Betreff
Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel, Neufassung
Vorlage
279/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Bundesregierung Deutschland gibt es nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes 28.000 Kommunalfriedhöfe mit insgesamt mehr als 30 Millionen Gräbern. Das Friedhofs- und Bestattungswesen unterliegt entsprechend der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung der ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnis der Bundesländer. Allein in NRW sterben jedes Jahr etwa 190.000 Personen. Der Friedhofsträger ist nicht nur befugt, sondern sogar gehalten, die Benutzung des Friedhofs durch Erlass einer diesbezüglichen Friedhofssatzung zu Regeln. Der Inhalt dieser Satzung ergibt sich im Wesentlichen aus § 4 Bestattungsgesetz (BestG) NRW.

 

Die Novellierung des am 01.10.2014 in Kraft getretenen Bestattungsgesetzes NRW macht eine Anpassung an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten erforderlich.

 

Diese Gelegenheit wurde u.a. auch vom Städte- und Gemeindebund NRW dazu benutzt, in der Beratungspraxis aufgefallene Punkte zu überarbeiten, die Anforderungen der EU - Dienstleistungsrichtlinien noch stärker einzuarbeiten und die Mustersatzung an einigen Punkten an aktuelle Entwicklungen im Bereich des Friedhofswesens anzupassen.

 

Im Hinblick auf die noch ausstehenden Umsetzungsvorgaben zum Thema „Grabsteine aus Kinderarbeit“ (vgl. als Anlage beigefügter Schnellbrief 58/2015) konnte hierzu noch keine Regelung in die Mustersatzung aufgenommen werden.

 

Die vom Städte- und Gemeindebund NRW überarbeitete Mustersatzung ist mit Schnellbrief Nr. 89/2015 am 01.06.2015 bei der Stadt Brakel eingegangen und findet nun Niederschlag in dem als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel.

 

Wesentliche Änderungen (z.B. § 7 Abs. 9 wg. EU-Dienstleistungsrichtlinien, § 8 Abs. 5 wg. Bestattungsfrist, § 9 Abs. 2 wg. Umweltbelange, § 15 Abs. 1 wg. mögliche Grabstättenreservierung) sind kursiv und unterstrichen dargestellt.


Anlagen:

 

  • Satzungsentwurf
  • Schnellbrief vom Städte- und Gemeindebund Nr. 89/2015 vom 01.06.2015 (ohne Anlage)
  • Schnellbrief vom Städte- und Gemeindebund Nr. 58/2015 vom 15.04.2015

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel.

Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Evtl. Mehreinnahmen durch die Reservierungsgebühr