Betreff
Bestellung von Vertretern der katholischen u. evangelischen Kirche als beratende Mitglieder in Schulangelegenheiten
Vorlage
018/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Brakel am 17.06.2014 wurde im Rahmen der Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse beschlossen, in der laufenden Legislaturperiode ab 2014 einen Schul- und Sozialausschuss nicht mehr zu installieren. Die Aufgaben des Schul- und Sozialausschusses werden zukünftig in den Haupt- und Finanzausschuss verlagert und von diesem wahrgenommen.

 

Entsprechend § 85 des Schulgesetzes für das Land NRW sind je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme auf Gegenstände des Schulausschusses bzw. auf Schulangelegenheiten beschränkt zu berufen. Außerdem können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden.

 

Seitens der katholischen und evangelischen Kirche werden die jeweils beratenden Mitglieder, die durch den Rat bestellt werden, bis zum Sitzungstermin benannt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt

 

Herrn/Frau                                         

als Vertreter/in der katholischen Kirche

 

und

 

Herrn/Frau                                         

als Vertreter/in der evangelischen Kirche

 

als beratende Mitglieder für Schulangelegenheiten in den Haupt- und Finanzausschuss zu bestellen.