden Frühschwimmen von 06:00 – 08:30 Uhr
          = 7,5 Stunden         
          Mehraufwand = 3,5 Stunden und   

          samstags und sonntags anstatt um 10:00 Uhr um 09:00 Uhr öffnen     
          Mehraufwand = 2 Stunden
.

 

Vor dem Hintergrund, dass sich das am 24.11.2016 vorgestellte Resümee nicht auf eine komplette Sommer-Bad-Saison 2016 mit dauerhaft warmen Wasser bezog (Sommer-Bad-Saison vom 14.05. – 16.09.2016, Inbetriebnahme Fernwärmeleitung ab 22.06.2016) wird trotz vorliegender Vorschläge zur Öffnungszeitenerweiterung und so weiter für die Sommer-Bad-Saison 2017 vorgeschlagen, es, unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse aus dem Arbeitszeitgesetz, Merkblatt 94.05,… bei den für die Sommer-Bad-Saison 2016 festgelegten Zeiten zu belassen, um so die Erfahrungen aus einer ganzen Saison mit warmen Wasser für die zukünftigen Planungen zu berücksichtigen. Hier sei noch zu ergänzen, dass auch die Schulen in der letzten Sommer-Bad-Saison mit verspäteter Inbetriebnahme der Fernwärmeleitung doch „erst“ zögerlich das neue Warmwasserangebot genutzt haben, was sich bei einer kompletten Warmwasser-Sommer-Bad-Saison 2017 eigentlich noch ändern sollte. Auch diese Erfahrungen müssten bei der zukünftigen Personaleinsatz- und Organisationsplanung noch Berücksichtigung finden. Nutzen zum Beispiel die Schulen ihre zur Verfügung gestellten Zeiten nicht, könnten diese anderweitig vergeben oder auch ganz gestrichen werden. Die Schulen sind nach der am 24.11.2016 stattgefundenen Betriebsausschusssitzung am 27.11.2016 schriftlich darüber informiert worden, dass laut Resümee der Sommer-Bad-Saison 2016 aus Sicht der Stadt Brakel bezüglich der Schulnutzung noch „Luft nach oben“ ist, diese also das Sommer-Bad noch mehr nutzen und damit als Schule auch dazu beitragen könnten, durch den Besuch der Schülerinnen und Schüler die Bäder der Stadt Brakel zu erhalten.

 

Zur Attraktivitätssteigerung könnte als Highlight im Jahr 2017, wie bereits im Jahr 2016, auch wieder eine „Ferieneintrittskarte“ angeboten werden. Diese wäre dann nur für die Zeit der Sommerferien in NRW gültig. Alle bis zum Ende der Sommerferien nicht genutzten Eintritte verfallen automatisch. So könnte der Einzeleintritt für Kinder und Jugendliche dann 2 € anstatt 2,50 € betragen.

 

Weiterer Sachvortrag ergeht auf Wunsch direkt in der Sitzung.

 

Nach dem Saisonende 2017 sollte, wie am 24.11.2016, eine Berichterstattung der Bäderverwaltung an den Betriebsausschuss erfolgen, um daraus Erkenntnisse für die zukünftige Vorgehensweise ziehen zu können (z.B. wie viele Schulen tatsächlich das Sommer-Bad besuchen, wie viele KundenInnen die Ferienkarte genutzt haben, … aber auch evtl. Auswirkungen auf die zukünftigen Personaleinsatz- und Organisationsplanung im Hallen-Bad).


Beschlussvorschlag:

 

Sommer-Bad-Saison ist jeweils von Anfang Mai an bis Mitte September, Hallen-Bad-Saison ist von Mitte September an bis Anfang Mai. Die genaue Terminierung erfolgt unter Berücksichtigung von witterungs-, technik- und arbeitsrechtlichen bedingten Erfordernissen durch die Bäder-Verwaltung.

Zum jeweiligen Saisonwechsel gibt es eine technische Pause von rd. einer Woche.

 

In der Saison 2017 hat das Sommer-Bad unter Vorbehalt sicherheitsrelevanter Änderungen, wie z.B. durch Gewitter und Sturm, welche im Entscheidungsrahmen des Badpersonals bleiben, außerhalb der Sommerferien wie folgt geöffnet:

 

dienstags und donnerstags 06:30 – 08:30 Uhr

montags bis freitags 12:30 – 20:00 Uhr

samstags und sonntags 10:00 – 19:00 Uhr

 

Innerhalb der Sommerferien NRW hat das Sommer-Bad wie folgt geöffnet:

 

dienstags und donnerstags 06:30 – 08:30 Uhr

montags bis freitags 10:00 – 20:00 Uhr

samstags und sonntags 10:00 – 19:00 Uhr

 

Öffnungszeiten können auf Grund von extrem guter Witterung, wie zum Beispiel an sehr heißen Tagen, im Entscheidungsrahmen des Badpersonals bis 20:00 Uhr verlängert werden.

 

In den Sommerferien NRW beträgt der Einzeleintrittspreis für Kinder und Jugendliche 2 €. Alle bis zum Ende der Sommerferien nicht genutzte Eintritte verfallen automatisch.

Nach dem Saisonende erfolgt eine Berichterstattung der Bäder-Verwaltung an den Betriebsausschuss.