Betreff
Antrag des Werberings Brakel auf die Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Verfügungsfonds nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung
Vorlage
282/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Werbering Brakel beabsichtigt die Neubeschaffung der Weihnachtsbeleuchtung.

 

Die jetzt vorhandene und über 30 Jahre alte Weihnachtsbeleuchtung ist abgängig, sehr kostenintensiv und alle Jahre wieder nur mit einem erheblichen Aufwand zu installieren. Daher ist eine kurzfristige Neubeschaffung noch in diesem Jahr eingeplant.

In den Bereichen, in denen auch bisher die Weihnachtsbeleuchtung aufgehängt war, sollen zukünftig statt der bisherigen Lichterketten Einzelmotive an der dort vorhandenen Straßenbeleuchtung angebracht werden (ca. 60 Lichtpunkte).

 

Der Werbering hat sich in der ordentlichen sowie einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 15.07.2015 mit der Neubeschaffung der Weihnachtsbeleuchtung ausführlich beschäftigt und einstimmig beschlossen, die Beleuchtung noch in diesem Jahr neu zu beschaffen und auch zu installieren.

Hierbei hat man sich ebenfalls einstimmig für das angebotene Stern-Motiv der günstigst bietenden Firma Essert-Illumination entschieden. Dabei erfolgen die zukünftigen Installationen jeweils an den Lampenmasten.

Im Gegensatz zur bisherigen handelt es sich bei der neuen Weihnachtsbeleuchtung um eine energieeffiziente LED-Beleuchtung, die im direkten Vergleich wesentlich ökonomischer und ökologischer ist.

 

Die Kosten für die Neuanschaffung belaufen sich entsprechend dem v. g. Angebot auf 23.325,84 €.

 

Während in den innerstädtischen Bereichen der bereits erfolgten Oberflächenerneuerung (Teilbereich Ostheimer Straße, Am Markt und Teilbereich der Königstraße) die neuen Straßenlampen einen Anschluss für die Stromversorgung der zukünftigen Weihnachtsbeleuchtung haben, müssten die bestehenden Lichtmasten in den übrigen Bereichen umgerüstet werden, um eine Installation der neuen Weihnachtsbeleuchtung gewährleisten zu können.

Die angesprochene Umrüstung der Lichtmasten würde entsprechend dem vorliegenden Angebot der Westfalen Weser Netz als Betreiber der Straßenbeleuchtung Kosten in Höhe von 6.394,37 € verursachen.

 

Des Weiteren fallen für die Anbringung der Halterung an den Lichtmasten weitere 3.000 € an.

 

Die Gesamtinvestition (Neuanschaffung und Umrüstung) beträgt für den Werbering rd. 33.000 €.

 

Zur Sicherstellung der Finanzierung wurden u. a. verschiedene Sponsoren akquiriert. Diese werden sich voraussichtlich mit einem Anteil von ca. 7.500 € beteiligen.

 

Darüber hinaus ist der Werbering auf weitere finanzielle Unterstützung angewiesen und beantragt aus diesem Grund die Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfond.

 

Die geplante Neubeschaffung bzw. –installation der Weihnachtsbeleuchtung für die Innenstadt hat einen eindeutigen Bezug und befindet sich auch im Fördergebiet. Eine Attraktivitätssteigerung des Fördergebietes sowie eine Belebung des Einzelhandels stehen außer Frage. Insofern ist die geplante Maßnahme auch ein wichtiger Bestandteil des Stadtmarketings.

 

Die Voraussetzungen für eine Förderung aus dem „Verfügungsfonds“ liegen vor. Danach besteht die Möglichkeit der Förderung, wenn neben den Voraussetzungen 50 % der beantragten Mittel von der Wirtschaft, von Privaten und/oder aus zusätzlichen Mitteln der Stadt in den Fonds eingestellt werden.

 

Dem Antrag des Werberings wird folgende Berechnung zugrunde gelegt:

 

Gesamtinvestition:                                       rd. 33.000 €

50 % Anteil Bund/Land/Stadt                         rd. 16.500 €

        (davon 60 % Bund/Land      = 9.900 €)

          (davon 40 % Stadt              = 6.600 €)

50 % Anteil privat (Antragsteller/Sponsoren)           rd. 16.500 €.


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem Antrag des Werberings zu folgen und für die neue Weihnachtsbeleuchtung einen Zuschuss in Höhe von 50 % der zu erwartenden Gesamtkosten in Höhe von rd. 33.000 €, d.h. 16.500 €, zu gewähren.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert. Die Beträge stehen im Budget 511000-018 in Höhe von 15.000 € zur Verfügung, der Restbetrag von 1.500 € kann durch Einsparungen im Budget 511000-019 Beratung Fassadenprogramm gedeckt werden.