Sachverhalt:
Es wurden im Wesentlichen ein nicht geradliniger Straßenverlauf, ggf. mit
Einbahnstraßenfunktion, ebenso eine möglichst große Außengastronomie und
weitere Baumstandorte im Straßenverlauf angeregt.
Der Rat hat in
seiner Sitzung am 15.03.2012 den Abschlussbericht der verkehrlichen
Untersuchung des historischen Stadtkerns beraten und für die Ostheimer Straße
eine Verkehrsführung im Gegenverkehr mit der Anordnung von Längsparkständen
festgelegt. Dieses bildete dann die Grundlage für den Entwurf, der im
Bauausschuss am 14.05.2014 und in der Einwohnerversammlung vorgestellt wurde.
Für den Bereich der
Fahrbahn ist hier eine Mindestbreite von 4,50 m erforderlich, der Parkstreifen
erhält das Mindestmaß von 2 m. Die verbleibenden Restflächen haben im östlichen
Bereich eine Breite von 1,65 - 3,00 m, im westlichen Bereich eine Breite von
1,80 - 3,00 m, abhängig von der Gesamtbreite des Straßenraumes zwischen den
Gebäuden.
Da der
Parkplatzsuchverkehr von Süden aus erfolgt, ist eine Anordnung der Parkplätze
auf der östlichen Seite vorgesehen. Die Anordnung auf der östlichen Seite im
Bereich der Zufahrt zur „Henzengasse“ ermöglicht hier aufgrund des möglichen
größeren Radius auch das Abfahren des Anlieferverkehrs für den Drogeriemarkt,
der bislang auf dem Marktplatz im Bereich des Brunnens gewendet hat, was nach
Meinung der Verwaltung zukünftig unterbleiben sollte.
Für eine
Einbahnstraßenregelung im Bereich zwischen „Wolfskuhle“ und „Schoppenstiel“,
bei der die Fahrbahnbreite erheblich reduziert werden könnte und mehr Platz für
Außengastronomie zur Verfügung stünde, wird das Planungsbüro eine Alternative
entwickeln. Für die Umsetzung einer solchen Alternative müsste der Beschluss
des Rates geändert werden.
Im Rahmen der
Abwägung müssen die verkehrlichen Konsequenzen berücksichtigt werden. Bei einer
Einbahnstraßenregelung würde der abfließende Verkehr entweder durch die „Henzengasse“
oder durch die Straße „Schoppenstiel“ geleitet. Um im Bereich der „Henzengasse“
wieder auf den unteren Teil der Ostheimer Straße zu kommen, bliebe nur die
Klosterstraße als verkehrliche Anbindung, da die Straße „Neustadt“ im Bereich
des „Ostheimer Tores“ abgebunden ist. Die Klosterstraße kann von Ihrem Ausbau
her den zusätzlichen Verkehr nicht aufnehmen, dieses würde auch zu einer
zusätzlichen Beeinträchtigung des Wohngebietes führen. Gleiches gilt auch für
die Straße „Schoppenstiel“.
Hinsichtlich
weiterer Baumstandorte wurde bereits in der Einwohnerversammlung auf die im
ersten Bauabschnitt vorgeschlagenen temporären Pflanzelemente hingewiesen. Über
diese sollte, wie im ersten Bauabschnitt, erst nach Fertigstellung beraten
werden.
Zur Zeit befinden
sich in diesem Bereich der Ostheimer Straße 14 Stellplätze plus 1
Behinderten-Stellplatz. Bei der aktuellen Planung lassen sich unter Berücksichtigung
mehrerer Zufahrten 12 Stellplätze in Längsaufstellung anordnen. Hinter der
Volksbank befinden sich weitere 22 Parkplätze, 12 öffentliche und 10 auf dem
Volksbankgelände. Wie bereits im Verkehrsgutachten angeregt, könnte über eine
Öffnung des „Parkplatzes Frauenstelle“ zur Henzengasse hin nachgedacht werden.
Zusätzliche Parkplätze in der Ostheimer Straße können aufgrund des Platzbedarfs für die Gegenverkehrsregelung nicht angelegt werden.
Die Planung und das Ergebnis der Einwohnerversammlung werden in der Sitzung noch einmal dargestellt.