Betreff
XVII. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Brakel vom 04.11.1970, Erhöhung der Wassergebühren ab 01.01.2016
Vorlage
324/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es gehört zu den Eckpfeilern der öffentlichen Daseinsfürsorge, der Bevölkerung, aber auch dem Gewerbe und der Industrie, Wasser in guter Qualität zu jedem Zeitpunkt und in jeder gewünschten Menge zur Verfügung zu stellen.

Aber auch der Zukunftsvorsorge hat das Versorgungsunternehmen der Stadt Brakel in Form des Wasserwerkes seine Aufmerksamkeit zu widmen.

Die für die Wasserpreis-Bildung bedeutenden Kostenfaktoren „Förderung und Verteilung“ (z.B. Stromkosten (2007=0,14 €/kWh, 2014=0,25 €/kWh = Preissteigerung 78,7 %) und Personalkosten (37,8 % Tarifsteigerung seit 1995), Instandhaltungsaufwendungen, Beitragssteigerung Wasserkooperation…), haben bzw. werden in der Zukunft eine nicht unerhebliche Steigerung erfahren. Dem entgegen ist die Menge an verkauftem Wasser aufgrund verschiedener Faktoren (Einwohnerzahl, Wegfall von Großabnehmern) stetig gesunken. Bestandserhaltung und Sicherung der Leistungsfähigkeit des Wasserwerks erfordern Investitionen, für welche die kalkulatorischen Abschreibungen erwirtschaftet werden müssen.

 

Aufgrund der Erkenntnisse der in den Monaten Oktober und November 2015 durchgeführten Jahresabschlussarbeiten der Steuerberatungsgesellschaft ACCURA-JANOS ist auch aufgrund der in den Planungszeitraum notwendigen Investitionen eine Erhöhung des derzeit erhobenen Wasserpreises unausweichlich.

 

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Entwicklung der Gebührensätze in der Stadt Brakel:

 

Jahre

€/cbm/brutto

€ mtl. Grundgebühr

Zähler bis 5 cbm Nennleistung

1977 - 1987

0,491

(DM-Betrag in € umgerechnet)

1,534

(DM-Betrag in € umgerechnet)

1988 - 1992

0,602

(DM-Betrag in € umgerechnet)

2,735

(DM-Betrag in € umgerechnet)

1993 - 1994

0,711

(DM-Betrag in € umgerechnet)

4,924

(DM-Betrag in € umgerechnet)

1995 - 2001

(2002 €-Umstelltung)

0,875

(DM-Betrag in € umgerechnet)

7,521

(DM-Betrag in € umgerechnet)

2002 - heute

0,87

7,50

 

Allein hieraus ist zu erkennen, dass seit Jahren kein Inflationsausgleich mehr stattgefunden hat, geschweige denn rückläufige Abnahmemengen und steigende Kosten berücksichtigt wurden.

 

Ein weiterer Sachvortrag nebst detaillierter Kalkulation ergeht in der Sitzung.


Anlagen:

 

  • Satzungsentwurf
  • Kalkulation

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt die im Entwurf vorliegende XVII. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Brakel vom 04.11.1970.

Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.