Betreff
Fördermittel zur Umsetzung des Kommunalinvestitions-Förderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW), vorläufiger Maßnahmenplan
Vorlage
478/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 01.12.2015 einen vorläufigen Maßnahmenplan für die Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) beschlossen. Die Maßnahmen für 2016 wurden in den Haushaltsplan aufgenommen und der Eigenanteil von 10 % bereitgestellt. Zwischenzeitlich sind einige Maßnahmen bereits abgeschlossen, weitere sind mit anderen Förderungen durchgeführt worden.

 

Die Dämmmaßnahmen im Bereich der Decke im Dorfgemeinschaftshaus Hembsen konnten wegen statischer Bedenken bisher nicht durchgeführt werden und sollen daher gegen notwendige Dämmmaßnahmen am Kindergarten Hembsen ausgetauscht werden.

Der Austausch von Fenstern in der Grundschule Hembsen ist nicht mehr erforderlich, da die bisherigen Feuchtigkeitsprobleme abgestellt werden konnten.

Die Heizungsanlage im Feuerwehrgerätehaus Erkeln wurde aus RWE-Mitteln auf Gas umgestellt.

Im Hallenbad sind im Bereich der Glasfront zur Caféteria statische Probleme mit der Decke der Caféteria aufgetreten, sodass diese mit erneuert werden muss und der Betrag daher auf 90.000 € aufgestockt werden muss.

Die Ausschreibung der Heizungssteuerung im ehemaligen PLG hat gegenüber dem bisherigen Ansatz ein höheres Ergebnis gebracht, sodass dieser Ansatz aufgestockt werden muss.

 

Der Maßnahmenplan ist angepasst worden und ist daher neu zu beschließen. In der Anlage finden Sie den entsprechenden Vorschlag der Verwaltung

 

Hier noch einmal einige Informationen zum KInvFöG:

 

Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz hat der Bund ein Investitionspaket in Höhe von 3,5 Mrd. € zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen aufgelegt. Das Land NRW erhält 1,126 Milliarden Euro.

 

Das Land NRW hat für die Umsetzung des Gesetzes einen Umlageschlüssel anhand des Gemeindefinanzierungsgesetzes festgelegt, wonach Gemeinden, die in einem oder mehreren Jahren Schlüsselzuweisungen nach dem jeweiligen GFG erhalten haben, als finanzschwach gelten. Zugrunde gelegt werden die GFG der Jahre 2011-2015.

 

Für Brakel ergibt sich daraus ein Förderbetrag von 530.499,68 Euro, der mit Bewilligungsbescheid vom 08.10.2015 zugeteilt wurde.

 

Investitionen nach diesem Gesetz werden mit 90 % gefördert, die Gemeinde beteiligt sich mit 10 % daran.

In den Jahren 2016-2020 können nach diesem Gesetz Maßnahmen in Höhe von rund 583.500 Euro durchgeführt werden.

 

Im § 3 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sind folgende Förderbereiche angegeben:

 

1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur

 

Krankenhäuser

Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen

Städtebau (ohne Abwasser)

Informationstechnologie

Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen

Luftreinhaltung

 

 

2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

 

Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur

Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur

Energetische Sanierung von Einrichtungen der Weiterbildung

Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten

 

Der Förder- und Durchführungszeitraum ist bis Ende 2020 verlängert worden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den vorliegenden vorläufigen Maßnahmenplan zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW). Änderungen des Maßnahmenplanes bleiben bis zum Ende des Förderzeitraumes 2020 weiterhin möglich.