Betreff
Klimaschutzkonzept der Stadt Brakel, Verlängerung des Projektzeitraumes für den Klimaschutzmanager
Vorlage
678/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die auf 3 Jahre befristete Halbtagsstelle des Klimaschutzmanagers endet zum 15.02.2015. Insgesamt gilt es, nach Möglichkeit die 4 bestehenden Handlungsfelder des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzeptes (IKK) abzuarbeiten bzw. den eigentlich ständigen Prozess zu begleiten. Die Realität zeigt auf, dass die bisherige Arbeit zwar sehr positiv zu werten ist, jedoch nicht alle Maßnahmen während dieses befristeten Zeitraumes abgearbeitet werden können.

 

Neben der Abarbeitung und ständigen Aktualisierung der aufgeführten einzelnen Maßnahmen innerhalb der Handlungsfelder über den Förderzeitraum hinaus macht es Sinn, neue, zusätzliche Maßnahmen in das IKK aufzunehmen. Das könnten sein:

 

Handlungsfeld 1: Energieeffizienz/Erneuerbare Energien

-         Ständige Aktualisierung der Co2 Bilanzen

-         Verbesserung des Energieverbrauchs der städtischen Gebäude wie Stadthalle, Sporthalle, Rathaus, Schwimmbad pp.,

-         Verbreitung von neuen ökologischen Technologien,

-         Energiemanagement für Abwasser,

-         Energiemanagement in Vereinen/Verbänden,

-         Nach dem Bau eines neuen Nahwärmenetzes Synergien nutzen (weitere vorhandene Nahwärmenetze anschließen),

 

Handlungsfeld 2: Planen/Bauen/Beschaffen

-         Weitere Energiesparwettbewerbe,

-         Verschiedene Aktionstage,

-         Gemeinsame Kampagnen (kreisübergreifender Klimaschutz),

-         Green IT (Beschaffung von energie-/umweltschonenden Bürogeräten),

 

Handlungsfeld 3: Verkehr/Mobilität

-         Mobilitäts- und Fuhrparkmanagement für Unternehmen und Kommune

-         Klimafreundliche Mobilität für Schulen,

-         Elektromobilität im touristischen Bereich,

 

Handlungsfeld 4: Öffentlichkeitsarbeit/Energieberatung

-         Stromkampagnen,

-         Netzwerkaufbau mit kleinen/mittleren Unternehmen.

 

Bei einer möglichen Verlängerung der Fördermaßnahme sollte von Anfang an von 30 Wochenstunden ausgegangen werden. Dies sind die Erfahrungen des bisherigen Arbeitsablaufs/Arbeitsanfalls mit dem Stelleninhaber.

 

Zukünftig werden mehrere Kommunen vor der zur Pflicht gewordenen Aufgabe stehen, einen Klimaschutzbeauftragten/Klimaschutzmanager einzustellen. Bei einer Halbtagsstelle besteht häufig die Gefahr, dass sich Stelleninhaber anderweitig bewerben, wo diese Stelle ebenfalls als 2/3 Stelle bzw. als Ganztagsstelle angeboten wird. Diese Probleme sind auch dem Fördergeber bekannt.

 

Eine Rückfrage beim Zuschussgeber hat ergeben, dass von dort einer 30 Stunden Wochenarbeitszeit zugestimmt werde, wenn eine entsprechende Begründung vorliegt. Wesentlich dabei ist die Feststellung, dass noch Maßnahmen abgearbeitet werden müssen und auch neue Maßnahmen hinzukommen. Das IKK müsste entsprechend ergänzt werden.

 

Der Förderzeitraum für ein Anschlussvorhaben an die Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten beträgt maximal zwei Jahre.

 

Im Regelfall erfolgt die Förderung des Anschlussvorhabens durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Die mögliche Verlängerung betrifft den Zeitraum vom 16.02.2015 bis 15.02.2017. Die Personalkosten auf der Basis von 30 Wochenstunden betragen rd. 84.000 €. Bei einem Förderanteil von 40 % (= rd. 34.000 €) verbleibt ein städtischer Eigenanteil von rd. 50.000 €. Um diesen Eigenanteil zu verringern, werden Gespräche mit Sponsoren geführt. Es bestehen berechtigte Aussichten, dass zusätzliche Einnahmen zu erwarten sind.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat möge beschließen, dass die Verlängerung der beratenden Begleitung (Klimaschutzmanager) bei der Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Brakel um weitere zwei Jahre sowie beantragt wird.

 

Folgende ergänzenden Maßnahmen werden neu in das IKK aufgenommen:

 

Handlungsfeld 1: Energieeffizienz/Erneuerbare Energien

-         Ständige Aktualisierung der Co2 Bilanzen

-         Verbesserung des Energieverbrauchs der städtischen Gebäude wie Stadthalle, Sporthalle, Rathaus, Schwimmbad pp.,

-         Verbreitung von neuen ökologischen Technologien,

-         Energiemanagement für Abwasser

-         Energiemanagement in Vereinen/Verbänden

-         Nach dem Bau eines neuen Nahwärmenetzes Synergien nutzen (weitere vorhandene Nahwärmenetze anschließen)

 

Handlungsfeld 2: Planen/Bauen/Beschaffen

-         Weitere Energiesparwettbewerbe

-         Verschiedene Aktionstage

-         Gemeinsame Kampagnen (kreisübergreifender Klimaschutz)

-         Green IT (Beschaffung von energie-/umweltschonenden Bürogeräten)

 

Handlungsfeld 3: Verkehr/Mobilität

-         Mobilitäts- und Fuhrparkmanagement für Unternehmen und Kommune

-         Klimafreundliche Mobilität für Schulen

-         Elektromobilität im touristischen Bereich

 

Handlungsfeld 4: Öffentlichkeitsarbeit/Energieberatung

-         Stromkampagnen

-         Netzwerkaufbau mit kleinen/mittleren Unternehmen

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die Kosten für den Verlängerungszeitraum betreffen den Zeitraum ab 16.02.2015 bis 15.02.2017. Neben der erwarteten Förderung werden die Kosten anteilig für die Haushaltsjahre zur Verfügung gestellt. Dabei wird erwartet, dass über Sponsoring eine spürbare Entlastung des Eigenanteils folgt.