Betreff
Oberflächengestaltung 3. und 4. Bauabschnitt "Hanekamp" in der Kernstadt Brakel, Ergebnis der Behördenbeteiligung - Fußgängerüberweg Rosenstraße/ Wolfskuhle
Vorlage
289/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 06.05.2015 wurden die Planungen für den 3. und 4. Abschnitt der Oberflächengestaltung im Bereich des „Hanekamps“ vom Büro BSL aus Soest vorgestellt.

 

Der Bauausschuss hat die Planungen beraten und den vorgestellten Planungen zugestimmt unter der Maßgabe, dass einige Änderungen in die Planungen einfließen.

 

Auf Beschluss des Rates der Stadt Brakel vom 12.05.2015 fand am 02.06.2015 in der Stadthalle Brakel eine Einwohnerversammlung statt.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2015 das Ergebnis der Einwohnerversammlung beraten und folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Bauausschuss beschließt, der vorgestellten Planung mit den Änderungspunkten

 

a)   Vorbehaltlich der Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde Höxter wird der Fußgängerüberweg in der Rosenstraße beibehalten, aber auf das Niveau des Hanekamps angehoben. Seitlich werden Rampensteine als Übergang zum Niveau der Rosenstraße und der Wolfskuhle vorgesehen.

 

b)   Im Hanekamp werden

 

im Bereich des 3. Bauabschnittes (bis zum Kriegerehrenmahl) Standorte für vier kleinkronige Bäume vorgesehen

 

und

 

im Bereich des 4. Bauabschnittes (Bereich Sparkasse/Eisdiele, Apotheke/Kramer und Sparkassenhaupteingang/Nieheimer Straße) Standorte für drei großkronige Bäume vorgesehen.

 

 

c)   Straßenlampen auf der südlichen Seite des Hanekamps

 

zuzustimmen und die Oberflächengestaltung im 3. und 4. Bauabschnitt entsprechend durchzuführen.

 

Am 14.07.2015 hat ein Gesprächstermin mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizei hinsichtlich des Fußgängerüberweges stattgefunden.

 

Das Straßenverkehrsamt und die Polizei haben der Anhebung des Straßenbereichs auf das Niveau des Hanekamps zugestimmt und vorgeschlagen, den Fußgängerüberweg in einer Breite von rd. 4 m zu belassen. Durch die andersartige Pflasterung im Mittelbereich der Fußgängerzone wird der Fußgänger zuerst diesen Bereich nutzen und auf den Fußgängerüberweg geführt. In den Seitenbereichen sollen durch Hindernisse die Fußgänger in die Straßenmitte zum Fußgängerüberweg geleitet werden. Im nordwestlichen und südöstlichen Bereich des Fußgängerüberweges muss jeweils das Straßenschild „Fußgängerzone“ aufgestellt werden. Im nordöstlichen Bereich ist eine Baumpflanzung und im südwestlichen Bereich sind nun Fahrradständer vorgesehen.