Betreff
Antrag der UWG/CWG Ratsfraktion auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges über die K 19 im Ortsteil Schmechten, Kostenübernahme durch die Stadt Brakel
Vorlage
681/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Straßenbauliche Maßnahmen an den Ortseingängen hauptsächlich am Ortseingang aus Richtung Herste (K19) „Waldeyerweg“ und in der Ortsdurchfahrt (ebenfalls K 19 „Waldeyerweg“) wurden / werden seit etwa 13 Jahren im Bezirksausschuss Schmechten in regelmäßigen Abständen diskutiert und gefordert.

 

Für Kinder und ältere Leute sei es gefährlich, die K 19 –Waldeyerweg- auf dem Weg zur Kirche oder zur Bushaltestelle zu überqueren. Der Bezirksausschuss Schmechten sprach sich für die Anlegung eines Zebrastreifens in der Straße „Waldeyerweg“ (K 19) zwischen den Einmündungen der „Bischof-Ferdinand-Str.“ und der „Neuenheerser Straße“ und eines weiteren Überganges „Zebrastreifens“ oberhalb, soll sicher heißen: zwischen „Bischof-Ferdinand-Str.“ und „Leineweberstraße“ aus. Eine vorgeschlagene „Insellösung“ = Anlegung einer Verkehrsmittelinsel in der K 19 würde aus Sicht des Bezirksausschusses mehr Sicherheit bei der Überquerung der K 19 schaffen und den Durchgangsverkehr im Dorf verlangsamen.

 

Der Kreis Höxter als Straßenbaulastträger führte in der Stellungnahme vom 27.05.2010 aus:

 

Nach den Richtlinien kommen Fußgängerüberwege in Betracht, wenn mindestens folgende Verkehrsstärken vorliegen: 200 Fahrzeuge und gleichzeitig 50 Fußgänger in der Spitzenstunde. Bei Fahrzeugen werde dieser Wert in Schmechten nicht annähend erreicht. (Siehe obige Messergebnisse). Zu ermitteln sei das Fußgängerquerungsaufkommen.

 

In begründeten Ausnahmefällen könne ein Fußgängerüberweg angeordnet werden, wenn glaubhaft gemacht werde, dass ein Fußgängerweg zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erforderlich ist.

 

Weiter wird ausgeführt, dass aus straßenbaulicher Sicht keine Bedenken gegen die Anlegung eines Fußgängerüberweges bestehen. Jedoch auf Grund der verkehrlichen Situation sei dies in Schmechten nicht erforderlich. Das geringe Fahrzeugaufkommen ermögliche es, den querenden Fußgängern auch auf Grund der guten Sichtverhältnisse die Fahrbahn (K 19) gefahrlos zu queren. Der Kreis Höxter als Straßenbaulastträger sei jedoch bereit, die Markierung von Fußgängerüberwegen vorzunehmen und die entsprechenden Verkehrszeichen aufzustellen, wenn die DIN-gerechte Ausleuchtung der Fußgängerüberwege und die Absenkung der Hochborde durch die Stadt Brakel erfolgen.

 

Die Forderung nach 2 Fußgängerüberwegen wurde in der Sitzung des Bezirksausschusses Schmechten am 23.11.2010 fallengelassen und auf die Anlegung eines Fußgängerüberweges verringert.

 

 

Auf Grund von mehrfachen Geschwindigkeitsmessungen und Erfassung von Verkehrs-/Fahrzeugaufkommen, Verkehrsbeobachtungen insbesondere zu Verkehrspitzenzeiten und den oben genanten Gründen bleibt festzustellen:

 

Zu Verkehrsspitzenzeiten: 07.00 – 08.00 h und 16.00 – 18.00 h liegen die Werte für Fahrzeuge etwa bei rd. 40 Fahrzeugen/Std.

 

Zu diesen Zeiten ist auf den Waldeyerweg (K 19) ein fahrbahnquerendes Fußgängeraufkommen auf Grund von Beobachtungen von nicht mehr als max. 15 Fußgängern festzustellen. Zu anderen Tagesszeiten geht das Fußgängeraufkommen gegen Null.

 

Zebrastreifen sollen entfallen, wenn die Mindestvorgaben der "Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)" (200 Fahrzeuge und gleichzeitig 50 Fußgänger in der Spitzenstunde) nicht annähernd erreicht werden.

 

Es ist kein besonders ausgeprägter Querungsbedarf für Fußgänger im Sinne der Erlassregelung erkennbar und es sind keine begründeten Ausnahmefälle bekannt, wie z.B. zielgerichtet und gebündelte Führung von Fußgängerströme über Fahrbahnen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

 

Der Bauschuss der Stadt Brakel hat am 23. März 2011 beschlossen -siehe Anlage-:

 

Aus straßenbaulicher Sicht bestehen auch seitens der Stadt Brakel keine Bedenken gegen die Anlegung eines Fußgängerüberweges.

 

Weil die Stadt Brakel nicht Straßenbaulastträger der K 19 „Waldeyerweg“ in Schmechten ist, wird aus den vorgenannten Gründen keine Veranlassung gesehen, Fußgängerüberwege „Zebrastreifen“ im Waldeyerweg (K 19) anzulegen bzw. Kosten zu übernehmen.

 

Dies sollte dem Kreis Höxter allein als Straßenbaulastträger in eigener Zuständigkeit überlassen bleiben.


Beschlussvorschlag:

 

Über den Antrag der UWG/CWG-Fraktion ist zu entscheiden.

 

Wird dem Antrag der UWG/CWG-Fraktion stattgegeben, ist der Beschluss des Bauausschusses vom 23. März 2011, in dem eine Kostenübernahme bei Anlegung eines Fußgängerüberweges auf der K 19 in Schmechten abgelehnt wird, aufzuheben.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Für die Maßnahme fallen Kosten in Höhe von ca. 8.000-10.000 € an (siehe Sachverhalt).