Betreff
Antrag der SPD-Fraktion auf Sperrung des KFZ-Verkehrs in der Königstraße nach Beendigung der Baumaßnahmen.
Vorlage
682/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Förderrichtlinien der Stadterneuerung von 2008 wurde in 2009 die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Handlungskonzeptes für den Stadtkern notwendig um weitere Fördermittel aus dem Städtebauförderungsprogramm für den historischen Stadtkern zu erhalten

 

Im Rahmen der Abschlussberatungen wurde beschlossen, vor einer endgültigen Verabschiedung die Situation der Fußgängerzone im Bereich der Königstraße mit dem Ministerium zu erörtern.

 

Der Besprechungstermin mit dem Ministerium und der Bezirksregierung fand am 15.07.2010 mit einer Ortsbesichtigung unter Beteiligung einiger Ratsherren statt.

 

Das Ministerium schlug vor, das ISEK um das Projekt „Verkehrsplanung zur Optimierung der Verkehrs- und Parkplatzsituation im historischen Stadtkern“ zu ergänzen, um im Vorfeld eines Ideenwettbewerbes zur Neugestaltung der Innenstadt diese Verkehrssituation zu untersuchen.

 

Entsprechend wurde das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ ISEK ergänzt und am 16.09.2010 vom Rat einstimmig als Grundlage für zukünftige Fördermittel aus dem Städtebauförderungsprogramm beschlossen

 

Mit Beschluss des Bauausschusses vom 23.03.2011 wurde der Auftrag für die verkehrliche Untersuchung des Stadtkerns an das Büro SHP, Hannover, vergeben und ein begleitender Arbeitskreis eingerichtet.

 

Im Rahmen der Beratungen des Schlussberichtes wurde vom Arbeitskreis ein Verkehrsversuch für eine temporäre Öffnung der Königstraße während der Geschäftszeiten mit einer Einbahnstraßenführung stadtauswärts vorgeschlagen. Am 15.03.2012 wurde der entsprechende Verkehrsversuch vom Rat beschlossen. Der Verkehrsversuch soll professionell durch ein geeignetes Ingenieurbüro begleitet und ausgewertet werden.

 

Vom 11.07.2012 bis zum 11.01.2013 wurde der Verkehrsversuch durchgeführt.

 

Der begleitende Arbeitskreis hat die Ergebnisse des Verkehrsversuches in seiner Sitzung am 15.01.2013 beraten

 

Der Arbeitskreis kommt zu folgenden Aussagen:

 

-  Die Empfehlung der SHP, auch aus städtebaulichen Gründen zur Wahrung dieses bislang hochwertigen autofreien Bereiches in sensibler Lage die Öffnung zurückzunehmen, wird nicht mitgetragen. Eher sehe man aufgrund fehlender positiver und negativer Effekte beide Möglichkeiten als gleichwertig an. Die notwendige Beampelung sowie die Kosten der für die zeitweise Öffnung einzubauenden Automatik-Poller würden zur Entscheidungsfindung bewusst nicht betrachtet.

 

-  Trotz fehlender messbarer Bestätigung von Umsatzgewinnen aus der Kaufmannschaft bestehe hier eindeutig die Tendenz zur Beibehaltung der temporären Öffnung wie im Versuch. Die Schließung auf unabsehbare Zeit sei - gerade aufgrund des insgesamt rückläufigen Verkehrsflusses im Bereich Einmündung Rosenstraße/ Am Thy/ Königstraße - das falsche Signal.

 

-  Zu einer Empfehlung könne man sich nicht entschließen, da zum einen kein eindeutiges Ergebnis zu verzeichnen sei, zum anderen gerade die initiierenden Fraktionen nicht anwesend gewesen seien (Teilnahme von nur 3 Fraktionen).

 

Am 23.01.2013 berät der Bauausschuss die Ergebnisse des Verkehrsversuches und beschließt in namentlicher Abstimmung bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich, die temporäre Öffnung der Königstraße in der Kernstadt Brakel gemäß erfolgtem Verkehrsversuch zukünftig beizubehalten; die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine kostengünstigere Beschilderungs-Lösung anstelle einer (beampelten) Bepollerung möglich ist.

 

In Absprache mit dem Straßenverkehrsamt ist die Verkehrsausschilderung des Versuchs festgelegt worden, die aber auch für eine Beibehaltung der Situation des Verkehrsversuchs weiter Bestand haben muss. Die Verkehrsführung und deren Beschilderung als Einbahnstraße kann in der bestehenden Form beibehalten werden, diese jedoch nur für einen temporären Zeitraum festzulegen kann nicht mit einer Beschilderung, sondern nur mit einer definitiven Verhinderung der Durchfahrt (Poller) erreicht werden. Während des Verkehrsversuches wurden die Poller zu den entsprechenden Zeiten von Hand entfernt. Das Hinweisschild an der Ecke des Hauses Schünemann mit der Angabe der Durchfahrtzeiten hat keine rechtliche Bedeutung.

Die derzeitige Situation ohne Poller lässt eine ganztägige Befahrung der Königstraße als Einbahnstraße zu.

 

Eine Schließung der Königstraße könnte wie vor dem Verkehrsversuch mit Fußgängerzonenschildern erfolgen, die widerrechtliche Durchfahrung aber wie gehabt durch eine Pollerreihe hinter dem Rathaus verhindert werden.


Beschlussvorschlag:

 

Es bleibt zu entscheiden, ob die Königstraße zwischen dem Blumenstudio Wecker und der Einmündung Frauenstelle:

1.    als Einbahnstraße stadtauswärts temporär (wie zu den Zeiten des Verkehrsversuches) geöffnet bleiben soll. Für diesen Fall sind die Durchfahrzeiten nur durch den Einbau von herausnehmbaren oder versenkbaren Pollern zu beschränken.

2.    als Einbahnstraße stadtauswärts generell geöffnet bleiben soll, wie es seit dem Verkehrsversuch der Fall ist. Hierfür sind keine baulichen Veränderungen erforderlich.

3.    geschlossen und als Fußgängerzone wie vor dem Verkehrsversuch ausgewiesen werden soll. Um das widerrechtliche Durchfahren zu verhindern, sollte -wie gehabt- hinter dem Rathaus eine Pollerreihe eingebaut werden.