-Handlungsoption zur Zusammenlegung "Fusion" der Grundschulen-
Sachverhalt:
Die Verpflichtung zur Schulentwicklung für
Gemeinden, die Schulträgeraufgaben erfüllen, ergeben sich aus §§78 ff.
Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Grundsätzliche Aufgabe der
Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung eines ausgewogenen Schulangebots und
der sächlichen Ressourcen. Ebenso entscheidend ist aber auch die Notwendigkeit,
Grundlagen für die Schaffung und Gestaltung möglichst günstiger
Rahmenbedingungen zu liefern, um pädagogische Leistungsfähigkeit und Effizienz
der Schulen zu stärken bzw. nachhaltig zu sichern. Insofern darf sich
Schulentwicklungsplanung der abzeichnenden Veränderungsprozesse nicht
verschließen. Vielmehr sind diese Veränderungen bei allen Handlungsoptionen im
Interesse eines attraktiven, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen
Bildungsangebots zu berücksichtigen.
Gemeinden, die Schulträgeraufgaben erfüllen,
sind verpflichtet, Schulen zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet
ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist. Ein
Bedürfnis besteht, wenn die Schule im Rahmen der Schulentwicklungsplanung
erforderlich ist (§78 Abs. 4 SchulG). Als Errichtung sind auch die Teilung und
die Zusammenlegung von Schulen zu behandeln (§81 Abs.2 SchulG).
Der Rat der Stadt Brakel hat am 08.12.2011 auf Empfehlung des Schul- und Sozialausschusses der Stadt Brakel vom 15.11.2011 den Schulentwicklungsplan von Herrn Dr. Roesner für die Schuljahre 2011/12 bis 2020/21 für die Stadt Brakel (Teil 1 und 2) beschlossen.
Der Schulentwicklungsplan prognostiziert im Primarbereich (vergl. SEP Dr. Rösner S.43 ff. Ziffer 4) keine Bestandsgefährdungen der Kath. Grundschule Brakel und Annenschule Brakel -GSV Brakel-Hembsen-. Die Prognose errechnet eine stabile Dreizügigkeit in den Eingangsklassen (Ziffer 4.1). Mit jeweils dreizügigen Grundschulen ist die Stadt Brakel für die Zukunft gut aufgestellt und es besteht grundsätzlich kein Handlungsbedarf (Ziffer 6).
Die Entwicklung der Schülerzahlen an den
städt. Grundschulen wurde der aktuellen Sachlage angepasst und ergibt folgendes
Abbild:
Kath.
Grundschule Brakel |
||||||
Schuljahr |
01/E1 |
02/E2 |
03/E3 |
04 |
Gesamt |
Züge |
2015/16 |
70 |
73 |
68 |
82 |
293 |
3,2 |
2016/17 |
85 |
70 |
73 |
68 |
296 |
3,2 |
2017/18 |
77 |
85 |
70 |
73 |
305 |
3,3 |
2018/19 |
68 |
77 |
85 |
70 |
300 |
3,3 |
2019/20 |
70 |
68 |
77 |
85 |
300 |
3,3 |
2020/21 |
57 |
70 |
68 |
77 |
272 |
3,0 |
(Kursiv:
Prognosen)
Annenschule
Brakel -GSV Brakel-Hembsen- |
||||||
Schuljahr |
01/E1 |
02/E2 |
03/E3 |
04 |
Gesamt |
Züge |
2015/16 |
75 |
79 |
69 |
69 |
292 |
3,2 |
2016/17 |
62 |
75 |
79 |
69 |
285 |
3,1 |
2017/18 |
99 |
62 |
75 |
79 |
315 |
3,4 |
2018/19 |
88 |
99 |
62 |
75 |
324 |
3,5 |
2019/20 |
77 |
88 |
99 |
62 |
326 |
3,5 |
2020/21 |
72 |
77 |
88 |
99 |
336 |
3,7 |
(Kursiv: Prognosen)
Ein Bedürfnis im Rahmen der
Schulentwicklungsplanung lässt sich aus den Schülerentwicklungszahlen nicht
herleiten. Hier bleibt es bei der von Herrn Dr. Rösner getroffenen Aussage mit
zwei stabilen dreizügigen Grundschulen in der Stadt Brakel.
