Betreff
Schulentwicklungsplanung im Bereich der Primarstufe
-Handlungsoption zur Zusammenlegung "Fusion" der Grundschulen-
Vorlage
323/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Verpflichtung zur Schulentwicklung für Gemeinden, die Schulträgeraufgaben erfüllen, ergeben sich aus §§78 ff. Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Grundsätzliche Aufgabe der Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung eines ausgewogenen Schulangebots und der sächlichen Ressourcen. Ebenso entscheidend ist aber auch die Notwendigkeit, Grundlagen für die Schaffung und Gestaltung möglichst günstiger Rahmenbedingungen zu liefern, um pädagogische Leistungsfähigkeit und Effizienz der Schulen zu stärken bzw. nachhaltig zu sichern. Insofern darf sich Schulentwicklungsplanung der abzeichnenden Veränderungsprozesse nicht verschließen. Vielmehr sind diese Veränderungen bei allen Handlungsoptionen im Interesse eines attraktiven, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Bildungsangebots zu berücksichtigen.

 

Gemeinden, die Schulträgeraufgaben erfüllen, sind verpflichtet, Schulen zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist. Ein Bedürfnis besteht, wenn die Schule im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erforderlich ist (§78 Abs. 4 SchulG). Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen zu behandeln (§81 Abs.2 SchulG).

 

Der Rat der Stadt Brakel hat am 08.12.2011 auf Empfehlung des Schul- und Sozialausschusses der Stadt Brakel vom 15.11.2011 den Schulentwicklungsplan von Herrn Dr. Roesner für die Schuljahre 2011/12 bis 2020/21 für die Stadt Brakel (Teil 1 und 2) beschlossen.

 

Der Schulentwicklungsplan prognostiziert im Primarbereich (vergl. SEP Dr. Rösner S.43 ff. Ziffer 4) keine Bestandsgefährdungen der Kath. Grundschule Brakel und Annenschule Brakel -GSV Brakel-Hembsen-. Die Prognose errechnet eine stabile Dreizügigkeit in den Eingangsklassen (Ziffer 4.1). Mit jeweils dreizügigen Grundschulen ist die Stadt Brakel für die Zukunft gut aufgestellt und es besteht grundsätzlich kein Handlungsbedarf (Ziffer 6).

 

Die Entwicklung der Schülerzahlen an den städt. Grundschulen wurde der aktuellen Sachlage angepasst und ergibt folgendes Abbild:

 

Kath. Grundschule Brakel

Schuljahr

01/E1

02/E2

03/E3

04

Gesamt

Züge

2015/16

70

73

68

82

293

3,2

2016/17

85

70

73

68

296

3,2

2017/18

77

85

70

73

305

3,3

2018/19

68

77

85

70

300

3,3

2019/20

70

68

77

85

300

3,3

2020/21

57

70

68

77

272

3,0

(Kursiv: Prognosen)

 

Annenschule Brakel -GSV Brakel-Hembsen-

Schuljahr

01/E1

02/E2

03/E3

04

Gesamt

Züge

2015/16

75

79

69

69

292

3,2

2016/17

62

75

79

69

285

3,1

2017/18

99

62

75

79

315

3,4

2018/19

88

99

62

75

324

3,5

2019/20

77

88

99

62

326

3,5

2020/21

72

77

88

99

336

3,7

(Kursiv: Prognosen)

 

Ein Bedürfnis im Rahmen der Schulentwicklungsplanung lässt sich aus den Schülerentwicklungszahlen nicht herleiten. Hier bleibt es bei der von Herrn Dr. Rösner getroffenen Aussage mit zwei stabilen dreizügigen Grundschulen in der Stadt Brakel.

 

Bei der Legaldefinition des Begriffs „Bedürfnis“ können jedoch nicht die Schülerzahlen nur isoliert gesehen werden. Vielmehr sind auch weitere Aspekte zu berücksichtigen.

 

Die Schulleiterin der Kath. Grundschule Brakel, Frau Kleine-Wilde, wird zum 31.01.2016 und die Schulleiterin der Annenschule Brakel -GSV Brakel-Hembsen-, Frau Karsten zum 31.07.2016 in den Ruhestand versetzt. Die Schulleitungsstellen sind durch die Schulaufsichtsbehörde neu zu besetzen.

 

Auf Grund dieser Konstellation erschließt sich die Entstehung des Gedankens über eine Zusammenlegung bzw. „Fusion“ der Grundschulen als schulorganisatorische Maßnahme.

 

Die Schulpflegschaften beider Grundschulen sind hier bereits initiativ gewesen und begrüßen eine Zusammenlegung der Schulen. Sie sehen viele Vorteile in dieser Maßnahme. In einem Gespräch mit den Vorsitzenden der Schulpflegschaften beider Grundschulen wurde von diesen deutlich bekräftigt, dass die Zusammenlegung der Grundschulen ein Wunsch der Mehrheit der Eltern ist. Sie berichteten von einer Vielzahl von verunsicherten Eltern, die sich bereits beim Anmeldeverfahren einem weitestgehend unnötigen Druck bei der Entscheidungsfindung zur Schule ausgesetzt sehen. Die Schulpflegschaften beider Grundschulen beurteilen die Zusammenlegung der Grundschulen als eine nachhaltige Verbesserung der schulischen Situation im Stadtgebiet Brakel.

 

Die untere Schulaufsichtsbehörde unterstützt die Absicht des Schulträgers und sieht Vorteile u. a. mit der Schaffung einer dann sich ergebenen attraktiven Schulleitungsstelle.

 

Der Schulrat des Kreises Höxter, Herr Hubertus Gockeln, sowie die/der Vorsitzende der Schulpflegschaften der Schulen Grundschulen stehen den Ausschussmitgliedern in der Sitzung für Fragen und Beratung zur Verfügung.

 

Die Lehrerkollegien der Grundschulen stehen einer Zusammenlegung der Grundschulen weitestgehend positiv gegenüber. Beide Grundschulleitungen signalisieren eine mehrheitliche Akzeptanz aus der Lehrerschaft zur geplanten schulorganisatorischen Maßnahme. Die Angelegenheit wurde bereits in den Schulgremien diskutiert. Viele Synergieeffekte könnten aus der Zusammenlegung entstehen und optimal im Schulalltag umgesetzt werden.

 

Die BzRg Detmold als obere Schulaufsichtsbehörde signalisierte ebenfalls in einem Gespräch ihre positive Haltung für die Zusammenlegung der beiden Grundschulen und würde den Schulträger und die untere Schulaufsichtsbehörde bei dem Unterfangen unterstützen.

 

Die angedachte schulorganisatorische Maßnahme sieht die Errichtung einer Schule durch Zusammenlegung der selbständigen Schulen (Kath. Grundschule Brakel und Annenschule Brakel -GSV Brakel-Hembsen-) vor. Ferner wird der Elternwille hinsichtlich der Schulart berücksichtigt. Die bestehenden Klassenverbünde der Grundschulen bleiben erhalten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel zu beschließen, die Verwaltung mit der Vorbereitung der Errichtung einer Grundschule durch Zusammenlegung der selbständigen Grundschulen (Kath. Grundschule Brakel und Annenschule Brakel -GSV Brakel-Hembsen-) unter Berücksichtigung des Elternwillens zur Ausrichtung der neuen Schule zu beauftragen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Durch die Zusammenlegung „Fusion“ der Grundschulen sind keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen erkennbar. Die aufzuwendenden Mittel als Sachkostenträger erhöhen sich nicht.