Sachverhalt:
Die auf 3 Jahre befristete Halbtagsstelle des
Klimaschutzmanagers endet zum 15.02.2015. Insgesamt gilt es, nach Möglichkeit
die 4 bestehenden Handlungsfelder des vom Rat beschlossenen
Klimaschutzkonzeptes (IKK) abzuarbeiten bzw. den eigentlich ständigen Prozess
zu begleiten. Die Realität zeigt auf, dass die bisherige Arbeit zwar sehr
positiv zu werten ist, jedoch nicht alle Maßnahmen während dieses befristeten
Zeitraumes abgearbeitet werden können.
Neben der Abarbeitung und ständigen Aktualisierung der aufgeführten
einzelnen Maßnahmen innerhalb der Handlungsfelder über den Förderzeitraum
hinaus macht es Sinn, neue, zusätzliche Maßnahmen in das IKK
aufzunehmen. Das könnten sein:
Handlungsfeld 1:
Energieeffizienz/Erneuerbare Energien
-
Ständige
Aktualisierung der Co2 Bilanzen
-
Verbesserung
des Energieverbrauchs der städtischen Gebäude wie Stadthalle, Sporthalle,
Rathaus, Schwimmbad pp.,
-
Verbreitung
von neuen ökologischen Technologien,
-
Energiemanagement
für Abwasser,
-
Energiemanagement
in Vereinen/Verbänden,
-
Nach
dem Bau eines neuen Nahwärmenetzes Synergien nutzen (weitere vorhandene
Nahwärmenetze anschließen),
Handlungsfeld 2:
Planen/Bauen/Beschaffen
-
Weitere
Energiesparwettbewerbe,
-
Verschiedene
Aktionstage,
-
Gemeinsame
Kampagnen (kreisübergreifender Klimaschutz),
-
Green
IT (Beschaffung von energie-/umweltschonenden Bürogeräten),
Handlungsfeld 3:
Verkehr/Mobilität
-
Mobilitäts-
und Fuhrparkmanagement für Unternehmen und Kommune
-
Klimafreundliche
Mobilität für Schulen,
-
Elektromobilität
im touristischen Bereich,
Handlungsfeld 4:
Öffentlichkeitsarbeit/Energieberatung
-
Stromkampagnen,
-
Netzwerkaufbau
mit kleinen/mittleren Unternehmen.
Bei einer möglichen Verlängerung der Fördermaßnahme sollte
von Anfang an von 30 Wochenstunden ausgegangen werden. Dies sind die
Erfahrungen des bisherigen Arbeitsablaufs/Arbeitsanfalls mit dem
Stelleninhaber.
Zukünftig werden mehrere Kommunen vor der zur Pflicht
gewordenen Aufgabe stehen, einen Klimaschutzbeauftragten/Klimaschutzmanager
einzustellen. Bei einer Halbtagsstelle besteht häufig die Gefahr, dass sich
Stelleninhaber anderweitig bewerben, wo diese Stelle ebenfalls als 2/3 Stelle
bzw. als Ganztagsstelle angeboten wird. Diese Probleme sind auch dem
Fördergeber bekannt.
Eine Rückfrage beim Zuschussgeber hat ergeben, dass von
dort einer 30 Stunden Wochenarbeitszeit zugestimmt werde, wenn eine
entsprechende Begründung vorliegt. Wesentlich dabei ist die Feststellung, dass
noch Maßnahmen abgearbeitet werden müssen und auch neue Maßnahmen hinzukommen.
Das IKK müsste entsprechend ergänzt werden.
Der Förderzeitraum
für ein Anschlussvorhaben an die
Schaffung einer Stelle für Klimaschutzmanagement für die fachlich-inhaltliche
Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten beträgt maximal zwei Jahre.
Im Regelfall erfolgt die Förderung des Anschlussvorhabens
durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss
in Höhe von bis zu 40 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die mögliche Verlängerung betrifft den Zeitraum vom
16.02.2015 bis 15.02.2017. Die Personalkosten auf der Basis von 30
Wochenstunden betragen rd. 84.000 €. Bei einem Förderanteil von 40 % (= rd.
34.000 €) verbleibt ein städtischer Eigenanteil von rd. 50.000 €. Um diesen
Eigenanteil zu verringern, werden Gespräche mit Sponsoren geführt. Es bestehen
berechtigte Aussichten, dass zusätzliche Einnahmen zu erwarten sind.
Beschlussvorschlag:
Der Rat möge beschließen, dass die Verlängerung der beratenden Begleitung (Klimaschutzmanager) bei der Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Brakel um weitere zwei Jahre sowie beantragt wird.
Folgende ergänzenden Maßnahmen werden neu in das IKK aufgenommen:
Handlungsfeld 1:
Energieeffizienz/Erneuerbare Energien
-
Ständige
Aktualisierung der Co2 Bilanzen
-
Verbesserung
des Energieverbrauchs der städtischen Gebäude wie Stadthalle, Sporthalle,
Rathaus, Schwimmbad pp.,
-
Verbreitung
von neuen ökologischen Technologien,
-
Energiemanagement
für Abwasser
-
Energiemanagement
in Vereinen/Verbänden
-
Nach
dem Bau eines neuen Nahwärmenetzes Synergien nutzen (weitere vorhandene
Nahwärmenetze anschließen)
Handlungsfeld 2:
Planen/Bauen/Beschaffen
-
Weitere
Energiesparwettbewerbe
-
Verschiedene
Aktionstage
-
Gemeinsame
Kampagnen (kreisübergreifender Klimaschutz)
-
Green
IT (Beschaffung von energie-/umweltschonenden Bürogeräten)
Handlungsfeld 3:
Verkehr/Mobilität
-
Mobilitäts-
und Fuhrparkmanagement für Unternehmen und Kommune
-
Klimafreundliche
Mobilität für Schulen
-
Elektromobilität
im touristischen Bereich
Handlungsfeld 4:
Öffentlichkeitsarbeit/Energieberatung
-
Stromkampagnen
-
Netzwerkaufbau
mit kleinen/mittleren Unternehmen
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die Kosten für den Verlängerungszeitraum betreffen den Zeitraum ab 16.02.2015 bis 15.02.2017. Neben der erwarteten Förderung werden die Kosten anteilig für die Haushaltsjahre zur Verfügung gestellt. Dabei wird erwartet, dass über Sponsoring eine spürbare Entlastung des Eigenanteils folgt.