Betreff
Oberflächengestaltung im historischen Stadtkern Brakels - 2. Bauabschnitt "Ostheimer Straße", Beratung von Anregungen aus der Einwohnerversammlung und abschließende Beschlussfassung
Vorlage
011/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat am 14.05.2014 die Planungen für die o.g. Maßnahme beraten und dem Rat vorgeschlagen, eine Einwohnerversammlung durchzuführen. Diese hat am 03.06.2014 stattgefunden; das Protokoll ist der Vorlage beigefügt.

 

Es wurden im Wesentlichen ein nicht geradliniger Straßenverlauf, ggf. mit Einbahnstraßenfunktion, ebenso eine möglichst große Außengastronomie und weitere Baumstandorte im Straßenverlauf angeregt.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.03.2012 den Abschlussbericht der verkehrlichen Untersuchung des historischen Stadtkerns beraten und für die Ostheimer Straße eine Verkehrsführung im Gegenverkehr mit der Anordnung von Längsparkständen festgelegt. Dieses bildete dann die Grundlage für den Entwurf, der im Bauausschuss am 14.05.2014 und in der Einwohnerversammlung vorgestellt wurde.

 

Für den Bereich der Fahrbahn ist hier eine Mindestbreite von 4,50 m erforderlich, der Parkstreifen erhält das Mindestmaß von 2 m. Die verbleibenden Restflächen haben im östlichen Bereich eine Breite von 1,65 - 3,00 m, im westlichen Bereich eine Breite von 1,80 - 3,00 m, abhängig von der Gesamtbreite des Straßenraumes zwischen den Gebäuden.

 

Da der Parkplatzsuchverkehr von Süden aus erfolgt, ist eine Anordnung der Parkplätze auf der östlichen Seite vorgesehen. Die Anordnung auf der östlichen Seite im Bereich der Zufahrt zur „Henzengasse“ ermöglicht hier aufgrund des möglichen größeren Radius auch das Abfahren des Anlieferverkehrs für den Drogeriemarkt, der bislang auf dem Marktplatz im Bereich des Brunnens gewendet hat, was nach Meinung der Verwaltung zukünftig unterbleiben sollte.

 

Für eine Einbahnstraßenregelung im Bereich zwischen „Wolfskuhle“ und „Schoppenstiel“, bei der die Fahrbahnbreite erheblich reduziert werden könnte und mehr Platz für Außengastronomie zur Verfügung stünde, wird das Planungsbüro eine Alternative entwickeln. Für die Umsetzung einer solchen Alternative müsste der Beschluss des Rates geändert werden.

 

Im Rahmen der Abwägung müssen die verkehrlichen Konsequenzen berücksichtigt werden. Bei einer Einbahnstraßenregelung würde der abfließende Verkehr entweder durch die „Henzengasse“ oder durch die Straße „Schoppenstiel“ geleitet. Um im Bereich der „Henzengasse“ wieder auf den unteren Teil der Ostheimer Straße zu kommen, bliebe nur die Klosterstraße als verkehrliche Anbindung, da die Straße „Neustadt“ im Bereich des „Ostheimer Tores“ abgebunden ist. Die Klosterstraße kann von Ihrem Ausbau her den zusätzlichen Verkehr nicht aufnehmen, dieses würde auch zu einer zusätzlichen Beeinträchtigung des Wohngebietes führen. Gleiches gilt auch für die Straße „Schoppenstiel“.

 

Hinsichtlich weiterer Baumstandorte wurde bereits in der Einwohnerversammlung auf die im ersten Bauabschnitt vorgeschlagenen temporären Pflanzelemente hingewiesen. Über diese sollte, wie im ersten Bauabschnitt, erst nach Fertigstellung beraten werden.

 

Zur Zeit befinden sich in diesem Bereich der Ostheimer Straße 14 Stellplätze plus 1 Behinderten-Stellplatz. Bei der aktuellen Planung lassen sich unter Berücksichtigung mehrerer Zufahrten 12 Stellplätze in Längsaufstellung anordnen. Hinter der Volksbank befinden sich weitere 22 Parkplätze, 12 öffentliche und 10 auf dem Volksbankgelände. Wie bereits im Verkehrsgutachten angeregt, könnte über eine Öffnung des „Parkplatzes Frauenstelle“ zur Henzengasse hin nachgedacht werden.

 

Zusätzliche Parkplätze in der Ostheimer Straße können aufgrund des Platzbedarfs für die Gegenverkehrsregelung nicht angelegt werden.

 

Die Planung und das Ergebnis der Einwohnerversammlung werden in der Sitzung noch einmal dargestellt.