Betreff
Wasserkooperation Höxter, 5. Nachtrag zum Finanzierungs- und Leistungsvertrag
Vorlage
632/2009-2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Wasserkooperation Höxter existiert als Beratungsorganisation bereits seit 21 Jahren und ist zwischenzeitlich zu einer festen Größe im Bereich der landwirtschaftlichen Beratung geworden.

 

Der aktuelle Finanzierungs- und Dienstleistungsvertrag sichert die Finanzierung der Kooperation bis zum 31.12.2013.

 

Zum Ende des Jahres 2013 läuft die Finanzierungsvereinbarung aus. Der Kooperationsfonds umfasst zur Zeit 130.000,00 € netto/Jahr. Auch wenn neben dieser Zuweisung als Einnahmen noch Beträge aus geleisteter externer Beratung sowie direkt abzurechnende Kosten in Ansatz gebracht werden können, reichen die Einnahmen zukünftig nicht aus, um die jährlich anfallenden Kosten in Summe zu decken. Im Rahmen diverser Gespräche und Treffen wurde von den Wasserversorgungsunternehmen im Kreis Höxter vereinbart, dass die zukünftige Finanzierungsvereinbarung bis zum 31.12.2017 weitergeführt und das von allen Beteiligten für die Wasserkooperation zur Verfügung gestellte Finanzvolumen auf 170.000 € pro Jahr aufgestockt wird.

 

Um eine ausgeglichene Finanzierung ab 2014 vertraglich sicher zu stellen, erscheint eine Aufstockung des Fonds der Wasserkopperation auf 170.000 € netto/Jahr notwendig.

 

Nach Überarbeitung der Berechnungsschlüssel und einer Anpassung auf die aktuellen Verhältnisse (z.B. Flächen + Wasserentnahme) ergibt sich für das VUBRA (Versorgungsunternehmen der Stadt Brakel) ein neuer Beitrag in Höhe von  31.190 € netto/Jahr, somit 7.120 € höher als bisher.

Neben diesem Betrag werden noch wasserschutzgebietsbezogene Kosten sowie Direktzahlungen für Maßnahmen an die Landwirte geleistet.

 

Dem stehen gegenüber das abzuführenden Wasserentnahmeentgelt an das Land NRW von zur Zeit 0,05 €/m³, welches beim VUBRA mit einer jährlichen Wassermenge von rund 840.000 m³ rund 42.000 € ausmacht.

In den vergangenen Jahren konnte erreicht werden, dass die Kosten der Wasserkooperation und der Leistungen im Wasserschutzgebiet die Höhe des Wasserentnahmeentgeltes nicht überschritten hat und somit vom VUBRA keine Zahlungen zu leisten waren. Zukünftig ist eine Zahlung von rund 7.000 € zu leisten.

 

Weitere Sachverhaltsdarstellung, wie z.B. Kostensteigerungsgründe, erfolgt mündlich in der Sitzung.


Anlagen:

 

Schreiben der Wasserkooperation vom 14.11.2013 und den Entwurf vom 5. Nachtrag zum Finanzierungs- und Leistungsvertrag der Wasserkooperation Höxter.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den im Entwurf vorliegenden 5. Nachtrag zum Finanzierungs- und Leistungsvertrag der Wasserkooperation Höxter.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Jährliche Mehrkosten von rund 7.000 €.