Betreff
Antrag der CDU-Ratsfraktion auf Fortführung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) hier: "Schulsozialarbeit"
Vorlage
686/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zum 01.01.2011 wurde das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) eingeführt. Teile des BuT sahen auch Mittel für eine unterstützende aufsuchende Sozialarbeit („aufsuchende Schulsozialarbeit“) für den bedürftigen Personenkreis vor, die im Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Länder beschlossen wurden. Das Finanzierungsprojekt des Bundes für die „zusätzliche bzw. aufsuchende Schulsozialarbeit“ im Rahmen von BuT war bis zum 31.12.2013 begrenzt. Das Förderprojekt wird durch den Bund nicht weiterfinanziert.

 

Zu den wesentlichen Grundgedanken und Zielrichtungen zum Projekt hat der Bund ausgeführt, dass die „aufsuchende Schulsozialarbeit“ im Rahmen des BuT als eine präventive Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik zu verstehen sei und nicht in der sonstigen Schulsozialarbeit aufgeht. Sie soll eher als sozialpolitische Maßnahme verstanden werden, mit der ein herkunftsbedingtes Hineinwachsen in die Abhängigkeit von Transferleistungen abgewendet werden soll. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die Unterstützung der bildungs- und teilhabeberechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch Vermittlung von Leistungen (u.a. Fahrten der Kitas/Schulen, Schulbedarf, Lernförderung, Mittagessen, soziale u. kulturelle Teilhabe) aus dem BuT. Weitere allgemeine soziale Hilfestellungen in diesem Zusammenhang gingen einher.

 

Der Stadt Brakel wurden lt. Zuwendungsbescheide des Kreises Höxter für die Förderjahre 2011, 2012 und 2013 jährlich 46.793,00 € zur Umsetzung des Projekts zur Verfügung gestellt. Mit dem Caritasverband für den Kreis Höxter e.V. als Kooperationspartner wurde das Projekt befristet bis zum Förderende umgesetzt. Die Fördermittel sind zum Ende des Schuljahres 2013/2014 durch den Kooperationspartner aufgebraucht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird mit der Prüfung der Weiterführung des Förderprojektes des Bundes im Rahmen des BuT beauftragt und zur weiteren Beratung in den Fachausschuss verwiesen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Personalkosten einer sozialen Fachkraft