Sachverhalt:
Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am
26.11.2015 eine Prioritätenliste für Baumaßnahmen an den
Dorfgemeinschaftshäusern beschlossen. Die Prioritäten wurden in die Kategorien
„Hoch“, „Mittel“ und „Niedrig“ unterteilt. Für die Kategorien „Hoch“ und
„Mittel“ wurde zudem eine Durchführungsreihenfolge der Maßnahmen festgelegt.
Die Maßnahmen der Priorität „Hoch“ wurden
dann im Haushaltsplan 2016 zur Durchführung vorgesehen.
Aus der Prioritätenliste 2015 wurden folgende
Maßnahmen umgesetzt:
DGH Erkeln – Auftrag für die Deckensanierung
ist erteilt, Fluchttür im Saunabereich in Bearbeitung
DGH Hembsen, Blitzschutz in 2016, Dämmung der
Hallendecke aus statischen Gründen derzeit nicht machbar
DGH Istrup, Bodensanierung durchgeführt,
Parkett Musikraum erl.
DGH Riesel, Bodensanierung durchgeführt,
Foyer Beleuchtung beauftragt
DGH Beller, LED Beleuchtung ,
Fußbodensanierung durchgeführt
DGH Bökendorf, Außen-WC-Anlage (Urinale)
DGH Gehrden, Öllagerraum wurde in Lagerraum
umgewandelt
In den letzten Wochen fanden erneut Gespräche
mit den Betreibervereinen hinsichtlich der Bewirtschaftung der Gebäude statt.
Hier wurden vereinzelt noch Maßnahmen benannt, die nun in die Prioritätenliste
aufgenommen werden sollten.
Anlagen:
- Prioritätenliste
Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss beschließt die Prioritätenliste für Baumaßnahmen an den
Dorfgemeinschaftshäusern. Für die in der Prioritätenliste definierten Maßnahmen
mit dem Hinweis Haushalt 2017 bzw. Investitionsprogramm (KInvFG) wird dem Rat
vorgeschlagen, für 2017 entsprechende Finanzmittel im Haushaltsplan vorzusehen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Für die Maßnahmen in der Prioritätenliste
wurden, sofern es ohne weitergehende Planungsleistungen möglich war,
Kostenschätzungen ermittelt. Insbesondere die gewünschten Dachsanierungen in
Bökendorf und Gehrden wurden vorerst nur mit Kosten von jeweils 100.000 € für
einen 1. Bauabschnitt geschätzt.
Die Maßnahmen der Priorität „Hoch“ und
„Mittel“ sollten zeitnah, längstens innerhalb der nächsten 1-3 Jahre
abgearbeitet werden. Die aus Sicht der Verwaltung dringendsten Maßnahmen wurden
bereits für den Haushaltsplan 2017 bzw. das Kommunale
Investitionsförderprogramm der Bundesregierung (KInvFG) vorgeschlagen (siehe
Spalte „Hinweis“).