Sachverhalt:
In der Sitzung des Bezirksausschusses Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen
am 20.11.2014 wurde für die Wahl zum Bezirksverwaltungsstellenleiter folgende
Person vorgeschlagen:
ð Michael Dickhausen, Walme2, 33034 Brakel-Frohnhausen
Die persönlichen Voraussetzungen
entsprechend § 183 LBG zur Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit
liegen bei der v.g. Vorschlagsperson vor. Gem. § 3 Abs. 7 Hauptsatzung der
Stadt Brakel wird Herr Michael Dickhausen für die Wahl zum Bezirksverwaltungsstellenleiter
in den Stadtbezirken Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen vorgeschlagen.
Der Bezirksausschuss wählt
gem. § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW i.V.m. § 3 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt
Brakel den Bezirksverwaltungsstellenleiter in geheimer Wahl mit der Mehrheit
der abgegebenen gültigen Stimmen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr
als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden
höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer
in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Beschlussvorschlag:
Der Bezirksausschuss wählt
Herrn Michael Dickhausen
zum Bezirksverwaltungsstellenleiter
für die Stadtbezirke Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen.