Betreff
Oberflächengestaltung im historischen Stadtkern Brakels - 2. Bauabschnitt „Ostheimer Straße", Beschluss zur Durchführung einer Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW
Vorlage
644/2009-2014/1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss wird in seiner Sitzung am 14.05.2014 die durch das Ingenieurbüro vorgestellte Planung zum o.g. Punkt beraten und ggf. die Durchführung einer Einwohnerversammlung vorschlagen.

 

Bevor mit der Maßnahme begonnen werden kann, ist diese nach § 23 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durchzuführen, da die Einwohner durch den Rat über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde unterrichtet und frühzeitig über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen von wichtigen Planungen der Gemeinde informiert werden sollen. Hierfür bedarf es eines Ratsbeschlusses.

 

Das Verfahren richtet sich nach § 5 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Brakel. Hiernach setzt der Bürgermeister Zeit und Ort der Versammlung fest und lädt die Bürger durch öffentliche Bekanntmachung ein. Er führt den Vorsitz in der Versammlung. Nach Vorstellung der Planung haben die Bürger Gelegenheit, sich zu den Absichten der Gemeinde zu äußern; eine Beschlussfassung findet nicht statt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, eine Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brakel zur Unterrichtung der Bürger über die Oberflächengestaltung im historischen Stadtkern Brakels - 2. Bauabschnitt „Ostheimer Straße“ durchzuführen. Sie findet am Dienstag, den 03.06.2014, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal der „Alte Waage“ in Brakel statt. Folgende Mitglieder des Rates werden zur Teilnahme an der Versammlung bestimmt:

 

CDU-Fraktion: .......................................

 

SPD-Fraktion: ........................................

 

UWG/CWG-Fraktion: ...............................

 

Bündnis`90/DIE GRÜNEN: .......................

 

Liste Zukunft: ........................................

 

FDP: .....................................................