Bei der Legaldefinition des Begriffs
„Bedürfnis“ können jedoch nicht die Schülerzahlen nur isoliert gesehen werden.
Vielmehr sind auch weitere Aspekte zu berücksichtigen.
Die Schulleiterin der Kath. Grundschule
Brakel, Frau Kleine-Wilde, wird zum 31.01.2016 und die Schulleiterin der
Annenschule Brakel -GSV Brakel-Hembsen-, Frau Karsten zum 31.07.2016 in den
Ruhestand versetzt. Die Schulleitungsstellen sind durch die
Schulaufsichtsbehörde neu zu besetzen.
Auf Grund dieser Konstellation erschließt
sich die Entstehung des Gedankens über eine Zusammenlegung bzw. „Fusion“ der
Grundschulen als schulorganisatorische Maßnahme.
Die Schulpflegschaften beider Grundschulen
sind hier bereits initiativ gewesen und begrüßen eine Zusammenlegung der
Schulen. Sie sehen viele Vorteile in dieser Maßnahme. In einem Gespräch mit den
Vorsitzenden der Schulpflegschaften beider Grundschulen wurde von diesen
deutlich bekräftigt, dass die Zusammenlegung der Grundschulen ein Wunsch der Mehrheit
der Eltern ist. Sie berichteten von einer Vielzahl von verunsicherten Eltern,
die sich bereits beim Anmeldeverfahren einem weitestgehend unnötigen Druck bei
der Entscheidungsfindung zur Schule ausgesetzt sehen. Die Schulpflegschaften
beider Grundschulen beurteilen die Zusammenlegung der Grundschulen als eine
nachhaltige Verbesserung der schulischen Situation im Stadtgebiet Brakel.
Die untere Schulaufsichtsbehörde unterstützt
die Absicht des Schulträgers und sieht Vorteile u. a. mit der Schaffung einer
dann sich ergebenen attraktiven Schulleitungsstelle.
Der Schulrat des Kreises Höxter, Herr
Hubertus Gockeln, sowie die/der Vorsitzende der Schulpflegschaften der Schulen
Grundschulen stehen den Ausschussmitgliedern in der Sitzung für Fragen und
Beratung zur Verfügung.
Die Lehrerkollegien der Grundschulen stehen
einer Zusammenlegung der Grundschulen weitestgehend positiv gegenüber. Beide
Grundschulleitungen signalisieren eine mehrheitliche Akzeptanz aus der
Lehrerschaft zur geplanten schulorganisatorischen Maßnahme. Die Angelegenheit
wurde bereits in den Schulgremien diskutiert. Viele Synergieeffekte könnten aus
der Zusammenlegung entstehen und optimal im Schulalltag umgesetzt werden.
Die BzRg Detmold als obere
Schulaufsichtsbehörde signalisierte ebenfalls in einem Gespräch ihre positive
Haltung für die Zusammenlegung der beiden Grundschulen und würde den
Schulträger und die untere Schulaufsichtsbehörde bei dem Unterfangen
unterstützen.
Die angedachte schulorganisatorische Maßnahme
sieht die Errichtung einer Schule durch Zusammenlegung der selbständigen
Schulen (Kath. Grundschule Brakel und Annenschule Brakel -GSV Brakel-Hembsen-)
vor. Ferner wird der Elternwille hinsichtlich der Schulart berücksichtigt. Die
bestehenden Klassenverbünde der Grundschulen bleiben erhalten.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel zu beschließen, die Verwaltung mit der Vorbereitung der Errichtung einer Grundschule durch Zusammenlegung der selbständigen Grundschulen (Kath. Grundschule Brakel und Annenschule Brakel -GSV Brakel-Hembsen-) unter Berücksichtigung des Elternwillens zur Ausrichtung der neuen Schule zu beauftragen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Durch die Zusammenlegung „Fusion“ der Grundschulen sind keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen erkennbar. Die aufzuwendenden Mittel als Sachkostenträger erhöhen sich nicht.